Darf ich eine minderjährige festhalten?
Hallo zusammen,
folgende Situation/Frage:
Ich (männlich) bin vom Beruf Zugbegleiter und hatte heute eine minderjährige (14 Jahre alt) im Zug. Es war schon nach 0 Uhr. Das Mädchen hatte keinen Fahrschein ( nach Aufforderung hat sie sich ein Fahrschein gekauft).
Ich habe dann trotzdem die Bundespolizei gerufen, das sie minderjährig ist und mir erzählt hat das sie aus Ihrem Wohnheim geflüchtet ist um ihren Freund zu besuchen. Nachdem ich sie informiert habe das dir Polizei sie abholen wird, versuchte sie zu flüchten.
Ich habe sie daran gehindert indem ich sie festgehalten habe. Hätte ich das eigentlich gedurft??? Ich habe das nur gemacht damit man mir nichts anheizen kann falls ihr was passiert und natürlich für ihre Sicherheit ... Habe ich richtig reagiert?
8 Antworten
Jedermannsrecht
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)
Man darf strafunmündige Kinder (unter 14 J.) nicht vorläufig festnehmen, auch wenn Gefahr der Nichtfeststellung der Identität besteht. Grund: Die Vorschrift setzt die Begehung einer Stratat voraus, die Kinder nicht begehen könne. Daher dürfen sie auch nicht vorl. festgenommen werden.
Quelle: https://www.daboius.de/juristisches/juristisches-problem/festnehmen-oder-nicht-das-jedermannfestnahmerecht-127-stpo/
Darf man das Jedermannsrecht bei 0-13 jährigen anwenden? Nein.
Darf man das Jedermannrecht bei 14 jährigen und älteren anwenden? Ja.
Kinder können natürlich Straftaten begehen - sie handeln nur nicht schuldhaft und werden daher nicht bestraft.
Die Beförderungserschleichung ist eine Straftat und wird in Deutschland nach § 265a Strafgesetzbuch sanktioniert (Erschleichen von Leistungen).
Was aber nicht direkt beim ersten Mal angezeigt wird. Sie hat das bezahlt dafür hat es sich erstmal wenn sie das wiederholen würde wäre es was anderes
Trotzdem handelt es sich dabei um eine Straftat und wenn man sich nicht ausweisen will und die Gefahr auf flucht besteht darf man sie dann verhaften bis die Polizei eintritt
14 jährige dürfen zug fahren ja...
aber leider nicht bis 0 uhr alleine draußen sein, heißt der fragesteller hat hier richtig gehandelt
Beweis es mit einem Gesetzestext. Focus hat nichts zu sagen
.....Was aber nicht direkt beim ersten Mal angezeigt wird.
Du kannst nicht generell davon ausgehen. Das liegt ganz in der Kulanz des Geschädigten, ob bereits beim 1. mal eine Anzeige erfolgt oder nicht.
Festhalten einer unter 18-jährigen bringt nichts.
Sollte der Vater clever/Jurist sein, wirst Du/das Beförderungsunternehmen auch das "erhöhte Beförderungsentgelt" nicht eintreiben können.
Beruf Zugbegleiter
ok und was hast du dazu in deiner ausbildung gelernt.................. ? bin mir sicher da kamen gesetzliche sachen drin vor
außerdem hier, sie durfte da gar nicht sein
heißt du hast richtig gehandelt
Sollte das nicht Teil deiner Ausbildung sein?
Lernen ist was für spießer.
Ich meine wozu lernen? Einfach irgendwie was machen und vermuten ist doch eh viel bequemer
Das war strafbar. Sie kann dich dafür anzeigen.
Was ist daran strafbar? Man darf täter festhallten bis Polizei eintrifft.
Nur das die Tat schon komplett geregelt wurde. Das Schwarzfahren hat sie ja dann bezahlt
Nö, die Straftat steht ja nach wie vor im Raum, da sie auch erst nach Aufforderung gezahlt hat. Rechtlich greift hier das Jedermannsrecht.
Hat mit der Situation nichts zutun. Das war ein normales schwarzfahrszenario wo sie ja dann ein Ticket dann halt bezahlt hat. Das 14 jährige Zug fahren ist nicht verboten.