Fahrgastrecht Formular DB Erfahrungen?
Hallo, ich hatte mir vor ca 4 Wochen Zug Tickets für eine Reise in die Schweiz gekauft, Hin- und Rückfahrt. Die Hinreise hatte Problemlos geklappt. Bei der Rückfahrt hatte mein erster Zug in der Schweiz nach Zürich aufgrund eines technischen an der Lok eine Verspätung von mehr als 25 Minuten.
Als ich dann endlich in Zürich HB angekommen war, hatte ich natürlich all meine Anschlusszüge nach Deutschland an meinen Ankunftsort verpasst. Die geplante Ankunftszeit war der 13.11.2021 um 23:44 Uhr jedoch bin ich tatschenden am 14.11.2021 um 00.43 Uhr angekommen.
Ich bin dann heute in das Reisezentrum der DB gegangen wo ich auch die Zugtickets erworben hatte, aufgrund der verpassten Anschlüsse und der folglich sinnlosen Sitzplatzreservierung. Die Dame händigte mir sofort die 4€ für die Sitzplatzreservierung aus und gab mir ebenfalls das Fahrgastrecht Formular aufgrund der Verspätung. Dies hatte ich dann auch direkt ausgefüllt und ihr geben.
Die Dame sagte mir, dass die Bearbeitung aufgrund des Hochwassers dauern könnte, da sie teilweise noch diese Anträge bearbeiten. Das Formular geht bzw. soll laut Umschlag nach Frankfurt gehen.
Ich habe sowas noch nie gemacht und wusste auch nicht, dass man sowas machen kann (hätte ich das mal früher gewusst *schnauf*)
Habt ihr denn sowas eingereicht und könnt mit eure Erfahrungsberichte mitteilen?
LG
5 Antworten
Ja, ich habe schon sehr viele Fälle dort eingereicht (bestimmt mehr als 50).
Tatsächlich sind die Bearbeitungszeiten aufgrund der Streiks und der Hochwasserkatastrophe im Moment enorm. Eigentlich ist das gar nicht zulässig. Laut der VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr ist die Erstattung innerhalb eines Monates zu leisten.
Normalerweise und wenn alles glatt läuft liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 2 Wochen. Oft dauert es allerdings länger.
Häufig werden nachfragen unnötige Nachfragen gestellt, z.B. mit welchem Zug man angekommen ist oder was die planmäßige Verbindung war, obwohl man diese Informationen schon bei der Einreichung übermittelt hat. Das führt dazu, dass die Erstattung hinausgezögert wird. Möglicherweise hat das das Ziel, die Leute davon abzuhalten, berechtigte Forderungen durchzusetzen, denn die Kommunikation mit dem SC FGR ist aufwändig, da es nur per Brief und nicht per Mail geht. Einige geben dann bestimmt auf.
Ich habe bisher noch jede Forderung durchsetzen können, allerdings zog sich das teilweise über Monate hin, da immer wieder unnötige Nachfragen kamen oder Anträge fälschlicherweise für nichtig erklärt wurden. In einigen Fällen war zur Durchsetzung meiner Fahrgastrechte eine Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt nötig. Ich muss allerdings auch dazu sagen, dass es bei mir häufig um kompliziertere Fälle geht, bei denen auch noch die Erstattung von Hotel oder Taxirechnungen involviert sind. Bei einfacheren Anträgen läuft es sicherlich besser.
Da du nur 59 Minuten Verspätung am Zielbahnhof hattest, hast du keinen Anspruch auf Entschädigung, dieser beginnt erst ab 60 Minuten. Es könnte aber sein, dass das SC FGR trotzdem die Entschädigung auszahlt, da die Verspätung nicht immer minutengenau nachvollzogen werden kann.
Leider (!) oft benutzt 😅 Bei berechtigten Forderungen bisher immer anstandslos Ersatz erhalten.
Die Erfahrungen beim Servicecenter Fahrgastrechte sind bei mir durchmischt. Normale 60- bzw. 120-Minuten-Entschädigungen wurden in der Regel zuverlässig bearbeitet. Rechtlich muss die Entschädigung innerhalb eines Monats erfolgen; leider wird das aktuell bei mir nicht geschafft – man weigert sich seit August mir meinen Betrag zu erstatten.
Wenn ich dich richtig verstehe, bist du letztendlich mit 59 Minuten Verspätung angekommen. Verspätungsentschädigung steht dir allerdings erst ab 60 Minuten Verspätung zu. Insofern kannst du zwar mit dem Fahrgastrechte-Formular einen Antrag stellen, aber ob damit etwas herauskommt, ist ungewiss.
Das Problem bei Dir: Ur 59 Minuten erspätung, es muß aber mindestens 60 Minuten sein., also gibt es nichts., kannst Dir das also schenken.