Schriftliche Äußerung im Strafverfahren bei Ladendiebstahl?
Person X; 14 Jahre, Ersttäter hat Lebensmittel im Wert von 6 bis 7 € versucht zu stehlen. Er wurde vom Detektiv erwischt und hat gestanden, musste 50 Fangprämie zahlen und hat Hausverbot bekommen.
Nach 2 Monaten hat er eine Schriftliche Äußerung zum Strafverfahren bekommen.
Er ist sich nicht sicher, was er schreiben soll und würde gerne wissen, ob er nach einer Freisprechung o.ä. bitten kann und wie er das tun soll. Außerdem fragt er sich, ob er den Diebstahl nochmal schildern soll, oder was er sonst noch schreiben sollte.
Hilfe wird benötigt. Danke im Vorraus.
2 Antworten
Um einen Freispruch bitten würde ich schon mal weglassen.
Ansonsten den Tatvorgang schildern und den Diebstahl zugeben.
Von wem hat denn der minderjährige Beschuldigte eine Anhörung bekommen? Zu allererst dürfen Minderjährige ohne Eltern nicht angehört werden, ohne deren Einverständnis. Bei der Polizei muss man zudem als Beschuldigter nie Aussagen. Falls es vor Gericht gehen sollte, was unwahrscheinlich bei der Höhe des Diebesguts ist, sollte man sich spätestens dann Rechtsbeistand holen...
Dabei gehe ich davon aus, dass es die erste Tat sein sollte und der Beschuldigte nicht schon "vorgestraft" ist.
Ersttäter steht schon in der Fragestellung. Die Schriftliche Äußerung ist nicht zwingend, aber kann mildernd wirken und kam von der Polizei.