Greifen Fahrgastrechte auch bei Fehlern im Änderungsfahrplan Zug?
Liebe Community,
Mir ist ein Fehler im Änderungsfahrplan aufgefallen der DB in Jettingen. Während in den anderen Haltestellen anscheinen stets auf einen SEV hingewiesen wurde, ist das hier nicht der Fall. Habe mir heute Nacht ein Taxi von Jettingen-Ulm für 115 Euro bestellt. Wie denkt ihr stehen die Chancen, dass ich es erstattet bekomme? Schließlich konnte ich nichts dafür und wusste nichts vom SEV, da ich nie einen Hinweis dafür gesehen habe und den SEV auch nicht gesehen habe trotz 45minütiger wartezeit am Bahnhof in der Kälte. Im Fahrplan steht nur was von einem eingerichteten SEV zwischen Neu Ulm und Ulm, was nur ein minimaler Teil der Strecke ist und einen Unterschied von evtl. 2€ gemacht hätte beim Taxipreis.
VG
