Gesetzeslage – die neusten Beiträge

Steht mir für meinen Bruder Unterhalt zu?

Hallo,

folgendes ich bin schon erwachsen, habe eine eigene kleine Familie. Mein Bruder lebt seit einigen Wochen bei uns, weil es zuhause mit meinen Eltern nicht mehr funktioniert. Ich habe zu meiner Mutter keinen Kontakt. Das Jugendamt hat uns gebeten ihn aufzunehmen, weil es wohl aktuell keine andere Wohnmöglichkeit gibt ( alles belegt).

Wir kriegen aktuell nichts für ihn und auch kein Taschengeld. Obwohl das Jugendamt, was von Unterhalt erwähnte , haben wir weder von meiner Mutter noch vom Jugendamt etwas gehört. Wir bezahlen alles für ihn. Essen, Ausflüge, Taschengeld. Wir mussten ihn komplett neu einkleiden, da er keine passenden Klamotten mehr gehabt hat. Wir möchten uns nicht bereichern, erwarte auch keine 100 von Euros. Es gibt allerdings auch wirklich große Kosten wie z.b. Klassenfahrt , Abschluss usw. Ich muss gestehen, dass ich mich schon auch ausgenutzt fühle. Wir geben wirklich viel, schon immer.

Meine Partnerin und ich sind früh Eltern geworden. Es geht uns finanziell nicht schlecht. Wir haben beide mittlerweile eine abgeschlossene Ausbildung und arbeiten beide. Wir merken, dass natürlich trotzdem.

Meine Frage ist, was steht uns beziehungsweise meinem Bruder zu?
Das Argument meiner Mutter ist gewesen, dass die Fixkosten zuhause für ihn weiterlaufen würden. Kann das Jugendamt da irgendwas tun, wenn wir uns dort melden?

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Argument "nicht kontrollierbar"?

Warum wird in Diskussionen um die Einführung von Gesetzen (bspw. Rauchverbot, höhere Altersbeschränkungen bzgl. Alkohol und Tabak, Feuerwerksverbot, Bargeldobergrenze, Wildtierverbot in Zirkussen, Tempolimit etc.) so häufig darauf hingewiesen, dass dieses "nicht kontrollierbar" sei?

Das ist auf so vielen Ebenen objektiv betrachtet eines der unsinnigsten und schlechtesten "Argumente", die man in diesem Zusammenhang anführen kann; ich würde es sogar als Scheinargument bzw. logischen Fehlschluss bezeichnen.

Die Durchsetzbarkeit oder perfekte Kontrollierbarkeit war noch nie eine Voraussetzung für die Legitimität oder Sinnhaftigkeit eines Gesetzes. So gut wie kein Gesetz wird von jedem Menschen ausnahmslos zu jeder Zeit eingehalten, und kein Gesetz kann zu 100 % kontrolliert werden. Der Sinn und Zweck von Gesetzen ist es nicht, vollständige Kontrolle auszuüben, sondern Werte- und Verhaltensnormen durchzusetzen und dadurch ggf. einen gesellschaftlichen Wandel anzustoßen.

Außerdem gibt es letztendlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder ein Fall eines Gesetzesbruchs fällt nicht auf, wodurch es absolut keinerlei Veränderung gegenüber dem derzeitigen Ist-Zustand gäbe, oder er kommt ans Licht: In diesem Fall könnte man die jeweilige Person dafür bestrafen, wodurch das Ziel des Gesetzes erreicht wäre. Der "Einwand" der schlechten Kontrollier- oder Durchsetzbarkeit hat deshalb auch einen ganz klar zirkulären Charakter.

Wer in öffentlichen Debatten um ein Gesetz besagtes Argument anführt, zeigt im Prinzip einfach nur, dass er diesem nichts Substanzielles (mehr) entgegenzusetzen hat und sehr wahrscheinlich auch Schwierigkeiten mit logischem Denken hat.

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Frage zur Veröffentlichung einer privaten Führerstandsmitfahrt (ÖPNV NRW, rechtlich unbedenklich?)?

Morgen,

Ich habe eine Frage, die vielleicht für einige hier im Bereich ÖPNV oder Bahn interessant ist.

Vor einer Weile war ich im Fahrdienst bei einem kommunalen Nahverkehrsbetrieb in NRW tätig. Aus rein privatem Interesse habe ich während einer Fahrt – aus Fahrersicht – eine Art „Führerstandsmitfahrt“ dokumentiert. Das war keine offizielle Produktion, sondern eher eine persönliche Erinnerung an die Strecke und den Berufsalltag.

Das Video zeigt die Sicht aus der Kabine (z. B. bei einer Straßenbahn oder U-Bahn), aufgenommen bei Tageslicht. Es sind keine Funksprüche oder internen Gespräche zu hören.

In manchen Abschnitten sieht man Personen draußen, z. B. an Haltestellen oder an Kreuzungen – aber sie sind nicht im Fokus, nicht namentlich bekannt und nicht direkt gefilmt.

Ich habe das Video damals aus Respekt vor dem Arbeitgeber nicht veröffentlicht. Inzwischen bin ich dort nicht mehr beschäftigt. Jetzt frage ich mich:

Darf ich dieses Video heute bedenkenlos online stellen – oder könnte das rechtlich problematisch werden (z. B. wegen Persönlichkeitsrechten oder betrieblicher Geheimhaltung)?

Es geht nicht darum, das Unternehmen schlecht darzustellen oder interne Abläufe zu zeigen – ich möchte einfach die Faszination für den Fahrberuf und die Strecke weitergeben.

Gibt es dazu Erfahrungen oder Hinweise, worauf man besonders achten sollte?

Danke euch!

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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
Bild zum Beitrag
Ich finde den Beschluss richtig, weil... 52%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 25%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 14%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 10%
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Meinung des Tages: Böhmermann enthüllt Identität von YouTuber - wo liegen die Grenzen zwischen investigativem Journalismus und Doxing?

(Bild mit KI erstellt)

Anonymität im Netz - für viele in ihren Online-Aktivitäten ein wichtiger Faktor. Aber was passiert, wenn die Anonymität endet? In der neusten Ausgabe von „ZDF Magazin Royale“ hat der Moderator Jan Böhmermann die Identität eines anonymen YouTubers öffentlich gemacht - und erntet dafür sowohl Lob als auch Kritik.

Böhmermann arbeitete mit der "Zeit"

Die Enthüllung erfolgte in Zusammenarbeit mit der deutschen Wochenzeitung "Zeit". Böhmermann gab in der Sendung die Identität hinter dem YouTube-Account "Clownswelt" preis und nannte dessen Namen, beruflichen Hintergrund sowie Merkmale des Wohnortes. Es handelt sich um einen mutmaßlich rechten Accountbetreiber, welcher sich polemisch mit gesellschaftlich kritischen Themen beschäftigt. Hunderttausende von Abonnenten folgen ihm dabei, wie er Interviews von Politikern kommentiert und kritisiert. Neuste Recherchen ergeben Verbindungen zu „Angerverse“. Dabei wiederum handelt es sich um eine Gruppierung, die maßgeblich versucht, junge Menschen mit rechtem Gedankengut zu beeinflussen. Angerverse wird bereits vom Verfassungsschutz beobachtet.

Reaktionen auf Enthüllung

Auf die Enthüllung folgte teils heftige Kritik - Skeptiker warfen Böhmermann vor, sogenanntes "Doxing" zu betreiben. Zeitgleich ist zu beobachten, dass dem Account auf YouTube nun sogar noch mehr Leute folgen als zuvor. Auch wird Böhmermann nun selbst zum Ziel: Anhänger des YouTubers rufen nun dazu auf, im Gegenzug auch persönliche Daten von Böhmermann zu verbreiten. Im Netz kursierten bereits dessen angebliche Adresse sowie angebliche Namen der Kinder Böhmermanns.
Befürworter der Aktion sehen in der Veröffentlichung einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über rechte Netzwerke. Böhmermann selbst erklärte in der Sendung, dass der Account im Mainstream angekommen sei. Die Anonymität des Betreibers sei nicht mehr schützenswert.
Rechtlich hat die Offenlegung ebenfalls eine Debatte ausgelöst - und zeigt, dass die Antwort auf die Frage der Zulässigkeit gar nicht so einfach ist. Von großer Wichtigkeit ist in diesem Fall vor allem die Abwägung zwischen rechtlichem Interesse und dem Schutz der Privatsphäre des Betroffenen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Vorgehen Böhmermanns?
  • Wie sollten Gesellschaft und Rechtssystem auf digitale Vergeltungsmaßnahmen reagieren?
  • Welche Auswirkungen könnte die Enthüllung auf die Meinungsfreiheit und den öffentlichen Diskurs haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Gefühle für Mädchen in der Jugendfeuerwehr – Konflikt als zukünftiger Jugendwart?

Hey, ich (17) bin im zweiten Ausbildungsjahr und werde im August 18. In unserer Jugendfeuerwehr ist ein Mädchen (16), wird Januar nächstes Jahr 17, mit der ich mich echt gut verstehe – wir telefonieren seit kurzen stundenlang, treffen uns privat und ich glaube ich entwickle mittlerweile auch Gefühle für sie. Sie steht außerdem anscheinend schon länger auf mich.

Jetzt das Problem: Sie geht wegen früherer Schwierigkeiten erst in die 8. Klasse und ist deutlich jünger vom Stand her. Und ich wurde gefragt, ob ich ab März nächstes Jahr stellvertretender Jugendwart werden möchte. Der aktuelle Jugendwart hat anscheinend mitbekommen, dass da etwas zwischen uns läuft und meinte, ich solle mir das nochmal überlegen, weil das in dieser Position schwierig wäre – wegen Verantwortung, Vorbildrolle etc. und Handschellen "klicken" würden.

Ich will nichts falsch machen und würde die Verantwortung ernstnehmen, aber ich mag sie eben auch sehr.

Was würdet ihr tun? Beziehung und keinem Jugendwart? Oder auf Distanz gehen, um stellv. Jugendwart zu werden? Oder geht vielleicht beides, wenn man ehrlich und verantwortungsvoll ist? Oder einfach die Beziehung in der Feuerwehr erstmal geheimhalten (haben meine Freunde vorgeschlagen)?

Ich bin gerade echt überfordert und will einfach das Richtige tun. Danke für euren Rat!

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Urteil in GB: Transfrauen gelten nicht mehr überall als Frauen. Vorbild für Deutschland?

Die Rache der Cis?

»Wann ist ein Mann ein Mann?«, röhrte Grönemeyer in den Achtzigern. Wann ist eine Frau eine Frau?, gehört zu den großen Fragen dieses Jahrzehnts. Heute erging dazu ein höchstrichterliches Urteil in Großbritannien: In Fragen der Gleichberechtigung zählt, welches biologische Geschlecht eine Person bei ihrer Geburt hatte. Anders gesagt: Trans Frauen zählen an manchen Stellen nicht als Frauen, etwa bei der Erfüllung von Frauenquoten.

Geklagt hatte die Frauenrechtsorganisation For Women Scotland, unterstützt von Harry-Potter-Erfinderin J.K. Rowling. Die Autorin äußerte sich erfreut zum Urteil: Die Klägerinnen hätten mit dem Sieg vor Gericht »die Rechte von Frauen und Mädchen im ganzen Vereinigten Königreich geschützt«. Rowling mischt seit Jahren mit in der Debatte und überwarf sich darüber mit den Darstellern ihrer Figuren: Daniel Radcliffe (Harry Potter) und Emma Watson (Hermine Granger) distanzierten sich von ihr.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/news-des-tages-transgender-urteil-cis-is-how-they-do-it-a-487e9d2b-9d49-4c43-8573-ed41ee2a06b6?sara_ref=re-so-app-sh

  • Wie findet Ihr das heutige Urteil in Großbritannien?
  • Wären solche Einschränkungen auch in der DACH-Region Euer Wunsch und für welche Bereiche sollten sie gelten?
Ich begrüße das Urteil. 56%
Ich lehne das Urteil ab. 39%
Unentschieden 6%
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Wo wird Bereichtsgeft geschrieben?

Naja wie es so läuft in der Ausbildung hasst jeder Azubi des Berichtsheft, wie bei einem Großteil ist es auch mir zugange dass ich es nachschreiben muss, gar kein Bock drauf, jedoch habe ich in meiner faulen Suche nach einer Lösung herausgefunden das dass schreiben, laut §14 Abs. 2 BBiG, eigentlich während der Arbeitszeit stattfinden soll, jedoch habe ich Zweifel:

Angeblich soll der § seit 2005 gültig sein jedoch wird irgendwie niemand darauf hingewiesen und Azubis sollen das BH in deren Freizeit ausfüllen, jetzt ist es doch dass das Gesetz vorgibt dies während der AZ zu machen, da der § besagt „Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.“, ist das jetzt so oder soll das BH zuhause geführt werden?

Ist halt ein kleines Problem wenn ja, denn entweder wissen es die meisten Betriebe nicht und akzeptieren es nicht, oder sie wissen es aber sie wollen die Azubis 'komplett ausnutzen', also die Arbeitszeit, weshalb sie dies nicht weiterleiten.

Wie ist das jetzt?

Kann mir bestimmt vorstellen dass viele sagen würden „du bis Azubi und sollst arbeiten, zuhause kannst du schreiben, wurde so gemacht, musste ich machen, wird weiter so gemacht“.

Und zusätzlich, meiner Recherche nach ist es auch nicht gültig wenn es anders im Arbeitsvertrag steht, sprich der AV kann sich nicht über das Gesetz stellen.

Danke für eure Antworten

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Warum hat Steinmeier so viel Macht?

Erstmal Gude an Alle,

seit der ziemlich offenen Machtübernahme und Schwäche der Gewaltenteilung in den USA mach ich mir um das olle alte Deutschland sorgen. Wir haben zwar ein robustes GG aber die Populisten könnten bei der nächsten Wahl hier auch die Macht an sich reißen… Da stellte ich mir die Frage wo sind denn die Schwachpunkte in unserer Demokratie? Wenn man sich in dem

Kontext die Aufgaben von Frank Walter Steinmeier anschaut wurde ich etwas skeptisch. Er kann:

  • der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG),
  • die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers (Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister (Art. 64 GG),
  • die Auflösung des Bundestages (Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG),
  • die Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen (Art. 82 GG),
  • die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere (Art. 60 Abs. 1 GG),
  • das Begnadigungsrecht für den Bund (Art. 60 Abs.2 GG), —> Quelle: Internetseite des bundespraesident

ich bin weder ein Jurist noch ein Verfassungsrechtler aber diese Macht scheint doch sehr umfangreich für einen nicht vom Volk gewählten Repräsentanten “der Einheit Deutschlands”. Und was würde passieren wenn jemand die Deligiertienwahl manipuliert und wir einen Bundespräsidenten hätten der die Demokratie untergraben möchte. Bei einer Regierungskrise ist er Oberbefehlshaber, ernennt Richter und kann die Neuwahl ausrufen. Vllt sind das nur die Wahnvorstellungen eines paranoiden Demokraten aber wer würde den Bundespräsidenten in einem Ausnahmefall noch kontrollieren können. +die Delegierten die ihn wählen werden von den Parteien bestimmt und wenn jemals eine demokratiefeindliche Partei an die Macht kommt wäre das genau das Amt was sie anvisieren müssten, oder? …. Ich hoffe ich liege nicht richtig 😅 Würde mich über jede Expertenmeinung freuen, ob Jurist oder Hobbyverfassungsrechtler oder Politikcrack

LG

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Mein Nachbar lässt seinen Kirschlorbeer 4 Meter direkt an meiner Grundstücksgrenze wachsen …?

Hallo zusammen, folgende Frage tut sich bei mir auf… ich wohne in einem Reihenmittelhaus im Bundesland Brandenburg. Mein Garten umfasst gerade mal 40 m², ich bin Eigentümer und die Mieter des Nachbargrundstücks schneiden den Kirchenlorbeerstrauch einfach nicht zurück, auch die heckenbepflanzung ist nicht korrekt, nun schneide ich diesen herüberwachsenden kirschlorbeer regelmäßig, da ich ein einen anderthalb jährigen kleinen Sohn habe und er schon einmal die Beeren in den Mund nehmen wollte, diese sind ja hoch giftig… gut, dies nur zur Vorgeschichte…

Nun möchte ich gern ein kleines Kletterhaus stellen im Durchmesser 80 cm, jedoch ist es 2,69 m hoch… Laut Nachbarschaftsgesetze müsste ich also 1,69 m Abstand zum Nachbarn halten, möchte dies aber nicht, sondern meinen Platz optimal nutzen und hinter dem Kirschlorbeer sieht der Nachbar das Häuschen nicht, außerdem hält sich der Nachbar ja auch nicht an die üblichen Bepflanzungsregeln beziehungsweise Rückschnitt laut Nachbarschaftsgesetz… was sagt ihr dazu? Darf ich das Häuschen dicht an den Zaun stellen… frei nach dem Motto, wie du mir so ich dir.? Ich erwarte jedoch, dass sich die Nachbarn beschweren, ich würde dann gegenhalten und sagen, dann müsst ihr den Kirschlorbeer auch runter schneiden beziehungsweise versetzt Pflanzen… danke für eure Antworten! Liebe Grüße Kristin

Gesetz, Gesetzeslage, Nachbarschaftsstreit, Streit

Versteckte Kamera in meine Wohnung?

Hallo ihr Lieben. Ich habe seit 1,5 Jahren eine neue Wohnung. Schön günstig und sehr Zentral. Alles schön und gut. Mein Vermieter ist aber extrem Creepy. Der hat mich schon oft angefasst und kommt mir sehr nah, wenn wir uns begegnen. Und sagt auch Sachen wie ''Puh, also mit einer Transfrau würde ich schon gerne mal schlafen''.. Er weißt, dass ich Trans bin. So. jetzt kommt der Hammer. Ich bin gestern von der Arbeit nach Hause gekommen und meine Rollladen waren oben. Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich das nicht gewesen bin. Also habe ich den Vermieter angerufen und etwas Druck gemacht. Er meinte, ja, ich bin in deine Wohnung, mit nem anderen Typen. Er hat sich die Heizungen angeschaut. Ich habe jetzt Paranoia und Panik, dass er irgendwo eine Kamera installiert hat. Für viele mag das Übertreibung sein aber es einfach nicht schön, wenn jemand in deine Privatsphäre eindringt. Zudem habe ich in der Vergangenheit sehr viel Gewalt erfahren von der eigenen Familie weswegen ich so oder so extrem paranoid bin. Ich kann mir aktuell eine teure Wohnung nicht leisten und es ist sowieso schwer, etwas zu finden. Zudem habe ich auch eine neue Arbeitsstelle und muss auch erstmal dort klar kommen. Es wird mir gerade alles zu viel. Ich hoffe, ihr könnt das nachvollziehen. Was kann ich da machen? Ich brauche zuerst eine Bestätigung, dass hier keine Kameras sind, damit ich mich in ruhe wieder an und ausziehen kann. Und ich möchte nicht, dass mein Vermieter ohne mein Wissen einfach so bei mir rein geht. Was gibt es da für Möglichkeiten? Oder jemand mit ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Während der Ausbildung/Umschulung den Urlaub verlängern , wie möglich?

Hallo,

Ich mache demnächst eine Umschulung zum Fachinformatiker ( in Bayern ). Der Bildungsträger wird wahrscheinlich WBS Training sein , falls ich in den kommenden Wochen mich dazu entscheiden werde. Alles passt soweit super.

Nur das Thema Urlaub beschäftigt mich. Viele Bildungsträger haben ihre eigenen Unterrichtsfreie Zeiten , quasi Ferien. Meist eher zu Weihnachten zwei Wochen und dann in den Sommerferien.

Der WBS Standort hier in meiner Stadt , hat im August ( Sommerferien) zwei Wochen Ferienzeit. Das Problem: da ich jedoch dieses Jahr mit meiner Familie weit weg fliegen möchte nach Asien, sind zwei Wochen leider viel zu wenig. Mindestens 3 Wochen ,- idealerweise sogar 4 Wochen am Stück wären super.

Dafür gibt es sehr gute familiäre Gründe. Meine Frage wäre , ob Denn seitens des Bildungsträger und Absprache man sich drauf einigen kann, dass ausnahmsweise man die Ferienzeit für 1-2 Wochen verlängern tut im August ?

Ich weiß, dass dies meist nicht so einfach ist. Zudem auch ja dadurch etwas Unterrichtsstoff verloren geht. Dies jedoch kann ich komplett nachholen und gewährleisten. Zusätzlich muss ja auch die Bundesagentur als Kostenträger dem ganzen zustimmen. Wenn aber wir es mit dem Bildungsträger abgesprochen haben, sollte das kein Problem sein?

Ich habe demnächst ein Beratungstermin. Gerne würde ich es ansprechen im Voraus dann, so früh wie möglich. Gibt es einige Tipps die hier jemand hat ? Welche Möglichkeiten gibt es denn?

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