Zugbindung trotz Ersatzzug?

4 Antworten

Bei Zugausfall gilt die Zugbindung als aufgehoben. Die Zugbindung bleibt nur dann erhalten, wenn die Zugnummer und Wagentyp gleich bleiben. Wenn der Zug eine neue Zugnummer hat, was meist der Fall bei einem Ersatzzug der Fall ist, auch wenn die Reisedaten alle samt Gleis und Zeiten gleich sind, ist die Zugbindung aufgehoben. Dies gilt auch bei einem anderen Zugtyp, sprich Ice gebucht aber

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich wird die Zugbindung aufgehoben, wenn mit einer Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten zu rechnen ist (siehe Link unten), was bei einem Zugausfall fast immer der Fall ist.

Fährt aber ein Ersatzzug, mit dem das Ziel mit geringerer Verspätung erreicht werden kann, wird diese Bedingung nicht erfüllt, damit besteht meiner Ansicht nach kein Anspruch auf Nutzung eines anderen Zuges.

https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte/nationale_regelungen (Abschnitt "Weiterfahrt mit einem anderen Zug")

Omnia777  29.07.2023, 22:13

@Rolf42 Falsch, bei Zugausfall gilt die Zugbindung als aufgehoben. Die Zugbindung bleibt nur dann erhalten, wenn die Zugnummer und Wagentyp gleich bleiben. Wenn der Zug eine neue Zugnummer hat, was meist der Fall bei einem Ersatzzug der Fall ist, auch wenn die Reisedaten alle samt Gleis und Zeiten gleich sind, ist die Zugbindung aufgehoben. Dies gilt auch bei einem anderen Zugtyp, sprich Ice gebucht aber IC Ersatz.

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Da streiten sich die Geister - und selbst die DB ist in Ihrer Kommunikation nicht eindeutig ...

Einerseits fährt Dein Zug (Zugnummer) ja nicht, aber seit neuestem versucht die DB immer öfter sich vor der Freigabe zu drücken und verweist auf den Ersatzzug.

Wenn der Ersatzzug die selbe (Teil-) Strecke zur selben Zeit fährt, wo ist dann das Problem? Man kommt gleich schnell zum Ziel, wie mit dem Originalzug.

Ein Zug (Hamburg-Hannover-Kassel-München) muß nach wenigen Kilometern repariert werden und ab Hannover fährt ein Ersatzzug. Man selber steigt in Kassel zu und fährt bis München, der Zug fährt im Zeitfenster des Originalzuges und die selbe (Teil-) Strecke. Warum sollte dann die Zugbindung aufgehoben werden, wenn asäquater Ersatz bereit gestellt wurde und der Originalzug irgendwann, deutlich verspätet, nachkommt.

Omnia777  29.07.2023, 22:16

Anderer Zug/Zugnummer andere Sitzbelegung bzw. keine Reservierungen. Daher gilt auch eine andere Zugauslastung.

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