Das wird wohl so sein, wobei heutige Dämmungen und Glasscheiben schon wie eine Wand wirken. Es ist sogar denkbar, dass die zusätzliche Sonneneinstrahlung den Raum mehr wärmt.

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Lass sie klagen. Selbst wenn ihr den Wagen zurück nehmen müßtet, könnt ihr für die 2500 KM und den Schaden ordentlich Abzüge machen.

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Beide

Nennt sich "Erregung öffentlichen Ärgerniss" und ist offiziell eine Straftat.

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Der Brandort wird sofort untersucht und Notfalls versiegelt, bis ein Spezialist sich damit befassen kann.

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Da ist ein von ihm unterzeichneter Vertrag und die Aussage des Verkäufers, dass er wusste, wofür der Preisnachlass gewährt wird. Wie soll ein Gericht da für deinen Vater entscheiden?

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hat mich währenddessen aber auch nicht erwischt

Auf gut Deutsch bedeutet das, dass du gespickt hast! Folglich müssen es die anderen nur noch beweisen!

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Aus deinen Fragen ist definitiv ersichtlich, dass du akut an Magersucht erkrankt bist. Gerade in deinem jetzigen Alter fügst du deinem Körper, und damit auch dir, einen langfristigen, wenn nicht sogar lebenslangen, Schaden zu. Bitte suche dir ärztliche/psychologische Hilfe. Alles Gute und viel Glück!

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Wenn das zusätzlich steht: das Geld für die Neulackierung überwiese ich zum 1.1.2024, freuen die sich maßlos.

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Wenn hier nach Todesstrafe und Kastration gefragt wird, muss man tatsächlich den FS darauf aufmerksam machen, dass wir ein humanes Strafrecht anstreben!

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Grundsätzlich muss die Polizei den Nachbarn im Straßenverkehr damit antreffen. Wenn er parkt, begeht er keinen Verstoß.

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An einem Hauptbahnhof darf die Polizei immer Personenkontrollen durchführen, ohne dass sich irgend ein Indiz oder Verdacht zeigt.

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Was genau ist denn passiert?! Sie dürfen deine Daten überprüfen und sich auch mit deinem Auto näher befassen. Wie viel von deiner Lebenszeit wurde dir denn geraubt?

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Bei der geringen Luftfeuchte musst du dir eher Gedanken machen, dass Risse in deinen Möbeln entstehen.

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Deine Eltern könnten der Schule eine Rechnung stellen, da diese mit etwas beauftragt werden, was überhaupt nicht in deren Zuständigkeit fällt ; - )

Das Einbehalten des Handys über den eigentlichen Zeitpunkt der Störung hinaus, dürfte schon strafrechtlich relevant sein.

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Du hast keinen Rechtsanspruch auf Nutzung eines Forums. Wenn du deine Meinung für so wichtig hält, musst du selbst eine Seite betreiben.

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Laut § 9 der Bewachungsverordnung besteht jedoch keine Pflicht mehr, den Ausweis augenfällig zu tragen.

Da war das OA wohl nicht auf dem neuesten Stand.

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