Komplett nackt

Mag sein, dass sich ein paar wenige Pädos an sowas aufg##len, aber es ist trotzdem das Natürlichste der Welt!

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Meinung des Tages: Joggerin gegen Willen gefilmt - Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein?

(Bild mit KI erstellt)

Joggerin gegen ihren Willen gefilmt - Vorfall geht viral

Im Februar 2025 wurde die Kölnerin Yanni Gentsch beim Joggen von einem Radfahrer heimlich gefilmt, wobei der Fokus auf ihrem Gesäß lag. Sie stellte den Mann anschließend zur Rede, zwang ihn zur Löschung der Aufnahmen und filmte die Konfrontation selbst. Das Video stellte sie online, wo es viral ging und mehr als 16 Millionen Aufrufe auf Instagram erreichte.

Trotz der offensichtlichen Belästigung konnte sie den Mann juristisch nicht belangen, da das Filmen bekleideter Körperteile bislang nicht strafbar ist. Dieser Rechtsmangel war der Auslöser für ihre Petition.

Petition und politische Reaktionen

Gentsch startete die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“, die inzwischen über 100.000 Menschen unterzeichnet haben. Am 25. August 2025 übergab sie die gesammelten Unterschriften an NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Minister dankte ihr ausdrücklich dafür, den Fall öffentlich gemacht und eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen zu haben.

Limbach erklärte, solche Aufnahmen seien weder Randerscheinung noch Bagatelle und müssten strafbar werden. Er kündigte an, das Thema in die Justizministerkonferenz einzubringen und eine bundesweite Gesetzesänderung zu unterstützen.

Gesellschaftliche und rechtliche Dimension

Gentsch betont, dass Voyeurismus ein Symptom patriarchaler Strukturen sei, in denen Frauenkörper objektiviert und sexualisierte Belästigungen verharmlost würden. Sie macht deutlich, dass solche Übergriffe oft den Anfang einer Gewaltspirale darstellen, die in schlimmsten Fällen bis zu Femiziden reicht. Für Betroffene sei es unbegreiflich, trotz klarer Übergriffe ohne rechtliche Handhabe dazustehen.

Auch prominente Stimmen wie Klima-Aktivistin Luisa Neubauer und Autorin Tara-Louise Wittwer unterstützen die Forderung nach einer Schließung der Gesetzeslücke. Limbach sieht die Erweiterung des Paragraphen 184k StGB, in dem bereits „Upskirting“ geregelt ist, als möglichen Weg.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein – oder nur, wenn eine eindeutige sexuelle Motivation erkennbar ist?
  • Warum wird sexualisierte Belästigung in vielen Kontexten noch als „Bagatelle“ betrachtet?
  • Was bedeutet es für das Sicherheitsgefühl von Frauen im Alltag, wenn solche Taten bislang straffrei bleiben?
  • Sollte das Thema sexualisierte Belästigung stärker im Schulunterricht oder in Kampagnen behandelt werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Nein, das geht meiner Meinung nach zu weit, weil..

Ob ich sie ansehe oder filme: was ist der Unterschied?

Sie kleidet sich ganz bewusst so und will in der Öffentlichkeit auch so gesehen/betrachtet werden.

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Manche Menschen entblöden sich für gar nichts!

Da wird ein Räuber unmittelbar nach dem Raub gestellt und eben NICHT von der Polizei erschossen, und trotzdem wird der Polizei Rassismus unterstellt!

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Schade, dass für diesen Kindergarten-Vorfall Personalstunden der Polizei verschwendet werden!

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1.000 Euro

Falls überhaupt, denn das Möbelhaus muss ja in der Klage nachweisen, welcher Schaden dadurch entstanden ist.

Der Moderator hat keine Lüge verbreitet, sondern "lediglich" erzählt, was ihm dort widerfahren ist. Es ist keine übele Nachrede!

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,
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der Polizei beamte nahm die Sache ernst und hatte Mitleid mit mir ich habe 40€ überwiesen ,

Was soll das bedeuten??

Wohin hast du 40 Euro überwiesen?

Wenn die Identität des Betrügers ermittelt werden konnte, solltest du dein Geld zivilrechtlich einklagen!

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Nennt sich Pubertät + Alkohol: das ist nicht kriminell, sondern nur peinlich.

Die Polizei kannst du da raus halten.

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Das mit dem Hausfriedensbruch ist Blödsinn und selbst wenn ihr die Türe eines nicht abgeschlossenen Containers geöffnet hättet, wäre das keine Straftat!

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Sorry, das ist naiv!

Das ist auch keine Strafe, sondern ein erhöhtest Beförderungsentgelt.

Du darfst dir auch für dein Taschengeld Sachen kaufen, oder ins Kino gehen, ohne dass der Verkäufer nach der Zustimmung deiner Eltern fragen muss.

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Wenn du in Thailand Sex mit einem Kind hattest, wirst du in Deutschland dafür verurteilt!

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