Zugbindung aufgehoben, Verwirrt wegen der Bestimmungen?
Auf der Webseite zu den Bedingungen steht:
"Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in drei Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich)."
Das heißt ich kann in 3 Monaten als Beispiel das ungenutzte Ticket einfach nochmal nehmen?
Zu finden hier: https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung
Was ist das denn? Dann könnte man die Route ja so lange fahren bis man einmal kontrolliert wird, erst danach fällt es auf oder?
2 Antworten
Ist sogar mir neu danke dafür. Könnte man so sehen. ob das wirklich gut geht normal wissen die ZB (oder rufen an) wenn sowas akut passiert aber nach einigen Monaten natürlich nicht mehr.
da würde mich wirklich mal interessieren wie das Läuft. Da ja auch nur gescannt wird nicht gestempelt oder gelocht. Vermutlich wird ein ticket beim 1 Scan dann auf entwertet "abgespeichert"
Kontrolliert wurden wir bei jeder Fahrt, sogar mit dem Komfort check in.
Ja, das ist richtig so dass das Ticket bis zu 365 Tage danach genutzt werden kann.
Das wissen viele nicht und darf ich oft Fahrgästen erklären
Aber kannst du mir den Sinn dahinter erklären? Wenn ich ein Ticket buche, will ich ja an dem gleichen Tag da hin und nicht nach Monaten...
Und was ist wenn es eine Entschädigung gibt? Dann entfällt wohl das Anrecht auf die Fahrt?