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Frage zur Veröffentlichung einer privaten Führerstandsmitfahrt (ÖPNV NRW, rechtlich unbedenklich?)?

Morgen,

Ich habe eine Frage, die vielleicht für einige hier im Bereich ÖPNV oder Bahn interessant ist.

Vor einer Weile war ich im Fahrdienst bei einem kommunalen Nahverkehrsbetrieb in NRW tätig. Aus rein privatem Interesse habe ich während einer Fahrt – aus Fahrersicht – eine Art „Führerstandsmitfahrt“ dokumentiert. Das war keine offizielle Produktion, sondern eher eine persönliche Erinnerung an die Strecke und den Berufsalltag.

Das Video zeigt die Sicht aus der Kabine (z. B. bei einer Straßenbahn oder U-Bahn), aufgenommen bei Tageslicht. Es sind keine Funksprüche oder internen Gespräche zu hören.

In manchen Abschnitten sieht man Personen draußen, z. B. an Haltestellen oder an Kreuzungen – aber sie sind nicht im Fokus, nicht namentlich bekannt und nicht direkt gefilmt.

Ich habe das Video damals aus Respekt vor dem Arbeitgeber nicht veröffentlicht. Inzwischen bin ich dort nicht mehr beschäftigt. Jetzt frage ich mich:

Darf ich dieses Video heute bedenkenlos online stellen – oder könnte das rechtlich problematisch werden (z. B. wegen Persönlichkeitsrechten oder betrieblicher Geheimhaltung)?

Es geht nicht darum, das Unternehmen schlecht darzustellen oder interne Abläufe zu zeigen – ich möchte einfach die Faszination für den Fahrberuf und die Strecke weitergeben.

Gibt es dazu Erfahrungen oder Hinweise, worauf man besonders achten sollte?

Danke euch!

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Kostenerstattung bei der Eurobahn? (Rechtsfall?)?

Hallo,

ich bedanke mich vorab bei allen, die einen Hinweis oder konkrete Lösungsvorschläge haben. Zum Sachverhalt:

vor kurzem habe ich mit ein paar Freunden die Eurobahn von Münster nach Paderborn benutzt. Wir waren abends in Münster und sind um 23.10 Uhr in die RB89 zurück nach Paderborn gestiegen (pünktlich). Nach ca. 30 Minuten Fahrt ist die Bahn dann an einem Bahnhof, der ebenfalls in NRW liegt, stehen geblieben. Dort mussten wir dann über 3,5 Stunden lang warten und weder der Zugführer, noch die Schaffnerin wollten Auskunft darüber geben, ob der Zug nun ausfalle oder noch weiterfahren würde und - wenn ja -geschweige denn wann.

Erst nach weiteren Diskussionen, ca. um 4:00 Uhr nachts erklärte sich die Schaffnerin endlich bereit, uns eine Ausfallbescheinigung auszustellen. Hier kommt nun der Clou:

Sie weigerte sich nach Telefonat mit ihren Vorgesetzten AUSDRÜCKLICH, den offensichtlichen Ausfall der Linie schriftlich zu bestätigen. (Inzwischen war auch der letzte Anschlusszug längst AUSGEFALLEN und in Anbetracht der bereits abgesessenen Zeit war allen klar, dass der Zug nicht weiterfahren würde.)

Nun schrieb sie also auf die Ausfallbescheinigung, dass der Zug "auf unbestimmte Zeit verspätet" sei. Wir sollten uns damit an Ihr Unternehmen, die Eurobahn, wenden und um Erstattung der nun anfallenden Taxikosten von PRO PERSON 100€ bitten.

Gesagt, getan. Nun erhielt ich die Antwort, dass die eigens vom Unternehmen angepriesene "Mobilitätsgarantie" (Rückerstattung bei Verspätung am Abfahrtbahnhof oder ENTFALL) nur greife, wenn "das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel ausgefallen ist" (Zit. Email Eurobahn). Diese Antwort akzeptiere ich nicht und da ich Fotos, Taxirechnung, besagte dubiose Ausfallbestätigung, Fahrkartenrechnung, etc. besitze denke ich über ernsthafte rechtliche Schritte nach.

Hat jemand wertvolle Erfahrungen zu teilen und welche Möglichkeiten bleiben mir? Ich habe bereits Kontakt zu einer Schlichtungsstelle aufgenommen und besitze auch gute juristische Kontakte.

Im allgemeinen empfinde ich sowohl das Verhalten der Servicekräfte, als auch der Lokführung für unerhört und finde es erschreckend, scheinbar auf die Kulanz inkompetenter Unternehmen angewiesen zu sein.

Danke und viele Grüße

Luis

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