Person X; 14 Jahre, Ersttäter hat Lebensmittel im Wert von 6 bis 7 € versucht zu stehlen. Er wurde vom Detektiv erwischt und hat gestanden, musste 50 Fangprämie zahlen und hat Hausverbot bekommen.
Nach 2 Monaten hat er eine Schriftliche Äußerung zum Strafverfahren bekommen.
Er ist sich nicht sicher, was er schreiben soll und würde gerne wissen, ob er nach einer Freisprechung o.ä. bitten kann und wie er das tun soll. Außerdem fragt er sich, ob er den Diebstahl nochmal schildern soll, oder was er sonst noch schreiben sollte.
Hilfe wird benötigt. Danke im Vorraus.