Fahrgastrechte bei aufgehobener Zugbindung?
wie sehen die Fahrgastrechte bei der Bahn in folgender Situation aus?
Ich habe ein Zugticket (Supersparpreis) gebucht. Jetzt habe ich per Mail die Info erhalten, dass die Verbindung entfällt und ich mir eine neue Verbindung am selben Tag raussuchen soll. Die Zugbindung ist aufgehoben.
Die anderen Verbindungen gehen aber alle länger als die von mir gebuchte. Habe ich dann Anrecht auf Entschädigung wegen Verspätung? Die alternative Verbindung hat ja u.U. keine Verspätung, geht aber planmäßig mehr als 1h länger als die von mir gebuchte Verbindung. Oder habe ich in dieser Situation einfach Pech gehabt und muss die längere Fahrzeit akzeptieren?
2 Antworten
Willkommen bei den merkwürdigen Rechtsauffassungen der Deutschen Bahn - die sicher gar nicht mal erfolglos beklagt werden könnten, müsste aber erst mal jemand tun.
Bahnseitig richtet sich alles nach der Ankunftszeit, ist das nicht mindestens eine Stunde später als geplant, gehst Du leer aus, egal, wie viel länger Du unterwegs warst.
Geplant bezieht sich auf den "gebuchten" Fahrplan. Wenn Du jetzt von 8 bis 14:30 Uhr statt gebucht bis 13 Uhr fährst, hast Du 90 Minuten Verspätung und damit Anspruch auf 25 % Erstattung.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist deine ursprünglich gebuchte Verbindung die Zeit die gilt. Also wenn du eigentlich um 14:00 Uhr hättest ankommen sollen, aber wegen dem Ausfall mit dem anderen Zug erst um 15:00 Uhr ankommst, kriegst du eine Erstattung.
vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich jetzt aber früher losfahren muss, um rechtzeitig am Ziel zu sein, kriege ich keine Erstattung, habe ich das richtig verstanden?
und "geplant" bezieht sich vermutlich auf den aktuellen Fahrplan, nicht auf den, für den ich das Ticket gebucht habe? Wenn ich z.B. eine Fahrt von 8:00-13:00 Uhr gebucht habe, es jetzt aber laut Fahrplan nur noch eine Verbindung von 8:00-14:30 gibt, bin ich dann pünktlich, wenn ich um 14:30 ankomme? Bezahlt habe ich ja für eine andere Leistung