Was darf ich bei Dachboden mit Sondernutzungsrecht?
Servus. Wir sind Eigentümer einer Dachgeschosswohnung in einem Zweifamilienhaus. Über der Wohnung befindet sich noch ein Spitzboden, dessen Zugang nur über unsere Wohnung möglich ist. Wir besitzen laut Teilungserklärung ein Sondernutzungsrecht zu diesem Spitzboden. Jetzt möchten wir den Boden des Spitzbodens, welcher aus Spressspahnplatten besteht, etwas verkleiden, indem wir weitere Platten darauf legen und verschrauben, damit der Boden sauberer aussieht und die teilweisen großen Rillen nicht so viel Dreck aufnehmen. Wir wollen keinen Boden rausreißen oder etwas entfernen etc, lediglich Holzplatten auf den vorhandenen Boden legen und verschrauben.
Ist dies erlaubt, wenn wir nur ein Sondernutzungsrecht haben zum Spitzboden? Laut Teilungserklärung ist der Inhaber des Rechts entsprechend für den Unterhalt des Sondernutzungsrechts zuständig. Wir möchten also den Spitzboden instandhalten, wenn man das so bezeichnen darf.
Wäre das erlaubt?
Würde das Auflegen von Platten auf den vorhandenen Boden eine bauliche Veränderung darstellen?
4 Antworten
Nein, ist nicht erlaubt...ihr könnt den neuen Boden aber schwimmend verlegen...ist eh besser wegen der Temperaturschankungen...
Durch das Verschrauben wäre es eine bauliche Veränderung welcher alle Zustimmen müssten...
Aber es stellt doch keine Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die vom Aufteilungsplan oder früheren Zustand des Gebäudes nach Fertigstellung abweicht. Zudem wird mehrfach im Internet geschrieben, dass Bodenbeläge keine bauliche Veränderung sind... die alten Pressspahnplatten splittern und bröckeln kaputt. Wir sehen uns in der Pflicht dies Instand zu halten/setzen....
Warum gehen die Meinungen bzgl was bauliche Veränderung ist und was nicht soweit auseinander....
Die Schrauben sind das Problem...du schadest durch die Schrauben den alten Boden und verbindest den neuen "fest" mit dem alten Boden...
Nein der Boden selbst gehört allen, die Kosten werden von allen getragen..
Wenn euch die Wohnung gehört, dürft ihr das auch verändern
Als Mieter dürft ihr bauliche Veränderungen (egal welcher Art), nur mit Zustimmung des Eigentümers vornehmen. Der wird dann auf eine Klausel bestehen, dass beim Auszug der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss.
Wir sind im Besitz der Wohnung. Ist unsere Eigentumswohnung.
Wenn ihr nicht an der Statik rum bastelt, könnt ihr dann auf EUREM Dachboden machen was ihr wollt.
Das ist kein Instandhalten, sondern ein Ausbau.
Vermieter fragen oder damit rechnen, bei Auszug den ursprünglichen Zustnd wieder herstellen zu müssen.
Wir besitzen die Wohnung. Zudem bauen wir den Spitzboden nicht aus sondern legen lediglich Platten auf den Boden, der Spitzboden ist dadurch nicht mehr oder besser zu gebrauchen wie mit den dreckigen Pressspahnplatten. Sieht einfach nur sauberer aus. Mehr nicht.
Warum ist das nicht erlaubt?