Zigaretten unter 18 mit sich führen?
Darf die Polizei wenn sie einen Minderjährigen kontroliert und Zigaretten bei ihm z.B in der Jacke findet ihm diese abnehmen ? Für den Besitz von Tabackwaren gibt es nach dem Jugendschutzgesetz keine Altersbeschrenkung.
5 Antworten
§ 10 (1) Jugendschutzgesetz
"In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden."
Daß eine Polizei nicht einfach die Jacke durchsuchen darf, lassen wir mal weg.
Der § 10 (und andere) steht auch ausdrücklich unter dem Oberbegriff: "Jugendschutz in der Öffentlichkeit" im Gesetz - damit wird schon direkt klargestellt, daß die folgenden Paragraphen ausschließlich die Öffentlichkeit betreffen und nicht den Privatvereich.
Das entscheidende Wort ist also: Öffentlichkeit - das Gegenstück ist Privatbereich
- Jugendlichen oder Kindern ist weder das Rauchen noch der Besitz von Zigaretten verboten; sie dürfen auch Zigaretten transportieren - nur die Abgabe in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet und das dulden, daß sie in der Öffentlichkeit rauchen.
Zu Hause oder sonstwo, was nicht als Öffentlichkeit im Sinne des Jugendschutzgesetzes gilt, dürfen auch Zigaretten an Jugendliche abgegeben werden und es darf das Rauchen geduldet werden.
Der Polizist müsste nun erst einmal feststellen wer Dir diese Zigarten wo gegeben hat:
Beipiele:
Eine Person hat sie Dir bei sich oder bei Dir zu Hause gegeben - keine Öffentlichkeit
Die Zigaretten wurden Dir bei einer geschlossenen Party am See gegeben (Einlaßkontrolle gegeben) - trotz See, keine Öffentlichkeit, da keinen Zugang zur Party für jedermann
Eine Person gibt Dir die Zigaretten auf dem Heimatfest auf dem Marktplatz = Öffentlichkeit - wer Dir die Zigaretten gegeben hat, hat sich rechtswirig verhalten
Du hast sie am Kiosk gekauft (Verkausstelle) = der Kioskbesitzer hat sich rechtswidrig verhalten
Der Polizist darf sie zwar, zur Klärung des Sachverhaltes ggf. vorsichtshalber einbehalten, aber er muß diese auf jeden Fall an die Eltern aushändigen, denn sie befinden sich im Eigentum/Besitz des Jugendlichen.
Das Kind oder der Jugendliche selbst wird staatlicherseits niemals bestraft und verstößt nicht gegen das Jugendschutzgesetz, wenn er in der Öffentlichkeit raucht oder sich Zigaretten besorgt oder welche besitzt (höchstens von den Eltern).
Bestraft, weil er gegen das Jugenschutzgesetz verstößt, wird nur derjenige, der ihm diese gegegen hat, sofern das außerhalb des Privatbereichs stattfindet.
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- Nachtrag zu einer anderen Frage von Dir
Ich habe in einer anderen Frage von Dir gelesen, daß Du in der Öffentlichkeit geraucht hast und die Polizei hat das gesehen.
Dann müssen sie Dir die Zigaretten erst einmal wegnehmen, weil sie das Rauchen eines Jugendlichen in der Öffentlichkeit nicht dulden dürfen (wie auch alle anderen Passanten, die erwachsen sind und das sehen würden, es nicht dulden dürften - die aber i. d. R. nicht eingreifen indem sie die Polizei holen) - die Eltern werden informiert - das ist so üblich - das Schreiben hat keine rechtliche Relevanz und ist nur eine Info - es kann von den Eltern auch in die "blaue Tonne" geworfen werden, wenn es sie nicht interessiert, ob Du rauchst...
Dir selbst passiert staatlicherseits nichts, weil das Rauchen selbst für den Jugendlichen nicht verboten ist (siehe obige Erläuterungen).
Du bist hartnäckig. Nochmal: Das folgende steht im Jugendschutzgesetz.
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen ab dem 01.01.2009 durch technische Vorrichtungen so gesichert oder beaufsichtigt sein, dass Jugendliche unter 18 Jahren Tabakwa-ren nicht entnehmen können.
Der Besitz von Zigaretten besagt, dass sie dir jemand gegeben haben muss. Also dürfen sie als Beweismittel seitens der Polizei sichergestellt werden, denn dahinter steht eine Straftat. Ganz simpel.
(Abgesehen davon gilt das was weiter unten geantwortet wurde: Für eine Durchsuchung muss durchaus ein Grund bzw. Verdacht vorliegen, ja.)
Doch, an Minderjährige dürfen sie nicht abgegeben werden. Genau das steht da. Und das ist verboten, steht da auch.
Da steht nur in der Öffentlichkeit dürfen sie nicht abgegeben werden.
Der 18 jähriger kauft sie im Laden und gibt sie dann im nicht öffentlichen Bereich dem U18 jährigen, schon legal.
Außer, es gibt noch weitere Rechtsnormen die dazu etwas regeln.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Polizei das Recht hat, sie als potentielles Beweismittel für den Verdacht einer Straftat sicherzustellen, um auf die Frage und meine Antwort zurück zu kommen. (Abgesehen davon dass es dem über 18 jährigen dennoch Probleme bereiten wird, auch wenn er sie dem unter 18 jährigen im Wohnzimmer gegeben hätte, kein Richter würde sich auf deine Paragraphenklauberei einlassen, so meine Prognose.)
kein Richter würde sich auf deine Paragraphenklauberei einlassen, so meine Prognose
Recht haben und recht bekommen ist immer noch ein Unterschied, dem stimme ich zu. Da müsste sich der Richter ab eigentlich drauf einlassen, das ist sein Job.
Es liegt keine Straftat vor - zu Hause darf ein Jugendlicher rauchen soviel er will...
Darum ging es auch hier nicht, dennoch danke für deinen Hinweis.
Ja klar dürfen sie. Müssen sie aber dann deinen Eltern übergeben.
Wenn Du nicht rauchst, so brauchst auch eine Zigis mit Dir herumführen. Die Polizei geht davon aus, du rauchst und wartest bis sie um die Ecke gefahren sind und Du dir eine anzündest.
Lehe die Untersuchung ab, dies kannst Du tun.
du rauchst und wartest bis sie um die Ecke gefahren sind und Du dir eine anzündest
Rauchen darf man ja auch in jedem Alter.
Natürlich kannst du in jedem Alter, die Eltern sollten nur davon wissen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Er darf dich nicht grunsloa untersuchen. Kannst ablehnen.
Liebe Grüße
Das ist ja nicht verboten, zumindest nicht durch die Stelle die du zitiert hast.