Darf „Reisenden Erfassung“ Minderjährige ansprechen?
Frage steht oben aber es ist doch so, dass Umfragen und ähnliches bei minderjährigen nicht ohne Einverständnis der Eltern ist oder? Oder gilt das nur für das Ansprechen bei werbe oder verkaufszwecken?
5 Antworten
Ansprechen Ja. Du musst ja nicht antworten, auch kein Erwachsener muss darauf antworten.
Das ist was normales, um zu gucken, wie wann wird die Strecke gut besucht. Nach den Ergebnissen wird z.B
entschieden ob ein 500 Seelen Dorf nur vom Schulbus angefahren wird, gar nicht oder mit einem Umweg durch eine Normalen Linie.
Entscheidet die Bahn die Ticketkosten im Fernverkehr. Los geht es derzeit bei 17,90€ Grundsätzlich gilt ja Je eher gekauft, um so preiswerter. Aber selten genutzte Linien bekommen kaum eine Ticketerhöhung. Stark frequentierte sehen die kaum.
In den Städten fällt das kaum auf, da wird dann eine dichtere Takt gefahren (Statt 15 min10 min.) oder andersrum statt 15 nur alle 20 min.
Ja dürfen sie, man darf aber eine Aussage verweigern (auch bei Erwachsenen) und du musst nicht dein Ticket vorzeigen.
wenn man das als Problem ansieht, hat man wirklich gar keine anderen.
Ja sicher - du musst dich ja nicht äußern, wenn du das nicht willst.
Wenn sich der Fragende ausweisen kann ist das doch kein Problem. Es soll doch nur die Auslastung des Verkehrsmittel erfast werden und ein Kind braucht doch auch einen Platz im Zug oder Bus.