Gesetzeslage – die neusten Beiträge

Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen

Nachfolgen für mich?

Vor einiger Jahren wurde ich bei einer Berufsfeuerwehr eingestellt. Davor musste ich zum Amtsarzt. Vor dem damaligen Termin habe ich beim Amtsarzt angerufen, dort war eine Dame dran. Die habe ich gefragt: "was ich alles angegeben muss beim Arzt?"

Die meinte: "alles relevante, also chronische Erkrankungen oder Krankheiten mit Folge Erkrankungen"

Ich hatte damals 2x kurzfristig Rückenschmerzen gehabt, wegen falscher Bewegungen und war einmal bei der Physio deswegen. War auch alles gut und hatte danach nie wieder was. Dort wurde mir gesagt kurzfristige Rückenschmerzen OHNE Folgeschäden seien nicht wichtig zu wissen, da jeder mal was mit dem Rücken hat. Mit Folgeschäden wäre für die Feuerwehr natürlich doof. Guten Gewissen beim Arzt auch nicht gesagt. Da es ja nicht wichtig sei.

Nun habe ich rausbekommen, das der Arzt 2 unterschiedliche Diagnosen gestellt hatte diesbezüglich (Radikulopathie Lumbalbereich und was mit LWS Syndrom). Das sind ja schon Diagnosen die damals bestimmt dazu geführt hätten, das ich nie eingestellt worden wäre. Nun mache ich mir Sorgen, weil ich damals das nicht gesagt habe, obwohl ich die Diagnosen nicht kannte.

Rausbekommen würden die das eh nur im Falle einer Untersuchung auf Dienstunfähigkeit. Aber trotzdem.

Soll ich da einfach, wenn es so kommen sollte, das so sagen? Kann ja nicht mehr nachweisen das ich das damals telefonisch angefragt habe...

Recht, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Amtsarzt

MPU wegen Geschwindigkeit? Die?

Hei, ich habe folgendes Anliegen :

ich wurde am 09.12.2019 geblitzt mit 50km/h zu schnell innerorts und dazu dann am 17.12.2019 gab es einen Vorfall bei dem ich (angeblich) 160km/h innerorts gefahren bin mir wurde Vorort der Führerschein entzogen, aufgrund von 315d.

Der Vorfall mit 160km/h ging auf Grund von 315d (illegales Straßenrennen) vor Gericht und wurde dann gegen eine 400€ Spende eingestellt. Dafür habe ich dann direkt im Mai.2020 meinen Führerschein zurückerhalten.

Für die 50km/h vom 09.12 wurde mir ein Aufbauseminar verordnet, welches ich leider nicht fristgerecht erfüllt hatte. Somit wurde mir dann im September 2020 mein Führerschein wieder abgenommen.

Das Aufbauseminar habe ich dann im Januar 2021 erledigt, alle Dokumente für die Neubeantragung gesammelt und dies alles zur Führerscheinstelle geschickt.
Kurz dadraus erhielt ich einen Kostenbeleg für die Neuerteilung, ich dachte alles wäre geregt und dann erfahre ich plötzlich durch einen Mail das die Führerscheinstelle „nach prüfen meinen Sachverhaltes“ einen MPU anfordert.
Ein geführtes Telefonat mit dem Sachbearbeiter legte dann offen, das sie das auf Grund der beiden Straftaten angeordnet haben.

Ist dieses Vorgehen regelkonform?
hat jemand Tipps für sie MPU?

(bei dem 160/h konnte keinen genaue Geschwindigkeit ermittelt werden, die Polizisten im Zeugenstand waren ehr weniger gut vorbereitet im Gegensatz zu mir und meinem Anwalt)

Geschwindigkeit, MPU, Recht, Führerschein, Führerscheinentzug, Gesetzeslage, Medizinisch psychologische Untersuchung, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad

Homeschooling Pflicht die Kamera einzuschalten?

Im Folgenden wird gedutzt.

Falls du ein Lehrer bist und davon betroffen bist - perfekt. Deine Meinung will ich hören.

Gestern habe ich zum ersten Mal bevorzugt meine Kamera auszulassen da ich deutlich zerberstet aussah und das hatte einen Grund. Also habe ich sie ausgelassen und das hat den ersten Stein der Reihe an Dominos bewegt - die restlichen Schüler haben sie auch aus gemacht. Alle introvertiert. Daraufhin hat sich der Lehrer vorerst nur bei mir beschwert, dass er das nicht akzeptieren werde und hat den Elan zum Unterrichten verloren.

Heute kam eine Mail der Schulleitung an die gesamte Schule "die Kameras haben an zu sein". Ich habe mich informiert. Davon abgesehen, dass es allgemein keine Gesetzeslage gibt mit genauen Erklärungen was außer der Anwesenheitspflicht einzuhalten ist. DIE SCHULE UND DIE LEHRKRÄFTE SOLLTEN DIE ENTSCHEIDUNG EINE KAMERA NICHT EINSCHALTEN ZU WOLLEN RESPEKTIEREN ist meine Meinung. Ich nehme an der Videokonferenz nicht teil wenn ich nicht vorhabe auch mit Konzentration mitzumachen, ich grabe mir selbst eine Grube wenn ich nicht aktiv mit mache. Was ist eure Meinung? Und wie kann ich bei der Schulleitung jetzt gut argumentieren ohne nachweisbaren Beleg darüber, dass es keine klaren Regelungen dafür gibt? Kann das jetzt jede Schule selbst für sich entscheiden oder wie?

Es geht mir hierbei nicht um Trotz. Sonst lasse ich sie auch an, trotzdem frustriert es mich und macht mich traurig, dass meiner Entscheidung so entgegengewirkt wird und nicht respektiert wird.

Danke.

Die Entscheidung sollte jedem Schüler frei zustehen. 61%
Ja, es sollte Pflicht sein, sie an zu haben. 19%
Man braucht keine Kamera für einen effektiven Unterricht. 19%
Schule, Psychologie, Gesetzeslage, Homeschooling, Abstimmung, Umfrage

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