Fahrgastrechte Bahn: Nur halbe Strecke zurückgelegt, dann gestrandet?
Wir hatten für mobilitätseingeschränkte Verwandte Bahntickets gekauft. Die Verbindung hat jedoch nicht geklappt, der Zug ist auf halber Strecke gestrandet, an einem Bahnhof ohne Fernverkehr. Sie sind dann quasi nach mehreren Stunden Wartezeit ad hoc aus dem Zug "gekehrt" worden. Alle waren überfordert. Ich habe schnell ein Hotelzimmer organisiert - und da es hier keine Fernzüge gab (der Bahnhof wird derzeit wg. Baustellen nicht von Fernzügen angefahren), habe ich mir am nächsten Tag frei genommen und sie mit dem Auto abgeholt. Diesen Sachverhalt kann man natürlich nicht in die "Fahrgastrechte-Formblätter" eingeben. Der Sturm kann als höhere Gewalt ausgelegt werden. Was gibt es zurück ? Beim Hotelzimmer bin ich mir relativ sicher. Frühstück? Die Bahntickets waren recht teuer, 1.Kl, über 200€. Ich hätte irgendwie schon zumindest meine Spritkosten wider drin. Die Bahn hat ja auch nur 50% der Strecke befördert.
2 Antworten
Alles was sich mit Kosten und Quittung belegen lässt, Übernachtung natürlich. Du hätest dann die Leute am Folgetag mit demselben Ticket weiter fahren lassen können, es war gar nicht nötig sie mit dem KFZ abzuholen, denn das Ticket galt nun weiter. Wenn du das dennoch machst, gibts dafür nun gar nichts. Und die Umstände wie Unwetter sind natürlich höhere Gewalt.
Naja, die Fahrgäste waren als "mobilitätseingeschränkt" angemeldet (hier habe ich jetzt gelernt dass das nur für Start- und Zielbahnhof gilt , und dass das beim "scheitern" der Fahrt perdu ist.) - Sie konnten auch nicht 2 Stunden am Servicepoint stehen, und die Schlange war dort länger. Sie waren alleine nicht in der Lage nach Hannover zu fahren, dort eine Schlafmöglichkeit zu finden und am nächsten Morgen dort in irgendeinen der wenigen fahrenden, überfüllten Züge nach Berlin einzusteigen - mit Aussicht auf Stehplatz im Türbereich.
Ich selbst konnte keinen Sitzplatz für die Zwei reservieren (War ja alles ausgebucht, bzw. gestrichen) , Hilfe via "hotlines" oder Telefon war ja auch nicht möglich.
ich denke ich habe meine Lektion gelernt, ich werde die nicht mehr auf die Bahn schicken, noch ist Fliegen ja glücklicherweise eine Alternative.
Frag mal beim Bahnhofschalter nach einem Fahrgastrechte-Formular. Da steht eigentlich alles drauf, was man wissen muss.
Ansonsten (aus dem Gedächtnis, ohne Gewähr): Aufenthaltskosten/alternative Fahrtkosten mit Beleg sowie Wartezeit abhängige Erstattung, aber max. 50 % des Fahrpreises.