Detailfragen zu Bahn-Fahrgastrechten?

2 Antworten

wenn man die Fahrt abbricht bekommt man natürlich keine Taxikosten erstattet.

entweder Fahrtabbruch oder mit einem Alternativen Verkehrsmittel ( z.B. Taxi) die Fahrt beenden...

Taxikosten bekommt man nur ab 0:00 erstattet oder wenn keine keine Reisemöglichkeit bis 24 Uhr möglich ist> Nachweis erforderlich.....

Entschädigung bekommt man dann, wenn der Ursache auch unbekannt war.

Ergo, wenn Streik angekündigt wird wirst du wohl nichts bekommen.....

Fahrabbruch wäre dann das richtige

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
notting 
Fragesteller
 11.11.2023, 10:12
wenn man die Fahrt abbricht bekommt man natürlich keine Taxikosten erstattet.

Ich meinte den genau umgekehrten Fall: Gilt Taxinutzung als Fahrabbruch (mit Erstattung des entspr. Teil des Ticketpreises) dort wo man ins Taxi steigt?

Ergo, wenn Streik angekündigt wird wirst du wohl nichts bekommen.....

Das stimmt nicht: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/bahnstreik-diese-fahrgastrechte-gelten-wenn-die-zuege-stillstehen-32226

Wenn Sie wegen eines Streiks viel zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Deutsche Bahn und private Eisenbahnunternehmen bieten dafür ein Formular an.

notting

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Meines Wissen nach bekommst du das Taxi bezahlt, wenn die Unterlagen einreicht. Am besten du lässt dir im verspäteten Zug schon die Unterlagen und Bestätigung geben, was vorgefallen ist. Zudem bekommt du ab 30 min 10%, ab einer Stunde 25%, ab 1,5h 50% und bei mehr als 2h 75% vom Ticket zurück. Ich glaube ab 2,5 oder 3h bekommt man das Ticket ersetzt. Zudem besteht die Möglichkeit, auf Kosten der Bahn in einem Hotel zu übernachten, wenn du keine Anschlüsse mehr bekommst und die Fahrt nachhause länger als 1h dauert.

notting 
Fragesteller
 10.11.2023, 21:01

Kannst du mir die Stelle bei bahn.de mit den 10% zurück ab 30min Verspätung zeigen und komplett fahren und das komplette Ticket erstattet bekommen wenn's noch länger geht? Bei bahn.de steht 25% ab 1h und 50% ab 2h.

Dass das Taxi nur gegen Beleg bezahlt wird (und auch dann nur <=120EUR, was in meinem Fall zu wenig sein kann), war mir klar.

Nochmal: Im Kern geht's mir darum, ob nicht die Verspätungserstattung durch die Taxi-Erstattung defakto reduziert werden könnte, weil man dazu die Bahnfahrt abbrechen muss und ggf. früher daheim ist.

notting

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life1990  20.11.2023, 21:21
@notting

vielleicht irre ich mich bzgl. der 10%. Ich meine aber, ich habe schon bei weniger als 1h Geld zurückbekommen. Und dass sie dir das Taxi nicht zahlen, wäre krass.

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