Wärmemengenmesser Heizung manipuliert? Weniger kwh geheizt, mehr Öl verbraucht?

Wir wohnen seit 2017 in einem Zweifamilienhaus. Alle Bewohner sind Eigentümer.

Jetzt ist uns beim Ablesen der Zählerstände zum Jahresende erneut aufgefallen, dass mit den Wärmemengenmessern etwas nicht stimmt. Bereits 2017 zählte ein von zwei Zählern der anderen Eigentümern nicht korrekt, bzw. zählte irgendwann gar nicht mehr. Daraufhin wurden komplett neue, geeichte Wärmemengenmesser eingebaut. 2018 klappte soweit alles gut.

Jetzt Ende 2019 ist uns wieder eine extreme Unstimmigkeit aufgefallen. Unsere eigenen Heizverbräuche variierten nur in geringem Maße in den letzte zwei Jahren (ca.200kwh).

Nun zu den anderen Eigentümern. Diese haben in 2017 knapp über 8.000kwh Heizleistung verbraucht, wir knapp 4600kwh. In 2018 haben die anderen ca. 7800kwh vebraucht, wir ca. 4500kwh (Ölverbrauch in 2018 gesamt=1800Liter).

Und 2019 verbrauchen die plötzlich nur noch 4900kwh. Wir 4700kwh. Ölverbrauch in 2019 gesamt= 2050Liter.

Wir mit dem geringeren Verbrauch sind zwei Erwachsene, die viel außer Haus sind, am Arbeiten oder bei der Familie 200km entfernt. Die anderen sind zwei Erwachsene und zwei kleine Kinder (mittlerweile 3 Jahre und 6 Jahre alt).

Die anderen waren nicht länger im Urlaub oder haben auch nicht länger die Wohnung verlassen. Daher können wir uns nicht ausmalen, wieso man von einem auf das andere Jahr plötzlich weit über 2000kwh weniger verbrauchen kann. Komisch ist auch, dass wir insgesamt mehr Öl in 2019 im Vergleich zu 2018 verbraucht haben, obwohl weniger geheizt wurde laut den Messgeräten. An mehr Warmwasserverbrauch kann es nicht liegen, der ist sogar geringer geworden wie im Jahr davor.

Nun denken wir, dass entweder die Wärmemengenmesser der anderen Eigentümer manipuliert wurden oder Öl geklaut wurde.

Die Heizung wird regelmäßig gewartet, an der Ölverbrennung kann es also nicht liegen.Anbei ein Foto von den Wärmemengenmessern, die bei uns verbaut sind.

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Heizkosten, Heizung, Ölheizung, Mehrfamilienhaus, Wärmemengenzähler

Aufgeweckten, teilweise sehr hippeligen überdrehten Hund dauerhaft ruhigeres Verhalten beibringen?

Wir haben seit zwei Jahren einen Hund (Ratero Mischling, ähnlich eines deutschen Pinschers vom Aussehen und Größe her). Übernommen haben wir den Hund aus dem Tierheim, zuvor soll er in Spanien in einer Tötungsstation gewesen sein. Eine weitere Vorgeschichte ist unbekannt, aufgrund seiner Verhaltensweise könnte man aber davon ausgehen, dass er als Kettenhund gehalten wurde oder auf einem größeren Hof Ungeziefer jagte.

Wir haben viele Baustellen, an denen wir seit den Jahren, die er bei uns ist, arbeiten. Einiges ist deutlich besser geworden, anderes Bedarf noch viel Training. Prinzipiell ist unser Problem, dass unser Hund extrem nach Außen fixiert ist. Damit meine ich, dass er alles in seiner Umgebung genaustens beobachtet und unter die Lupe nimmt. Er kann kaum entspannt einen Spaziergang erledigen, ohne mit Anspannung darauf zu warten, was hinter der nächsten Ecke lauern könnte oder wer auf der anderen Straßenseite entlang läuft.... es könnte ja ein Artgenosse sein, den er so gar nicht mag, wenn er sich an der Leine befindet. Auch zu Hause will er immer und überall mit dabei sein. Verlassen wir den Raum, möchte er am Liebsten mit. Dies unterbinde ich des Öfteren durch ein kurzes NEIN, oder einfach durch Schließen der Tür.

Wie kann ich dafür sorgen, dass er einfach etwas gelassener wird? Nach den zwei Jahren sollte genug Vertrauen zwischen uns vorhanden sein, sodass er keine Angst haben müsste, dass ihm etwas passiert oder wir einfach fort gehen und nicht wieder kommen etc.... für Trainingstipps etc wäre ich sehr dankbar (alleine bleiben kann er, jedoch nur in unserer Wohnung. Wenn wir Besuch bei der Schwiegermutter sind, ist alleine bleiben nicht möglich, er macht extrem Theater).

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Tiere, Training, Hund, Erziehung, Hundetraining, Hundeerziehung

Rücklagen-/Instandhaltungskonto durch Verwalter nicht ordnungsgemäß angespart, was tun?

Servus und hallo,

mal wieder bewegt mich eine Frage bzgl. unserer Eigentumswohnung/Eigentümergemeinschaft hier her.

Diesmal geht es um unseren Hausverwalter, der in meinen Augen das Rücklagen-/Instandhaltungskonto nicht korrekt anspart/bedient.

Für Reparaturen oder sonstigen Instandhaltungen haben wir in der Eigentümergemeinschaft ein extra Rücklagenkonto neben dem normalen Hausgeldkonto, von dem laufende Kosten beglichen werden.

Nun ist uns wiederholt bei der letzten Jahresabrechnung (die extrem verspätet kommt für 2018, auf die korrekte von 2017 warten wir auch noch, aber das ist eine andere Geschichte) aufgefallen, dass Geld auf dem Rücklagenkonto fehlt. Wir haben den Hausverwalter bei der letzten Versammlung in 2018 bereits darauf angesprochen und ermahnt er solle zügig alle Zahlungen ordnungsgemäß auf das Rücklagenkonto buchen. Jeden Monat zahlen wir Geld für die Rücklagen neben dem normalen Hausgeld ein.

Nun mussten wir wie gesagt wieder feststellen, dass noch mehr Geld fehlt. Mittlerweile fast 5000€. Der Hausverwalter ist jedoch der Meinung nur einmal im Jahr, meist zum Ende des Jahres die Rücklagen einzahlen zu müssen. Solange würde er angeblich das Geld auf dem Hausgeldkonto parken, damit dieses nicht bei Ausgaben ins Minus rutscht. Ob dies wirklich der Fall ist, könnten wir bislang nicht richtig prüfen.

Nun meine Frage, macht sich der Verwalter durch sein tun oder nicht tun...(Geld nicht korrekt buchen) strafbar? Wenn ja auch, wenn er das Geld nur auf dem Hausgeldkonto parkt und es nicht für sich oder zweckfremde Dinge verwendet? Im Internet habe ich bislang nicht wirklich passendes gefunden.

Wir wissen nicht ob er das Geld abbucht und für andere Dinge verwendet, das würde ich aktuell auch nicht unterstellen wollen. Ich möchte nur wissen ob er sich bereits strafbar macht, wenn er es nicht ordnungsgemäß jeden Monat auf dem entsprechenden Konto anspart, sondern angeblich erst am Ende eines Jahres auf das Rücklagenkonto schiebt, soweit das Geld denn dann da sein mag?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter, Weg

Nutzung Flurbereich in Zweifamilienhaus, zwei Eigentümerparteien?

Mal wieder habe ich eine spezielle Frage, zu der es sicherlich wieder viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Daher würde mich interessieren, wie es in unserem Fall ausgelegt werden könnte.

Es geht um ein Zweifamilienhaus in dem wir die Dachgeschosswohnung besitzen. Eine weitere Wohnung existiert im Erdgeschoss.

Nun scheint es auf der nächsten Eigentümerversammlung darum zu gehen wie der Hausflurbereich genutzt werden darf.

Da nur wir die Treppe in das OG nutzen und das letzte Podest vor unserer Wohnungstür viel Platz bereitet (Art Galerie), stellen wir unsere Schuhe statt linksseitig vor unsere Tür rechtsszeitig unter die Dachschräge, wo man sowieso nicht langlaufen kann, da der Kniestock bei 1,50m liegt. Dieser Platz ist prädestiniert um Schuhe abzustellen, da dieser extra eine Art Niesche darstellt bzw. als Galerie bezeichnet wird (ca. 2m x 1m breit). Eine Grundrissskizze mit dem eingemalten Bereich um den es geht, füge ich anbei. Wenn man die Treppe hoch und runter läuft beeinträchtigen die Schuhe einen Fluchtweg o.ä. NICHT. Vor unserer Tür ist also genug Platz für Flucht-/Rettungswege (Größe ca. 2m x 1m)

Da keine Hausordnung besteht und nichts in der Teilungserklärung aufgenommen ist, ob man im Flur (dieser Niesche/Galerie) Schuhe abstellen/lagern darf oder nicht, gehen wir davon aus dies zu dürfen. Wir sind ja auch Eigentümer der DG Wohnung und sonst wäre die Niesche einfach ungenutzt. Die anderen Eigentümer dürften die Schuhe auch nicht stören, da sie nicht die Treppe zu uns ins DG gehen müssen.

Daher hätte ich gern mal eine Einschätzung ob man uns das Lagern der Schuhe dort verbieten darf? (es sind ca. 5 Paar Schuhe die in der Galerie dort stehen)

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Recht, Eigentumswohnung, Dachgeschosswohnung, Hausflur, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz

Busfahrer lässt Fahrgast nicht aussteigen, welche Konsequenzen kann man ziehen?

Mein Partner fuhr heute mit dem Bus im Main-Kinzig-Kreis von einem Bahnhof nach Hause. Dabei handelte es sich um einen Bus, welcher zusätzlich einen Art Anhänger mit sich führte, in dem weitere Fahrgäste transportiert werden können aufgrund der hohen Nachfrage. Sprich ein gesondertes Gefährt abgetrennt vom eigentlichen Bus, sodass man mit dem Busfahrer nicht unmittelbar Kontakt aufnehmen kann (hoffe einigermaßen verständlich ausgedrückt...)

Nun zu seinem Problem. Er drückte rechtzeitig den

Stopp
Knopf, um seinen Wunsch an der nächsten Haltestelle aussteigen zu wollen, dem Busfahrer mitzuteilen.

Dieser Aussteigewunsch wurde anscheinend nicht vom Busfahrer bemerkt (warum auch immer...angeblicher Defekt). Somit fuhr der Bus weiter... Mein Partner drückte sodann in seiner Not den Notrufknopf, um sofort Kontakt zum Busfahrer aufnehmen zu können. Er teilte mit, dass er doch aussteigen wollte, wieso er diesem Wunsch nicht nachkam... dieser gab an er habe keinen Wunsch erhalten und fuhr damit weiter in den nächsten Ort..... Er könne nun auch nicht mehr anhalten, da die Haltestelle bereits passiert wurde, so müsse mein Partner an der nächsten Station aussteigen.....die sich 5km in der nächsten Ortschaft befindet.... soweit so schlecht.

Die Laune meines Partners sank dementsprechen, da er bereits eine 12 Stunden Nachtschicht hinter sich hatte und eigentlich so schnell wie möglich ins Bett wollte...

Im nächsten Ort konnte er endlich den Bus verlassen. Der Busfahrer meinte, dass der Stopp-Knopf defekt sei. Woraufhin mein Partner entgegnete, dass man sodann ein Hinweisschild hätte aufhängen können um darauf hinzuweisen....

Nun wollte er sich bei der Verkehrsgesellschaft beschweren, die die Beschwerde jedoch an den Busbetreiber abwiegeln wollte. Dieser Betreiber war meinem Partner am Telefon so unverschämt pampig und aggressiv gegenüber, dass mein Partner nun gegen den Vorfall vorgehen möchte.

Die Frage ist nun jedoch was und wie?

Könnte man zivilrechtlich etwas einklagen oder liegt Strafrechtlich gar eine Freiheitsberaubung durch Unterlassen vor? Bin leider kein Jurist, daher momentan am Abwiegen was wir tun könnten, denn dieses Geschehen möchte mein Partner nicht auf sich sitzen lassen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Recht, Bus, Zivilrecht, Fahrgast, Fahrgastrechte, Freiheitsberaubung, strafrechtliche-verfolgung
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