Mit was kann man den Abschluss bei einer Fachmittelschule gleich stellen? Realschulen? Fachabitur? Je nachdem in welchem Bundesland du zur Polizei willst brauchst du einen Realschulabschluss, z.B. bei Bundesländern die noch mittleren Dienst haben, wie Bayern oder Baden Württemberg. Andere Bundesländer die nur noch gehobenen Diensr haben, stellen nur ein wenn du mindestens Fachabitur hast.

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Was ist denn um Himmelswillen bei dir daheim los? Wieso wollen deine Eltern dich überhaupt auf die Straße setzen und wieso schließt du dich wie ein kleines Kind im Bad ein?

Natürlich könnte dich die Polizei mit Gewalt aus der Wohnung holen, aber das sind ja auch keine Unmenschen. Bestimmt würden da viele erstmal versuchen zwischen euch zu vermitteln.

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Kommt drauf an wo du dich aufhälst. In Bayern z.B. darf die Polizei an jedem Ort solche Kontrollen durchführen.

In Hessen dürften sie es z.B. wenn du dich an "verrufenen Orten" aufhälst, wie beispielsweise das Bahnhofsgebiet in Frankfurt Main. Dort dürfen alle mitgeführten Gegenstände und die Person durchsucht werden.

Wenn du z.B. kontrolliert wirst im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle und du deinen Namen aber nicht freiwillig angibst, dürfte die Polizei zwecks Identitätsfeststellung ebenso deine Sache durchsuchen, um mögliche mitgeführte Ausweisdokumente zu finden.

Es gibt einfach so viele verschiedene Umstände, die eintreten oder vorliegen könnten, wieso die Polizei dich kontrollieren und/oder durchsuchen darf....

Wenn du einen ganz speziellen Fall hast, benötigen wir nähere Infos, an sonsten kann man das nur sehr oberflächlich erklären, was die dürfen und was nicht.

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Die Polizei wird ganz bestimmt nicht die Tür wegen einer Ruhestörung eintreten. In der Regel wird so gut wie nie eine Tür eingetreten, wenn machen das manche Einheiten mit einer Ramme aber Eintreten gibt es nur im Fernsehen.

Bei einer Ruhestörung würde höchstens ein Schlüsseldienst gerufen werden, dann würde man schauen wieso niemand reagiert bzw. den Lärm ausstellen.

Der Einsatz wird dem Verursacher natürlich in Rechnung gestellt.

Nach dem Gefahrenabwehr-Gesetz (jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz diesbezüglich) besteht durchaus die Möglichkeit die Musikanlage sicherzustellen, wenn die Polizei mehrmals vor Ort kommen müsste und man trotz Ermahnung nicht leiser macht. Das mildeste Mittel wird durchgesetzt, das zum Erfolg führt.

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Nein das darf niemand. Sein eigenen PKW mit Blaulicht und Martinshorn auszustatten. Diese Ausrüstung dürfen nur Dienstfahrzeuge, sprich Polizeiautos haben (Zivil bzw Streifenwägen). Am privaten Auto hat das bei niemanden was zu suchen. Teilweise dürfen die Zivilfahrzeuge, wenn nötig von gewissen Beamten unter gewissen Voraussetzungen mit nach Hause genommen werden.

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