Super Sparpreis - Zug fällt aus - Erstattung?

4 Antworten

Wieso benutzt du das Ticket nicht einfach für irgendeine andere passende Verbindung auf der Route? Siehe Fahrgastrechte. Wahrscheinlich ist das unterm Strich die billigste Lösung, wenn sich die Reise für dich nicht komplett erledigt hat. Wobei du evtl. auch das Recht hast das Geld zurück zu bekommen, siehe Fahrgastrechte.

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte

notting

Woher ich das weiß:Hobby
Von Experte notting bestätigt

Kikisoso278 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 15:56

Das bezieht sich aber nur auf Verspätungen. Ich möchte die Fahrt gar nicht antreten und mit dem Auto fahren.

MarSusMar  08.09.2024, 16:34
@Kikisoso278

Das ist auch die Website um die Forderung anzugeben. Das ja hast du ja schon bekommen. Die Bestätigung das es geht findest du in den FAQ´s

Unter

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

findest du

Erstattung wenn sie wegen Verspätung, Zugausfall oder verpasstem Anschluss die Fahrt nicht antreten oder abbrechen

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie

  • von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
  • sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
  • sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.

Bei Rücktritt von der Reise wird die Erstattung ausschließlich via Überweisung ausgezahlt. Eine Gutscheinausgabe ist in diesem Fall nicht möglich.

Kikisoso278 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 17:36
@MarSusMar

Na ja, so eindeutig ist das nicht. Im Kern reduziert sich die Frage darauf, ob ich verpflichtet bin einen anderen Zug zu nehmen oder ob ich zurücktreten kann. Im deinem Fett gedruckten Text steht was von Erstattung bei Zugausfall, danach ist aber nur noch von Verspätung die Rede. Ist die Verspätung hier unendlich, weil der Zug wird nie ankommen, da er ja auch nie abgefahren ist?

MarSusMar  08.09.2024, 18:51
@Kikisoso278

Das ist nicht MEIN Text, sondern die Kopie des für DICH relevanten FAQ und Für mich ist das ganze eindeutig und logisch,

Denn ein Zugausfall ist ein Zugausfall. Das kann nicht weiter Spezifiziert werden.

Aber ab 20 min gibt es schon Aufhebung der Zugbindung (hier nicht relevant, daher gibt es dafür einen Absatz) ab 60 min ändert sich das und es wird spezifiziert, du kannst vom Vertrag zurücktreten. Egel ob gar nicht angetreten oder abgebrochen.

Ab 60 min heißt in dem Fall. Logischerweise bis er ausfällt. Das ist dann der fall wenn er nicht losfährt oder aussetzt.

Wenn du das nicht verstehen willst, dann nicht.

Und es gibt da einen Spruch Probieren geht über studieren. Heißt Fahrgastrechte anfordern was passiert wirst du merken.

Ich hab heute einen Gutschein zwecks unserem ausgefallenen IC bekommen. Ohne mich zu melden und obwohl wir zwangsläufig fahren mussten, um heimzukommen,

Bei zugausfall kannst du wahlweise während der geltungsdauer einen beliebigen anderen zug des gleichen anbieters zum ziel nehmen oder von der reise zurücktreten und die fahrkarte erstatten lassen.


Kikisoso278 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 17:38

Danke sehr. Und wie geht das mit dem Rücktritt? In dem Fahrgastrechteformular kommt Rücktritt gar nicht vor, nur noch Verspätung.

uncia  08.09.2024, 19:15
@Kikisoso278

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie

  • von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
  • sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
  • sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.

Bei Rücktritt von der Reise wird die Erstattung ausschließlich via Überweisung ausgezahlt.

(ich habe das formular jetzt nicht vor mir, aber das sind die rechte ...)

Guten Abend,

ja, das können Sie! Wenn Sie mir schreiben, helfe ich Ihnen das Formular auszufüllen. Man muss die Daten genau eintragen, ich kann die Verspätung nachvolziehen und Ihnen helfen das Geld zurück zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Tijn

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin schon oft mit der Bahn gefahren