Nutzung Flurbereich in Zweifamilienhaus, zwei Eigentümerparteien?
Mal wieder habe ich eine spezielle Frage, zu der es sicherlich wieder viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Daher würde mich interessieren, wie es in unserem Fall ausgelegt werden könnte.
Es geht um ein Zweifamilienhaus in dem wir die Dachgeschosswohnung besitzen. Eine weitere Wohnung existiert im Erdgeschoss.
Nun scheint es auf der nächsten Eigentümerversammlung darum zu gehen wie der Hausflurbereich genutzt werden darf.
Da nur wir die Treppe in das OG nutzen und das letzte Podest vor unserer Wohnungstür viel Platz bereitet (Art Galerie), stellen wir unsere Schuhe statt linksseitig vor unsere Tür rechtsszeitig unter die Dachschräge, wo man sowieso nicht langlaufen kann, da der Kniestock bei 1,50m liegt. Dieser Platz ist prädestiniert um Schuhe abzustellen, da dieser extra eine Art Niesche darstellt bzw. als Galerie bezeichnet wird (ca. 2m x 1m breit). Eine Grundrissskizze mit dem eingemalten Bereich um den es geht, füge ich anbei. Wenn man die Treppe hoch und runter läuft beeinträchtigen die Schuhe einen Fluchtweg o.ä. NICHT. Vor unserer Tür ist also genug Platz für Flucht-/Rettungswege (Größe ca. 2m x 1m)
Da keine Hausordnung besteht und nichts in der Teilungserklärung aufgenommen ist, ob man im Flur (dieser Niesche/Galerie) Schuhe abstellen/lagern darf oder nicht, gehen wir davon aus dies zu dürfen. Wir sind ja auch Eigentümer der DG Wohnung und sonst wäre die Niesche einfach ungenutzt. Die anderen Eigentümer dürften die Schuhe auch nicht stören, da sie nicht die Treppe zu uns ins DG gehen müssen.
Daher hätte ich gern mal eine Einschätzung ob man uns das Lagern der Schuhe dort verbieten darf? (es sind ca. 5 Paar Schuhe die in der Galerie dort stehen)
11 Antworten
... das kann aber kein Zweifamilienhaus sein.
Dein Bereich ist durch die Abgeschlossenheitserklärung geklärt, Nutzung fremden Eigentums ist auch bei uns nur durch Vereinbarungen möglich.
Fluchtwege, wie hier Treppenhaus, dürfen gar nicht belegt werden.
Du kannst ja mal den TOP des Verwalters hier einstellen.
Ggf. verstößt das Lagern von Schuhen dort gegen den Brandschutz. Bei mir im Haus gibt es eine durchaus vergleichbare Ecke. Als mal das Bauamt wegen einer anderen Sache im Haus war, ist bemängelt worden dass dort Schuhe stehen, weil im Hausflur keine brennbaren Materialien lagern dürfen (dazu zählen anscheinend auch Schuhe). Könnte ja im Brandfall zu zusätzlicher Rauch- oder Feuerentwicklung führen.
Dann lass doch alles wie es ist, solange niemand drüber redet, wird auch kein Problem draus.
Ja ich spreche das nicht an, wüsste auch nicht dass es wen stört. Es steht nur als Ordnungspunkt plötzlich in der Eigentümerversammlung, :"Nutzung Flurbereich ". Da wir den nur oben nutzen und Schuhe hinstellen bin ich davon ausgegangen, dass das mit dem Punkt gemeint ist. Die Eigentümer im EG haben ein Schuhregal neben der Tür. Daher keine Ahnung worauf der Punkt abzielt... wir lassen uns überraschen
Nur mal so gefühlt:
Wenn Eure Schuhe niemanden hindern, sollte es kein Problem sein.
Wenn Eure Schuhe aber zum Beispiel müffeln und der Geruch das Treppenhaus entlangwabert, dann könnte es ein Problem werden.
Hinsichtlich brandschutzrechtlicher Regelungen, kann es ein Problem werden, denn der Flur hat Fluchtwegecharakter und deshalb ist es ratsam, die Brandlast dort so klein wie möglich zu halten.
Eine Geruchsbelästigung liegt nicht vor, lustig ist, dass die Eigentümer untern links neben ihrer Tür auch Schuhe lagern. Was eher jemanden behindern könnte. Ich wollte mich nur vorab erkundigen, was man darf und was nicht. Wir lassen es auf uns zukommen😊
Soweit ich weiß, dq spreche ich aus einer Wagen Erinnerung sollten Schuhe nicht im Fluchtweg Bereich gelagert werden.
Desweiteren könnt ihr eine Fläche nicht einfach für euch beanspruchen, weil sie vor eurer Wohnung ist. Theoretisch hätten auch die unter euch das Recht diese nische zur lagerung zu nutzen. Ist vielleicht unpraktisch und unsinnig aber erstmal möglich. Bedeutet man sollte dies auch in der Gemeinschaft klären. Da dies unpraktisch wäre, werden die anderen dies zustimmen.
Also informiere dich nochmal explizit wegen den Brandsvhutz. Und tue bei der Versammlung nicht so als wäre es dein gegebenens recht. Dann wirds schon passen
Ok. Gut die anderen Eigentümer haben ihre Schuhe auch vor der Tür 😂 und das wäre für Fluchtwege etc deutlich schwieriger, da gleich neben der Haustür... es ist auch nur ein Verdacht meinerseits, dass es un die Lagerung der Schuhe gehen könnte. Punkt der Eigentümerversammlung heißt nur Nutzung Flurbereich. Was damit letztlich gemeint ist erfahren wir vor Ort. Ich wollte mich nur vorab informieren, ob ich meine Schuhe da hinstellen darf oder nicht.
Habt ihr ein Sondernutzungsrecht an dieser Fläche oder gehört sie sogar zu eurer Wohnung? Wenn nicht, könnte der andere Eigentümer die Fläche ebenfalls nutzen. (Unabhängig davon, ob das sinnvoll ist oder nicht.)
Natürlich können die das auch nutzen, wenn sie Bedarf hätten. Haben nie etwas gegenteiliges ausgesprochen 😊
Richtig, nur haben die unten auch Schuhe stehen. Entweder müssen dann alle weg oder keine....danke dir