Fahrgastrechte beim 44-Stunden-Ticket Young?

2 Antworten

Ja, hast du - aber generell gilt: Nur wenn die Bahn keine alterntive vorbringt. Du musst dich zuerst an die Bahn wenden, sollte keiner von der Bahn erreichbar sein (also z.B. der Bahnhof ist unbesetzt), kannst du auf eigene Faust ins Hotel gehen oder ein Taxi nehmen und es im Nachhinein erstatten lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Zugbegleiter im Fernverkehr der DB

Ja, hast du wenn DB keine Alternative vorschlägt dazu geh bitte zum Schalter, falls vorhanden