Fahrgastrechte – die meistgelesenen Beiträge

Supersparpreis für 2 Personen wenn Hauptperson nicht dabei?

Liebe Community

Ich habe einen total menschlichen Fehler gemacht aber die DB ist leider absolut nicht hilfsbereit.

Ich habe ein Supersparpreisticket für meine Eltern erworben und ausversehen meinen Namen drin stehen lassen. Da ja sogar auf dem Ticket steht, dass sowas nicht stornierbar ist, kam ich erst heute (2 Tage nach der Buchung) an die Hotline, die mir sagte, dass die 12 Stunden nun um seien (hätte ich das gewusst, hätte ich das Problem nun nicht - aber wenn auf dem Ticket "von Storno ausgeschlossen" steht, vertraut man dem natürlich).

Jedenfalls habe ich jetzt ja ein Ticket für zwei Personen und ich finde es unsinnig, dass nicht mal einer von meinen Eltern das nun ohne meine Anwesenheit nutzen kann. Da ich nicht gerade das Geld habe, um Tickets im Wert von 140Euro einfach mal so fallen zu lassen, frage ich mich, ob es nicht irgendein Schlupfloch gibt oder doch eine rechtliche Lösung. Ich verstehe nicht, dass ich eine Dienstleistung, für die ich bezahle, nicht in Anspruch nehmen kann (die Personennamen kann ich ja im Vorfeld angeben, dann wäre betrug ja ausgeschlossen). Ich wäre ja auch bereit, eine Namensänderungsgebühr oder so zu zahlen, aber ZWEI Tickets einfach für ungültig zu erklären, halte ich echt für ausbeuterisch.

Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? Kann man wenigstens ein Ticket retten? Dem Kundendienst ist das natürlich alles total egal.

Ich spiele aus Verzweiflung mit folgenden Gedanken:

  • Im Vorfeld Fahrpreispauschale ausstellen lassen, dass ich meinen Ausweis vergessen hätte, und damit meine Eltern fahren lassen und im Nachhinein mit Ausweis und Ticket zum Schalter und nur die Gebühr zahlen.
  • Ausweis fälschen (habe durch mein Studium einen Ausweis in Papierform aus einem Nachbarsland)
  • Eltern einfach fahren lassen und drauf hoffen, dass die bei der Ausweiskontrolle nur auf den Nachnamen und nicht auf den Vornamen schauen.
Deutsche Bahn, Fahrgastrechte

Bekommt man in jedem Fall eine Erstattung bei der Bahn, wenn man wegen Zugausfall länger unterwegs ist?

Hab ein Sparpreisticket gebucht. Vor der Fahrt wurde gesagt, dass es die Verbindung nicht mehr gibt und damit die Zugbindung aufgehoben ist. Alle Alternativen waren schon mal rund 1 Stunde länger. Also haben wir uns eine rausgesucht, die 1 Stunde eher losfährt. Logischerweise hatten wir gedacht, dass die Fahrtdauer des Tickets mit der der tatsächlichen Fahrt verglichen wird, wenn man eine Entschädigung beantragt.

Fataler Fehler. Laut Bahn gibt es keine Entschädigung, da wir ja nicht später angekommen seien. Auch der telefon. Service der Bahn meinte, nur die Endzeit auf dem gekauften Ticket ist entscheidend. D.h, wenn wir zur ursprünglichen Zeit losgefahren und damit ja 1 Stunde später angekommen wären, hätten wir eine Entschädigung bekommen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur unlogisch, sondern auch irgendwie unfair. Steht das wirklich so in den AGBs? Ich meine, ich habe ein Ticket mit einer gewissen Leistung (Fahrtdauer) gekauft und diese Leistung wurde nur teilweise erbracht. Und dann stelle man sich mal vor, man wäre 4 Stunden eher gefahren. Dann kannst du 4 Stunden Verspätung haben, aber bekommst angeblich keine Entschädigung, wtf.

Und jetzt wird's noch verrückter. Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O

Bahn, Deutsche Bahn, AGB, Entschädigung, Fahrkarte, Fernverkehr, Ticket, Verspätung, Bahnticket, Zugausfall, Zugfahrt, Fahrgastrechte

Busfahrer lässt Fahrgast nicht aussteigen, welche Konsequenzen kann man ziehen?

Mein Partner fuhr heute mit dem Bus im Main-Kinzig-Kreis von einem Bahnhof nach Hause. Dabei handelte es sich um einen Bus, welcher zusätzlich einen Art Anhänger mit sich führte, in dem weitere Fahrgäste transportiert werden können aufgrund der hohen Nachfrage. Sprich ein gesondertes Gefährt abgetrennt vom eigentlichen Bus, sodass man mit dem Busfahrer nicht unmittelbar Kontakt aufnehmen kann (hoffe einigermaßen verständlich ausgedrückt...)

Nun zu seinem Problem. Er drückte rechtzeitig den

Stopp
Knopf, um seinen Wunsch an der nächsten Haltestelle aussteigen zu wollen, dem Busfahrer mitzuteilen.

Dieser Aussteigewunsch wurde anscheinend nicht vom Busfahrer bemerkt (warum auch immer...angeblicher Defekt). Somit fuhr der Bus weiter... Mein Partner drückte sodann in seiner Not den Notrufknopf, um sofort Kontakt zum Busfahrer aufnehmen zu können. Er teilte mit, dass er doch aussteigen wollte, wieso er diesem Wunsch nicht nachkam... dieser gab an er habe keinen Wunsch erhalten und fuhr damit weiter in den nächsten Ort..... Er könne nun auch nicht mehr anhalten, da die Haltestelle bereits passiert wurde, so müsse mein Partner an der nächsten Station aussteigen.....die sich 5km in der nächsten Ortschaft befindet.... soweit so schlecht.

Die Laune meines Partners sank dementsprechen, da er bereits eine 12 Stunden Nachtschicht hinter sich hatte und eigentlich so schnell wie möglich ins Bett wollte...

Im nächsten Ort konnte er endlich den Bus verlassen. Der Busfahrer meinte, dass der Stopp-Knopf defekt sei. Woraufhin mein Partner entgegnete, dass man sodann ein Hinweisschild hätte aufhängen können um darauf hinzuweisen....

Nun wollte er sich bei der Verkehrsgesellschaft beschweren, die die Beschwerde jedoch an den Busbetreiber abwiegeln wollte. Dieser Betreiber war meinem Partner am Telefon so unverschämt pampig und aggressiv gegenüber, dass mein Partner nun gegen den Vorfall vorgehen möchte.

Die Frage ist nun jedoch was und wie?

Könnte man zivilrechtlich etwas einklagen oder liegt Strafrechtlich gar eine Freiheitsberaubung durch Unterlassen vor? Bin leider kein Jurist, daher momentan am Abwiegen was wir tun könnten, denn dieses Geschehen möchte mein Partner nicht auf sich sitzen lassen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Recht, Bus, Zivilrecht, Fahrgast, Fahrgastrechte, Freiheitsberaubung, strafrechtliche-verfolgung

Fahrgastrecht Formular DB Erfahrungen?

Hallo, ich hatte mir vor ca 4 Wochen Zug Tickets für eine Reise in die Schweiz gekauft, Hin- und Rückfahrt. Die Hinreise hatte Problemlos geklappt. Bei der Rückfahrt hatte mein erster Zug in der Schweiz nach Zürich aufgrund eines technischen an der Lok eine Verspätung von mehr als 25 Minuten.

Als ich dann endlich in Zürich HB angekommen war, hatte ich natürlich all meine Anschlusszüge nach Deutschland an meinen Ankunftsort verpasst. Die geplante Ankunftszeit war der 13.11.2021 um 23:44 Uhr jedoch bin ich tatschenden am 14.11.2021 um 00.43 Uhr angekommen.

Ich bin dann heute in das Reisezentrum der DB gegangen wo ich auch die Zugtickets erworben hatte, aufgrund der verpassten Anschlüsse und der folglich sinnlosen Sitzplatzreservierung. Die Dame händigte mir sofort die 4€ für die Sitzplatzreservierung aus und gab mir ebenfalls das Fahrgastrecht Formular aufgrund der Verspätung. Dies hatte ich dann auch direkt ausgefüllt und ihr geben.

Die Dame sagte mir, dass die Bearbeitung aufgrund des Hochwassers dauern könnte, da sie teilweise noch diese Anträge bearbeiten. Das Formular geht bzw. soll laut Umschlag nach Frankfurt gehen.

Ich habe sowas noch nie gemacht und wusste auch nicht, dass man sowas machen kann (hätte ich das mal früher gewusst *schnauf*)

Habt ihr denn sowas eingereicht und könnt mit eure Erfahrungsberichte mitteilen?

LG

Recht, Bahn, Deutsche Bahn, Fahrgastrechte, Reisen und Urlaub