Ein Tretlager, dass sich fetten läßt? Die sind doch heute alle verschlossen und werden ausgetauscht, wenn die nicht mehr funktionieren.

...zur Antwort

Fahren ohne Licht einzuschalten wäre eigentlich "nur" ein Verwarngeld, dass man dir vor Ort angeboten hätte. Insofern fehlt irgend ein Detail in deiner Frage.

Vermutlich fertigen die Beamten einen Bericht nach § 2,12 StVG, in dem deine Geeignetheit zum Führen von KFZ geprüft werden soll.

Es geht nicht um die Anzahl von Aussagen, sondern deren Qualität! Dass deine Mitfahrer dir nach dem Mund reden, kann sich jeder Richter denken. Dass ein Polizist sowas dummes erfindet, gilt als nahezu ausgeschlossen.

...zur Antwort

Bis in die 1990er gab es noch "Die Entführung auf Verlangen" im StGB. Aus Kaiserzeiten, wenn Frauen, minderjährig, mit dem Geliebten durchbrannten.

...zur Antwort

Strafanzeige ist Quatsch, da der Vorsatz nicht bewiesen werden kann. Auf jeden Fall solltest du dein Geld aber einklagen!

...zur Antwort

Falls da dein Bild drauf ist, könnte das als Urkundenfälschung geahndet werden, denn du setzt den falschen Führerschein ja im Rechtsverkehr mit der Polizei ein!

Dann ist es auch egal, dass du noch einen regulären Führerschein hast.

So richtig bestraft würdest du für diesen Scherz vermutlich nicht, aber dumm ist es alle Male!

...zur Antwort

Die Polizei übernimmt die Sicherung der Wohnung. In aller Regel erscheint ein Schlüsseldienst, repariert die Tür, setzt einen neuen Zylinder ein und die Polizei sichert die Schlüssel.

...zur Antwort
Andere Option

Der Patient darf und sollte entscheiden, wo er sich am Besten aufgehoben fühlt! Gerade in der Psychologie geht es im Gefühle und Verstehen auf beiden Seiten. Nur weil einer studiert hat, bedeutet dass nicht, dass er Menschen und deren Psyche versteht.

...zur Antwort

Das Handy ist Beweismittel. Erst wenn du das Bußgeld bezahlst, ist der Beweis nicht mehr nötig. Allerdings steht es außer Verhältnis, wegen dieser OWI das Handy wegzunehmen.

...zur Antwort
Ist das peinlich?

Guten Morgen Leute,

ich war gestern mit Freunden draußen, etwas trinken und zusammen chillen. An sich bin ich ein schüchterner und zurückhaltender Mensch und war es nach dem Alkohol gar nicht mehr.

Mein Zwillingsbruder war auch dabei und wir haben eine sehr enge Bindung, was gerade gestern sehr zum Vorschein gekommen ist, da ich anfing, ihm die ganze Zeit was zu Essen anzudrehen, ihn gesucht habe, wenn ich ihn nicht gesehen habe, generell hardcore aufgepasst eben, was eigentlich gar nicht nötig ist, sondern eher unangenehm.

Beim Frisbeespielen, habe ich mich ständig, wegen des Alkohols, gemault und war sehr lustig, offen und extrovertiert.

Wir haben alle so viel Scheiße gemacht, aber da waren auch Menschen bei, wo ich mir im Nachhinein denke, wieso habe ich nur so viel Blödsinn gemacht, das bin doch eigentlich nicht ich.

Damit man es sich besser vorstellen kann, was ich macht habe: ich hatte eine kleine Gummihand, habe diese die Erziehungshand getauft und jeden ausgeklatscht, bei Freude beim Spielen, bin ich auf der Stelle gehopst und bin auf ein Boot geklettert und habe die Titanic nachgeahmt, hab jeden mit Toast und Kräuterbutter füttern wollen und bin oft gestolpert, eben sehr extrovertiert und nicht ich eigentlich..

Meint ihr, ich muss mich schämen vor den anderen Personen und vor dieser einen Person, bei der ich mich ihm gegenüber doch benehmen wollte ?

Mag alles übertrieben klingen, aber ich bin so nachdenklich und brauche andere Meinungen dazu.

Ich bedanke mich im Vorraus :)

...zur Frage

Du hast du niemandem Schaden zugefügt. Ob das also peinlich ist/war, liegt einzig und allein in deiner Beurteilung.

...zur Antwort

Das ist nicht an ein Entgelt gebunden! Wenn wir davon ausgehen, dass der 14 Jährige Opfer ist, dann machen sich beide schuldig!

...zur Antwort

Vergiss nicht, dass der Täter auch ein Motiv für die Tat haben dürfte.

Lass uns persönlich werden: wenn du aufgrund von Ärger und Frust E-Mails verfasst hast, dann hat ein Gericht wenig bis null Probleme, dich dafür zu verurteilen.

...zur Antwort