Wie viel Schadenersatz muss ein Moderator normalerweise ungefähr bezahlen, wenn er Live im Deutschen Fernsehen einen solchen Rufmord begeht?! 😧

1.000 Euro 33%
250.000 Euro 33%
1.000.000 Euro 33%
2.500 Euro 0%
5.000 Euro 0%
10.000 Euro 0%
25.000 Euro 0%
50.000 Euro 0%
100.000 Euro 0%
500.000 Euro 0%

3 Stimmen

6 Antworten

"Rufmord" gibt es nicht.

Es gibt höchstens "Verleumdung" und "Üble Nachrede".

Hier hat sich der Moderator sogar für sein Fehlverhalten öffentlich entschuldigt.

Von daher, wird er wohl keine Schadensersatzforderung bekommen.


JessicaWolff 
Beitragsersteller
 25.08.2025, 23:06

dir ist klar dass die Entschuldigung erst 24 Stunden später kam, nachdem bereits eine anwaltliche Unterlassungsforderung angekommen war?

NadjaX1970  25.08.2025, 23:09
@JessicaWolff

Diese anwaltliche Unterlassungsforderung wird erst dann wirksam, wenn sich der Moderator nicht öffentlich entschuldigt hätte. Aber auch diese Unterlassungsaufforderung könnte schon 100€ bis 200€ Kosten verursacht haben.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 25.08.2025, 23:11
@NadjaX1970

was erzählst du für einen Unsinn? Es kann sogar sein dass die öffentliche Entschuldigung ein Teil dieser vorherigen Vereinbarung war. Aber die wird doch nicht erst dadurch gültig wenn er sich nicht entschuldigt.

NadjaX1970  25.08.2025, 23:17
@JessicaWolff

Eine anwaltliche Unterlassungserklärung greift erst dann, wenn der Beschuldigte nicht mit seinem abgemahnten Verhalten aufhören sollte.

Er also trotz Abmahnung weiterhin das Unternehmen öffentlich verleumdet, dann muss er eine Strafsumme zahlen, diese steht in der Unterlassungserklärung.

Ein Rechtsanwalt ist nämlich kein Strafrichter und hat nicht dessen Befugnisse.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 25.08.2025, 23:19
@NadjaX1970

Trotzdem kann doch im gleichen Schritt bereits ein Schadenersatz für den Vorfall am Vortag verlangt worden sein. "Wie vereinbaren außergerichtlich einen Schadenersatz in Höhe von ..... für den Vorfall am...... sowie pauschal jeweils ....... für jede zukünftige Zuwiderhandlung"

NadjaX1970  25.08.2025, 23:22
@JessicaWolff

Vereinbaren kann man viel, ob es jedoch rechtlich bindend ist, ist eine andere Frage.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 25.08.2025, 23:28
@NadjaX1970

was soll daran bitte nicht bindend sein, wenn dir jemand eindeutig unterschreibt dass er sich bereiterklärt für den gestrigen Vorfall Summe X zu bezahlen, und er im Gegenzug auf eine gerichtliche Schadenersatzklage verzichtet?

Das war offenbar ein emotionaler Ausbruch in einer Live-Sendung, gefolgt von einer öffentlichen Entschuldigung. Rechtlich kann so eine pauschale negative Aussage über ein Unternehmen problematisch sein, wenn sie rufschädigend wirkt und nicht durch Tatsachen belegt ist – Stichwort geschäftsschädigende Äußerung oder üble Nachrede. Die nachgereichte Entschuldigung zeigt, dass sich der Moderator der Tragweite bewusst wurde. Ob das Unternehmen rechtlich dagegen vorgeht, hängt davon ab, ob ein konkreter Schaden entstanden ist und wie ernst man die Aussagen nimmt.

Übrigens Fun Fact: Ich wohne in Frankfurt und war früher mal mit meinem Freund im IKEA als wir mal Schulfrei hatten so aus Joke und dann dort Hot Dogs essen und so und danach hatten wir noch Zeit und sind in 1 zu 1 das hier genannte Möbelhaus gegangen. War ganz nett aber Ikea auf die 1


JessicaWolff 
Beitragsersteller
 25.08.2025, 23:31

wie? Ikea ist direkt neben einem anderen Möbelhaus???!

1.000 Euro

Falls überhaupt, denn das Möbelhaus muss ja in der Klage nachweisen, welcher Schaden dadurch entstanden ist.

Der Moderator hat keine Lüge verbreitet, sondern "lediglich" erzählt, was ihm dort widerfahren ist. Es ist keine übele Nachrede!

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,

Das berechnet der Richter nach dem Einkommen des Moderatos. Das kennt hier niemand, also wäre alles ein spekulativer Schuss ins Blaue.

250.000 Euro

Sofern die Aussagen nicht wahre sind, gelten geschäftsschädigende öffentliche Aussagen als unwahre oder ehrverletzende Behauptungen, die den Ruf und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oder einer Person beeinträchtigen können. Diese Aussagen können nach dem deutschen Strafgesetzbuch als üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar sein, wenn sie geeignet sind, eine Person oder ein Unternehmen herabzuwürdigen oder ihren Kredit zu gefährden. Betroffene können darauf mit einer Unterlassungsklage, einer Abmahnung oder Schadensersatzforderungen reagieren.

Bereits eine Unterlassungsverfügung kann mit einem Summe von buis zu € 250.000 bedroht sein.