Darf die Polizei einen Minderjährigen nach Zigaretten durchsuchen?
Hey Leute, ich war gerade auf einer Familienfeier und diskutiert mit meinem kleinen Cousin darüber, ob die Polizei ihm die Zigaretten wegnehmen dürfe, weil er erst 17 ist und das Rauchen in der Öffentlichkeit erst ab 18 erlaubt ist. Er kam dann mit einem interessanten Argument, er sagte, dass im Jugendschutzgesetz laut Paragraph 10 nur stehen würde, dass der Konsum und der Erwerb in der Öffentlichkeit verboten wäre. Darf die Polizei ihn dann durchsuchen, wenn der Besitz im Gesetz nicht ausdrücklich verboten ist? Muss die Polizei ihm eigentlich die Zigaretten wegnehmen?
6 Antworten
Nennt sich Gefahrenabwehr. Deine Eltern dürfen die Kippen bei der Polizei wieder abholen.
Natürlich und wegnehmen, die Öffentlichkeit bist z.B. Du, und die anderen Gäste.
Noch sind die Nasen der Beamten bestimmt intakt.
Da fehlt ein Teil von §10:
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
Genau! Der Besitz ist gerade nicht verboten und auch ist dem Minderjaehrigen der Konsum in der Oeffentlichkeit nicht verboten. Er darf ihm nur nicht gestattet werden. Der Minderjaehrige selbst verstoesst also nicht gegen das Jugendschuztgesetz, wenn er in der Oeffentlichkeit raucht. Zigaretten besizen darf er erst recht.
Die Zigaretten werden weggenommen und du kannst die dann zusammen mit deinen Eltern wieder im Polizeirevier abholen.
Bei Alkohol (hartem Alkohol) und Zigaretten darfst du die Güter unter 18 nicht erwerben und auch nicht zugänglich gemacht bekommen. Sonst wäre es ja legal wenn dir irgendwer die Zigaretten kauft oder den Alkohol, ist es aber nicht.
Bei Alkohol (hartem Alkohol) und Zigaretten darfst du die Güter unter 18 nicht erwerben und auch nicht zugänglich gemacht bekommen.
Der Erwerb durch Minderjaehrige ist nicht verboten. Verboten ist lediglich die Abgabe an Minderjaehrige in der Oeffentlichkeit. Der Minderjaehrige macht sich also durch den Erwerb nicht strafbar und auch nicht, wenn er sie (verbotswidrig) "zugaenglich gemacht bekommt".
... dennoch steht ja nichts davon drin, dass es nicht verboten ist diese zu besitzen bzw. mit sich zu führen
Ist es ja auch nicht.
Paragraph10 Jugendschutzgesetz regelt ja, dass es nicht an Jugendliche abgegeben werden darf und es ihnen unzugänglich aufbewahrt werden muss, also regelt es indirekt auch, dass die Jugendlichen es nicht besitzen dürfen und somit ist das die Grundlage der Polizei um es den Jugendlichen wegzunehmen.
also regelt es indirekt auch, dass die Jugendlichen es nicht besitzen dürfen
Nein, das regelt es weder indirekt, noch direkt. Das Jugendschutzgesetz richtet sich nur an Erwachsene und verbietet Minderjaehrigen ueberhaupt nichts. Muss man genau lesen!
Klar verbietet es den Jugendlichen dadurch auch etwas. Erwachsene dürfen es den Jugendlichen nicht zugänglich machen und somit wird gleichzeitig den Jugendlichen der Besitz verboten, weil sie nur illegal in Besitz kommen können, durch einen Erwachsenen.
Klar verbietet es den Jugendlichen dadurch auch etwas.
Nein, das tut es eben nicht. Es verbietet Erwachsenen, Minderjaehrigen in der Oeffentlichkeit den Konsum von Tabakwaren zu gestatten sowie in der Oeffentlichkeit Tabakwaren an Minderjaehrige abzugeben. Dem Minderjaehrigen selbst verbietet es hingegen nichts. Der verstoesst also nicht gegen das Jugendschutzgesetz, wenn er in der Oeffentlichkeit raucht.
weil sie nur illegal in Besitz kommen können
Wieso das denn? Minderjaehrige koennen durchaus auch legal in den Besitz von Tabakwaren gelangen. Zum Beispiel wenn sie sie ausserhalb der Oeffentlichkeit erhalten. Die Eltern duerfen dem Minderjaehrigen zu Hause auch Zigaretten ueberlassen und ihm zu Hause oder auch sonst ausserhalb der Oeffentlichkeit das Rauchen gestatten.
Minderjaehrige koennen auch im Ausland Zigaretten erwerben, diese dann besitzen und abgabenfrei nach Deutschland einfuehren. Von ausserhalb der EU abgabenfrei zwar erst ab 17, innerhalb der EU aber ganz ohne Altersbeschraenkung.
Bei uns in der Stadt kontrolliert die Polizei am ZOB, wenn Minderjährige Zigaretten mit sich führen werden die eingezogen und die Jugendlichen dürfen die Zigaretten dann mit ihren Eltern auf dem Revier abholen wenn sie wollen (: Ich denke die werden da schon eine gesetzliche Grundlage haben
Der Besitz von Zigaretten ist dem Minderjaehrigen nicht verboten. Es darf ihm nur nicht gestattet werden, in der Oeffentlichkeit zu rauchen. Trifft ihn die Polizei also rauchend in der Oeffentlichkeit an, darf sie ihm die Zigaretten wegnehmen, um dieses Verhalten zu unterbinden. Hat er die Zigaretten aber nur dabei, darf sie es nicht.
Danke, aber dennoch steht ja nichts davon drin, dass es nicht verboten ist diese zu besitzen bzw. mit sich zu führen