Frage zur Veröffentlichung einer privaten Führerstandsmitfahrt (ÖPNV NRW, rechtlich unbedenklich?)?
Morgen,
Ich habe eine Frage, die vielleicht für einige hier im Bereich ÖPNV oder Bahn interessant ist.
Vor einer Weile war ich im Fahrdienst bei einem kommunalen Nahverkehrsbetrieb in NRW tätig. Aus rein privatem Interesse habe ich während einer Fahrt – aus Fahrersicht – eine Art „Führerstandsmitfahrt“ dokumentiert. Das war keine offizielle Produktion, sondern eher eine persönliche Erinnerung an die Strecke und den Berufsalltag.
Das Video zeigt die Sicht aus der Kabine (z. B. bei einer Straßenbahn oder U-Bahn), aufgenommen bei Tageslicht. Es sind keine Funksprüche oder internen Gespräche zu hören.
In manchen Abschnitten sieht man Personen draußen, z. B. an Haltestellen oder an Kreuzungen – aber sie sind nicht im Fokus, nicht namentlich bekannt und nicht direkt gefilmt.
Ich habe das Video damals aus Respekt vor dem Arbeitgeber nicht veröffentlicht. Inzwischen bin ich dort nicht mehr beschäftigt. Jetzt frage ich mich:
Darf ich dieses Video heute bedenkenlos online stellen – oder könnte das rechtlich problematisch werden (z. B. wegen Persönlichkeitsrechten oder betrieblicher Geheimhaltung)?
Es geht nicht darum, das Unternehmen schlecht darzustellen oder interne Abläufe zu zeigen – ich möchte einfach die Faszination für den Fahrberuf und die Strecke weitergeben.
Gibt es dazu Erfahrungen oder Hinweise, worauf man besonders achten sollte?
Danke euch!
3 Antworten
Z. B. https://www.youtube.com/@peterlesky hat wg. sowas schon Ärger bekommen, weil der Führerstand ein Sicherheitsbereich ist. Schau dir z. B. an, wie es in folgendem offiziellen Video einer Kindersendung gemacht wurde: https://www.youtube.com/watch?v=d5RCLflDZ2Y
notting
Das ist völlig legal
Auch wenn das Unternehmen das eigentlich verboten hat? Wie sieht es aus wenn das nach der Kündigung hochgeladen wird?
Es gibt massenweise Videos von Führerstandsfahrten auf YouTube.
Das ist die Antwort bezogen auf Deine Frage :)
Ja ich fragte ob das bedenklich ist wenn ich Führerstandsmitfahrten dann hochladen darf da ich ja dann nicht mehr im Unternehmen bin. Ob die trotzdem einen anzeigen können und ob die das überhaupt machen?
Dann mache es Dir doch einfach, und frage vorher um Erlaubnis :)
Wie ist das wenn das Verkehrsunternehmen das verboten hat? Und der Mitarbeiter gekündigt wurde? Sind die Regeln dann noch bindend? Kann nach der Kündigung und dann hochladen, noch eine Anzeige kommen?
Ja und die Antwort bezogen auf meine Frage...?