"Achtung, enthĂ€lt Kinderpornografie!" - Ist das eigentlich strafbar, wenn man sowas als Scherz auf einen Briefumschlag schreibt, obwohl es gar nicht stimmt?!😁

Ja 50%
Nein 50%

14 Stimmen

6 Antworten

Ja

Ja, das kann strafbar sein. Auch wenn es als Scherz gemeint ist, kann so ein Hinweis den Straftatbestand der VortĂ€uschung einer Straftat (§ 145d StGB) erfĂŒllen, wenn dadurch Behörden oder andere Personen in Alarmbereitschaft versetzt werden. Zudem kann es als strafbare Handlung nach § 184b StGB gewertet werden, wenn der Eindruck entsteht, dass tatsĂ€chlich kinderpornografisches Material verbreitet wird – selbst ohne echten Inhalt.

Solche Aussagen sind rechtlich hochsensibel und sollten unbedingt vermieden werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – ich studiere Jura

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 25.08.2025, 22:14

naja, wenn der Briefumschlag leer ist, oder nur einen Zettel "Haha, verarscht!", dann wird es wohl kaum verwechselt werden. Aber macht sich der jenige der es öffnet nicht trotzdem strafbar???!!!!

RalfhatAuto  25.08.2025, 22:16
@JessicaWolff

Nein, wer den Umschlag öffnet, macht sich in dem Fall nicht strafbar – solange sich darin kein tatsĂ€chliches kinderpornografisches Material befindet. Strafbar ist der Besitz oder die Verbreitung solcher Inhalte (§ 184b StGB), nicht das Öffnen eines leeren Umschlags mit einem schlechten Scherz. Trotzdem ist die ganze Aktion rechtlich riskant und kann als VortĂ€uschung einer Straftat (§ 145d StGB) oder sogar als Störung des öffentlichen Friedens gewertet werden.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 25.08.2025, 22:18
@SimpleHuman

aber der, der es öffnet, musste doch denken dass da was verbotenes drin ist?! Ich glaube eine Pistole darf man auch nicht mitnehmen, wegen Waffenbesitz und so.

Pixelated  25.08.2025, 22:21
@JessicaWolff

Wenn jemand der Meinung ist, dass sich in dem Umschlag etwas verbotenes befindet, wird er den Umschlag entweder vernichten oder ungeöffnet zur Polizei geben.

Und in beiden FĂ€llen ist es dann VortĂ€uschen einer Straftat. Ob Scherz oder nicht ist dafĂŒr unerheblich.

Pixelated  25.08.2025, 22:25
@JessicaWolff

Ich bin mir aber sicher.

Mit der Aufschrift wird vorgetÀuscht, dass mit dem Umschlag verbotenes Material verbreitet, also eine Straftat begangen wird.

Ergo: VortÀuschen einer Straftat.

Pixelated  25.08.2025, 22:30
@JessicaWolff

Ja, das VortĂ€uschen einer Straftat tritt erst dann in Kraft, wenn das einer Behörde angezeigt wird. Bei Verbrennen des Umschlags wĂŒrde das nicht als VortĂ€uschen einer Straftat gewertet - da muss ich mich korrigieren.

Aber wenn du so einen Umschlag verschickst, riskierst du, dass der Umschlag einer Behörde ĂŒbergeben wird. Und dann hast du das Problem.

Ich nehme mal an dass das eine Situation ist in der sich gezielt beschwert werden muss damit man auch dafĂŒr bestraft werden kann. Ist aber nur eine Vermutung.

Nein

Ich glaube nicht wenn es nicht drin ist aber Ärger hat man dann bestimmt

Ja

Ist vermutlich die VortÀuschung einer Straftat.

Nein

DĂŒmmlicher Scherz, aber straffrei.