Zug verspätet, welchen Anschluss darf ich nehmen?
Hallo,
sitze grad im BRB auf dem Weg nach Salzburg. Ab Salzburg soll es nach Wien weitergehen. Leider hat der BRB Verspätung und ich schaffe den Anschlusszug RJ um 11:11 Uhr nicht mehr. Dürfte ich in die WB umsteigen, obwohl ich mein Ticket für die RJ gebucht hatte? Oder muss es die gleiche Zugverbindung sein und ich muss auf den nächsten warten?
2 Antworten
Das Problem hier ist das In den Fahrgastrechten der ÖBB das Umstiegsrecht erst ab 60 min aufgeführt wird und das auch nur im Internationalen Verkehr als Im DB Bereich. Da du aber in Österreich bleibst greift das nicht.
Nicht wie in D wo wir (bei Zugbindung) klarte Regelungen ab 20 min haben.
Eure fahrgastrechte drehen sich zu 90 % um Ermäßigungen.
Jetz ist erstmal die Frage was hast du für ein Ticket. Von wo nach wo ist hierbei egal.
Auf der Öbb Website gibt es Die Ticket Übersicht
https://www.oebb.at/de/tickets-kundenkarten/oesterreich-europa
Hier alle Mit Zugbindung
https://www.oebb.at/de/tickets-kundenkarten/oesterreich-europa/sparschiene
Weist du es nicht spiel deine Buchung durch.
https://shop.oebbtickets.at/de/ticket
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Daher frag den die Zugbegleiter das geht schneller.
Das weiß ich nicht. ich hab es dir doch geschrieben, frag den Zugbegleiter.
Selbst wenn ich wüsste, was du für ein Ticket hast wüsste ob du Zugbindung hast, oder nicht. Hilft uns das nicht weiter weil die ÖBB Fahrgästerecht ihre Prio nicht auf wie kommt KD weiter wenn es Hackt. Sondern auf Wir entschädigen
Die Infos die du abforderst findest du nicht in den fahrgastrechten. das ist es als Außenstehender (also wer da nicht wohnt öfter fährt) unmöglich eine Antwort zu finden.
Die hat aber dein Zugbegleiter.
Wenn Sie durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erwischen oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Das heißt, dann dürfen Sie andere Züge nutzen, um Ihr gebuchtes Ziel zu erreichen12. Wenn Sie Ihren Anschluss aufgrund eigenes Verschuldens verpasst haben sollten, sind Bahnunternehmen nicht dazu verpflichtet Ihnen den Verlust der Tickets zurückzuerstatten. Wenn Sie ein Ticket ohne Zugbindung haben (z.B. ein Flexpreis-Ticket der DB), dürfen Sie den nächstmöglichen Zug nehmen3.
Eben nicht. Und das ist kein Auszug aus dem Fahrgastrechten Der DB sondern nur ein irgendwoher kopierter Text. Wenn sollte man sowas schon da nachforschen wo die Regelung herkommt nicht auf irgendwelchen Websiten.
trainline, aber ok du verbitterter gf user. nichts neues. wenn du es besser weißt, dann antworte ihr doch einfach?
Dürfte ich statt den RJ auch den RJX nehmen?