Wer ist verpflichtet einmal im Jahr RFU zu machen?
Also bei der Bahn sind ja Tf, wenn ich es richtig verstehe, nach Triebfahrzeugführerscheinverordnung dazu verpflichtet ein Mal pro Jahr einen Tag RFU zu machen mit anschließender schriftlicher Prüfung.
Für wen gilt denn diese gesetzliche Pflicht eigentlich alles? Gilt die für alle die in aktiven Betrieb arbeiten? Also für Tf, ZF, ATf/LTf, ZuB (mit oder ohne betrieblich Aufgaben Nah-/Fernverkehr), Wagenmeister, Rangierer, Fdl etc
oder gilt diese Pflicht nur für Mitarbeiter mit betrieblicher Funktion? Also Tf, Fdl etc. und eben nicht für Zugbegleiter im Nahverkehr ohne betriebliche Aufgaben etc.?
Wo steht das, also in welchem Gesetz/Paragraph?
2 Antworten
Kundenbetreuer haben auch RFU, nur dann eben zu anderen Themen.
Ja schon klar darum geht es nicht, es geht darum ob diese gesetzlich überhaupt verpflichtend sind, weil es eben keine betrieblichen Mitarbeiter sind.
https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/regelwerke
Der Teamleiter sollte zumindest die Regelwerke kennen und kommunizieren können? Wenn der nichts aussagen möchte würde ich mich zu erst mal an den Betriebsrat der EVG wenden, die EVG kennt sich damit bestens aus und kann dazu mehr sagen als jeder hier von uns.
Erstmal, natürlich gehe ich davon aus, dass der das weiß, aber darum geht's ja nicht. Es ging einfach um ne Unterhaltung mit Kollegen und da ist die Frage aufgekommen und hier sind immer schlauer Leute deshalb hab ich mal gefragt....
Dazu kommt, dass wir GDL Unternehmen sind😉