Greifen Fahrgastrechte auch bei Fehlern im Änderungsfahrplan Zug?
Liebe Community,
Mir ist ein Fehler im Änderungsfahrplan aufgefallen der DB in Jettingen. Während in den anderen Haltestellen anscheinen stets auf einen SEV hingewiesen wurde, ist das hier nicht der Fall. Habe mir heute Nacht ein Taxi von Jettingen-Ulm für 115 Euro bestellt. Wie denkt ihr stehen die Chancen, dass ich es erstattet bekomme? Schließlich konnte ich nichts dafür und wusste nichts vom SEV, da ich nie einen Hinweis dafür gesehen habe und den SEV auch nicht gesehen habe trotz 45minütiger wartezeit am Bahnhof in der Kälte. Im Fahrplan steht nur was von einem eingerichteten SEV zwischen Neu Ulm und Ulm, was nur ein minimaler Teil der Strecke ist und einen Unterschied von evtl. 2€ gemacht hätte beim Taxipreis.
VG
Unten am Fahrplan steht immer, dass es ohne Gewähr ist, aber am Bahnhof steht immer der Hinweis, dass man sich an diesem und den Lautsprecherdurchsagen orientieren soll. Lautsprecheransagen waren keine da und außer dem Fahrplan war auch nichts dort, da am Automat stand, dass keine Abfahrtsinformationen vorhanden seien.
Ich meine den letzten Zug nach Ulm um 01:33.
3 Antworten
Da hat anscheinend bei der DB jemand vergessen, in Jettingen den aktuellen Änderungsfahrplan auszuhängen, denn nach dem fällt dieser Zug vom 26. April bis 4. Mai samstags und sonntags aus:
https://www.bahnhof.de/downloads/schedule/Aenderungstafel_3053.pdf
Einen Hinweis auf den Schienenersatzverkehr finde ich nur im Baustellenfahrplan von Arverio:
https://www.arverio-by.de/fileadmin/user_upload/Baustelle_Augsburg_-_Ulm_26.04.-05.05.2025.pdf
Ob sich jetzt daraus ein Anspruch auf Erstattung der Taxikosten ergibt (und gegen wen – DB oder Arverio), weiß ich nicht.

Das Problem hier ist was hast du für eine Fahrkarte.
Denn Fahrgastrechte greifen ja nur bei Tickets mit Zugbindung. Das gibt es nur Im Fernverkehr. Heißt fällt der RE, der dich zum Fernverkehr bringt aus, Fällt die Zugbindung für den Fernverkehr weg. Und du kannst entweder den Nahverkehr oder eine alternative Fernverkehrsverbindung nutzen. Das gilt nur, wenn du vom Abfahrtsort zum Ankunftsort durchbuchst also die RV Strecke mit zahlst.
Wer in dem Bsp. den Regionalverkehr mit dem D-Ticket als Zubringer zum Fernverkehr nutzt, hat keine Fahrgastrechte. Ist der Fernzug mit Deinem Superspar oder sparticket weg musst du neu buchen.
Ich denke das fällt bei dir komplett weg.
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen
Aber es handelt sich doch um die letzte Verbindung des Tages und eine andere Möglichkeit gab es ja nicht. Darf die Bahn die Auslagen einfach vernachlässigen?
wäre das eine gebuchte Verbindung im FV wie oben geschrieben. müsstest du angerufen haben, dann schickt man dir ein Taxi oder gibt dir eine Hoteladresse. Nimmt man sich das selbst, kann das durchaus bis zum Zivilgericht gehen, um das Geld wieder zu bekommen. Obwohl man da Fahrgastrechte hat.
Mit dem D-Ticket, bist du aber auf dich gestellt, musst du dich um deine Fahrten kümmern.
Einfach mal probieren bzw. ggf. in einem Schreiben was dem Fahrgastrechte-Formular beiliegt erklären (falls online kein Feld für sowas ist).
notting
Es war ohne Zubringer, nur eine einfache Fahrt mit D Ticket und es war die letzte Verbindung des Tages bzw. der Nacht.
Nur Nahverkehr