"Habe ich schon weg geworfen!" - Stimmt das wirklich, dass ein Kontrolleur die Fahrkarte auch noch verlangen kann wenn man den Zug schon längst verlassen hat?!
16 Stimmen
5 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja
Das gilt solange, wie der Kontrollbereich noch nicht verlassen wurde.
Ja
Fahrkarten müssen bis zum verlassen des Bahnhofs aufbewahrt werden. Im HVV (Hamburger Verkehrsverbund) gilt, dass man die Bahnsteige nur mit GÜLTIGER Fahrkarte betreten darf
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufseisenbahner
Nein
Kommt aber auch ein bisschen darauf an, wo. Wenn msn gerade erst den Zug verlassen hat ist das was anderes wie wenn man den gesamten Bahnhof verlässt
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
ÖPNV
Ja
Ja, solange der Kontrollbereich nicht verlassen wird
Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse seit 12/2015 am ÖPNV.
Ja
Muss bis zum Verlassen der Station aufbewahrt werden. Wer zieht eigentlich noch Papiertickets? Sind denn hier nicht alle so unglaublich Ditschitäll Näätiff? Alle können zocken, kriegen aber kein Onlineticket hin! Nee, oder!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich unterwegs (im Flugzeug) seit den 1990ern