Meinung des Tages: Joggerin gegen Willen gefilmt - Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein?
(Bild mit KI erstellt)
Joggerin gegen ihren Willen gefilmt - Vorfall geht viral
Im Februar 2025 wurde die Kölnerin Yanni Gentsch beim Joggen von einem Radfahrer heimlich gefilmt, wobei der Fokus auf ihrem Gesäß lag. Sie stellte den Mann anschließend zur Rede, zwang ihn zur Löschung der Aufnahmen und filmte die Konfrontation selbst. Das Video stellte sie online, wo es viral ging und mehr als 16 Millionen Aufrufe auf Instagram erreichte.
Trotz der offensichtlichen Belästigung konnte sie den Mann juristisch nicht belangen, da das Filmen bekleideter Körperteile bislang nicht strafbar ist. Dieser Rechtsmangel war der Auslöser für ihre Petition.
Petition und politische Reaktionen
Gentsch startete die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“, die inzwischen über 100.000 Menschen unterzeichnet haben. Am 25. August 2025 übergab sie die gesammelten Unterschriften an NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Minister dankte ihr ausdrücklich dafür, den Fall öffentlich gemacht und eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen zu haben.
Limbach erklärte, solche Aufnahmen seien weder Randerscheinung noch Bagatelle und müssten strafbar werden. Er kündigte an, das Thema in die Justizministerkonferenz einzubringen und eine bundesweite Gesetzesänderung zu unterstützen.
Gesellschaftliche und rechtliche Dimension
Gentsch betont, dass Voyeurismus ein Symptom patriarchaler Strukturen sei, in denen Frauenkörper objektiviert und sexualisierte Belästigungen verharmlost würden. Sie macht deutlich, dass solche Übergriffe oft den Anfang einer Gewaltspirale darstellen, die in schlimmsten Fällen bis zu Femiziden reicht. Für Betroffene sei es unbegreiflich, trotz klarer Übergriffe ohne rechtliche Handhabe dazustehen.
Auch prominente Stimmen wie Klima-Aktivistin Luisa Neubauer und Autorin Tara-Louise Wittwer unterstützen die Forderung nach einer Schließung der Gesetzeslücke. Limbach sieht die Erweiterung des Paragraphen 184k StGB, in dem bereits „Upskirting“ geregelt ist, als möglichen Weg.
Unsere Fragen an Euch:
- Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein – oder nur, wenn eine eindeutige sexuelle Motivation erkennbar ist?
- Warum wird sexualisierte Belästigung in vielen Kontexten noch als „Bagatelle“ betrachtet?
- Was bedeutet es für das Sicherheitsgefühl von Frauen im Alltag, wenn solche Taten bislang straffrei bleiben?
- Sollte das Thema sexualisierte Belästigung stärker im Schulunterricht oder in Kampagnen behandelt werden?
Wir freuen uns auf Eure Beiträge.
Viele Grüße
Euer gutefrage Team
120 Stimmen
44 Antworten
Die Frage ist dann ab wann etwas strafbar ist und was.
Wenn jemand den Sonnenuntergang am Strand filmt, wird das strafbar nur weil da eine Frau mit ihrem halbnackten Hintern drauf ist? Dann sollte es generell ein Handyverbot am Strand geben.
Was ist mit dem umgekehrten Fall? Wäre es strafbar den Hintern eines Mannes beim joggen zu filmen? Oder die Brust eines Mannes?
Sowas zieht einfach zu viele Fragen mit sich und ich finde es sollte auch nicht für alles ein Verbot oder eine Strafe geben.
Deiner Meinung nach, sollte man aber die Strafbarkeit gar nicht in Betracht ziehen...
Die Strafbarkeit zieht man doch allein mit dieser Frage in Betracht. Meiner Meinung nach sollte sie halt nicht umgesetzt werden
Wenn der gesetzliche Rahmen klar definiert ist, ist dem nicht so.
Den Rahmen müsste man aber erstmal definieren und das ist eben extrem schwer.
Ja, richtig... es sollte nicht für alles ein Verbot geben. Aber für einen Interaktion, die man defacto der sexuellen Belästigung zurechnen könnte, kann man den Rahmen ggf. auch dejure schaffen.
Man sollte mehr Sicherheit schaffen, aber nicht, indem man grundlegende Freiheiten nimmt.
In bestimmten Bereichen sollte man meiner Meinung nach einfach generell ein Handyverbot schaffen. Die Gyms machen das ja teilweise schon gut vor und in Thermen und FKK Bereichen sind Handys auch oft verboten. Private Sportparks könnte der nächste Bereich sein, aber niemand sollte es dir verbieten können Bilder in der Öffentlichkeit zu machen.
Nicht alles was moralisch falsch ist, sollte gesetzlich strafbar sein. Sonst müsste man Fremdgehen oder verschwenderische Lebensstile auch verbieten.
Man sollte mehr Sicherheit schaffen, aber nicht, indem man grundlegende Freiheiten nimmt.
Einer Frau beim joggen minutenlang den Arsch zu filmen ist demnach grundlegende Freiheit.
aber niemand sollte es dir verbieten können Bilder in der Öffentlichkeit zu machen
Der Gesetzgeber verbietet es bereits in ganz bestimmten Fällen -> 201a StGB / 33 KunstUrhG. Hier wäre lediglich ein Fall, den man dem Gesetz hinzufügen könnte.
Wenn die Frau das also nicht will 8(ine eigene Meinung dazu hat, sogar den Willen, dass der Mann das zu unterlassen hat), dann respektiert der Mann die Frau weder ihrer Meinung noch ihres Willens wegen? Nur wegen ihrem Hinterteil?
Es ist schon erkennbar ob jemand einen Sonnenuntergang filmt und halbnackte Leute da durchs Bild laufen - vor allem filmt niemand den Sonnenuntergang heimlich. Der Filmer verfolgt mit der Kamera nicht die Halbnackten Menschen die durchs Bild laufen und zoomt auf einzelne körperteile sondern konzentriert sich auf den Sonnenuntergang.
Doch ich filme Sonnenuntergänge an Strand schon heimlich, weil ich ungerne halbnackte Menschen filme.
Und ob jemand jetzt so ein Video macht wo’n halbnackter Hintern drauf ist oder ein Bild und dann im nachhinein auf dem Bild ranzoomt oder ob er schon beim machen des Bildes ranzoomt macht für mich keinen großen Unterschied.
Also nein, man erkennt es eben nicht immer
Woran kann man das deiner Meinung nach erkennen?
Wenn jemand eine Teleobjektiv nutzt, kann man nicht erkennen, was er im Fokus hat. Heimlichkeit ist dann auch kein sinnvolles Kriterium, denn gut sichtbar die Kamera vor sich zu halten sagt ja nichts darüber, was man im Blickfeld hat.
Jap das ist auch klar, wie bei allen Gesetzen - anwenden kann man die nur wenn man auffliegt. Ein Einbrecher darf nicht einbrechen kann aber nicht angezeigt werden wenn niemals auffiel das bei einem eingebrochen wurde. Ein Mensch der andere heimlich filmt wird keine Strafe erwarten wenn er es unauffällig macht und man das nicht merkt. Außer so jemand stellt so Aufnahmen online.
Mir geht es um diesen Satz von dir:
Es ist schon erkennbar ob jemand einen Sonnenuntergang filmt und halbnackte Leute da durchs Bild laufen - vor allem filmt niemand den Sonnenuntergang heimlich.
Woran ist das erkennbar? Und welche Rolle spielt Heimlichkeit dabei?
Und ob jemand jetzt so ein Video macht wo’n halbnackter Hintern drauf ist oder ein Bild und dann im nachhinein auf dem Bild ranzoomt oder ob er schon beim machen des Bildes ranzoomt macht für mich keinen großen Unterschied.
Ne macht einen Unterschied ob die Kamera weiterhin den Sonnenuntergang filmt oder die Kamera den halbnackten Menschen folgt die eigentlich das Bild verlassen hätten und weiter auf diese Körperteile fokusiert.
Jaja auf einmal sind hier ganz viele User die alle ganz zufälligerweise einfach so, heimlich Sonnenuntergänge an Stränden filmen.. Einfach zugeben das Du es in Ordnung findest wenn Mann, Frau verfolgt, ihren Arsch filmt. Einfach zugeben das Du das in Ordnung findest. Aber das machen so Leute wie Ihr nicht, da seid ihr zu feige
Es ist schon erkennbar ob jemand einen Sonnenuntergang filmt und halbnackte Leute da durchs Bild laufen
... und schon haben wir wieder eine "Entscheidungsfrage" auf dem Tisch... mit möglicherweise Unterstellung des Grundes.
Wenn ich einen Sonnenuntergang filme, und Leute durchs Bild laufen, ist doch erkennbar ob man diesen Leuten mit der Kamera folgt. Du willst das absichtlich falsch verstehen weil Du offenbar ein Problem damit hast dass das filmen fremder halbnackter Leute unter Strafe gestellt werden soll. Die Kamera folgt den Nackten Leuten und fokusiert sich nicht mehr auf den Sonnenuntergang. Ist doch eigentlich ganz simpel.
Einfach zugeben das Du es in Ordnung findest wenn Mann, Frau verfolgt, ihren Arsch filmt.
Welch eine alberne Unterstellung.
Aber das machen so Leute wie Ihr nicht, da seid ihr zu feige.
So so, "Leute wie ihr".
Du hast geschrieben:
Es ist schon erkennbar ob jemand einen Sonnenuntergang filmt und halbnackte Leute da durchs Bild laufen - vor allem filmt niemand den Sonnenuntergang heimlich.
Auf wiederholte Nachfrage kannst du nicht beantworten, woran man das erkennen kann und welchen Unterschied es macht, ob man die Kamera heimlich oder öffentlich vor sich hält.
Statt zuzugeben, dass du das nicht erklären kannst, versuchst du es mit haltlosen Vorwürfen. Solche Provokationsversuche sind leicht durchschaubar.
Wenn es dir schwerfällt zu erklären, dass du etwas leichtsinnig geschrieben hast, denke nach, bevor du schreibst.
Die Kamera folgt den Nackten Leuten und fokusiert sich nicht mehr auf den Sonnenuntergang. Ist doch eigentlich ganz simpel.
Wenn man eine 8k Aufnahme vom gesamten Strand macht, brauch man niemanden mit der Kamera zu verfolgen. Bei einer 360° Aufnahme kann man den Ausschnitt sowieso hinterher festlegen.
weil Du offenbar ein Problem damit hast dass das filmen fremder halbnackter Leute unter Strafe gestellt werden soll.
Wieder eine platte Unterstellung.
Du bist offenbar nicht auf dem aktuellen Stand, was Kamera-Technik betrifft.
Ich filme keine Sonnenuntergänge heimlich.
Welchen Unterschied Heimlichkeit macht, hast du bisher nicht erklärt. Im Fall aus der Frage wurde offensichtlich nicht heimlich gefilmt.
Ich würde davon ausgehen wenn man heimlich filmt, an einem Ort an dem Menschen leicht bekleidet sind, würde ich dem Menschen unterstellen etwas zu tun von dem er nicht will das es diese Halbnackten mitkriegen weil er weiß das er es nicht darf. Klar kann man auch heimlich einen Sonnenuntergang filmen, aber dann filmt man den Sonnenuntergang. Wenn die Kamera aber nicht mehr den Sonnenuntergang filmt sondern sich auf die Leute, die zb. durchs Bild laufen, verfolgt, oder man klar erkennt das der Fokus auf die Körper liegt und sich weg vom Sonnenuntergang bewegt, ist es klar. Ich hoffe das ein Gesetz kommt das solche Täter bestraft für ihre Perversen Auswüchse.
Das ist nicht der Punkt. Man kann ganz öffentlich den Sonnenuntergang filmen und hat gleichzeitig doch in hoher Qualität Personen am Strand aufgenommen. Bei hochaufgelösten Aufnahmen spielt es keine Rolle, in welche Richtung man die Kamera hält.
Wie würdest du dich fühlen, wenn du dich für deine haltlosen und unfreundlichen Unterstellungen entschuldigst?
Ich sage doch das es klar erkennbar ist ob jemand einen Sonnenuntergang filmt, und sich in dem Zeitraum des Filmens, Leute aufhalten die im Bild erkennbar sind und halbnackt sind - das ist nicht das Problem.
Es wird zum Problem wenn sich diese Leute wegbewegen, sich woanders hinsetzen etc. und die Kamera darauf fokusiert. Wenn jemand aus dem Bild läuft und die Kamera verfolgt diese Person.
Du diskutierst fortwährend an den relevanten Punkten vorbei.
Wenn die Beleidigungsversuche nicht erfolgreich sind, ist Wegducken eine schlechte Lösung. So nimmt man dich nicht ernst.
Das wäre doch ein völlig unsinniger Papiertiger.
Ich stelle es mir einfach nahezu unmöglich vor im Einzelfall zu prüfen: Hat jemand einfach nur so gefilmt und das bekleidete Körperteil ist zufällig drauf, ist das absichtlich drauf, mit welcher Absicht wurde die Aufnahme gemacht, wie soll man das rechtssicher klären?
Klar, wenn man genau auf den Hintern zoomt mag das klar sei, aber das wär auch auch ziemlich dämlich. Mann kann ja genauso einfach so "die Landschaft" filmen und dann zuhause an den Hintern zoomen. Und jetzt?
Also müsste man generell das Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit verbieten (sobald eine Person zu sehen ist) - was wiederum praktisch unmöglich durchzusetzen sein dürfte wenn man mal das Verhalten der Menschen sieht (Smartphone).
Die Forderung ist für mich (mal wieder) so ein Aufrschrei-Empörungs-Kurzschlusshandlung ohne ernsthaft drüber nachgedacht zu haben.
Eine generelle Strafbarkeit beim Filmen bekleideter Personen ist nicht sinnvoll. Dann wäre auch jedes Pressefoto illegal.
Die sexuelle Absicht wäre schon ein erforderliches Kriterium, aber wie könnte man die sicher nachweisen?
Ich war vor kurzem auf einer Modenschau einer Design-Schule. Ich habe Fotos aller präsentierter Kleidungsstücke, bis auf ein Exemplar ohne Brustbedeckung. Die Designerin trug es zwar absichtlich öffentlich, aber ich hatte das starke Bedürfnis es nicht zu fotografieren, weil mir das zu nackig war.
Am FKK-Strand Urlaubsfotos aufzunehmen, bei denen im Hintergrund andere zu sehen sind, halte ich für harmlos. Fremde gezielt zu fotografieren ist dagegen daneben, genau wie ein Po in Sporthose.
Mich wundert es, dass hier das Recht am eigenen Bild nicht greift: niemand darf ohne seine Zustimmung öffentlich fotografiert, gefilmt oder anderweitig abgebildet werden. Braucht man dafür ein identifizierbares Gesicht?
Am FKK-Strand Urlaubsfotos aufzunehmen
Das ist, soweit mir bekannt, generell verboten. Gleichgültig aus welcher Motivation. heraus.
In Frankreich ist es nicht verboten. Dort gibt es auch viele Strände ohne Kleidervorschrift, also jeder wie er mag.
In Deutschland wird tatsächlich an vielen FKK-Stränden ein Foto-Verbot verhängt. Im Englischen Garten in München ist es aber erlaubt. Dabei ist das Fotografieren der Familie aber etwas anderes als Fremden auf den Po zu glotzen - mit oder ohne Kamera.
Ich habe einmal nach Bildern der weiblichen Brust gesucht.
Allerdings nicht aus sexueller Motivation heraus, sondern da ich ein 3D-Modell erstellte und mangels eigener Brüste andere Referenzen benötigte.
Mich wundert es, dass hier das Recht am eigenen Bild nicht greift: niemand darf ohne seine Zustimmung öffentlich fotografiert, gefilmt oder anderweitig abgebildet werden. Braucht man dafür ein identifizierbares Gesicht?
Der Haken hier ist eher, dass die Aufnahme legal ist, allerdings Verbreitung und Veröffentlichung (und dergleichen) nicht. Und das glaube ich auch nicht strafrechtlich, sondern nur zivilrechtlich.
Der Mann war mit dem Filmen sehr übergriffig und die Frau hat sich zu recht gewehrt. Daß sie die Auseinandersetzung dann gefilmt und in diesem Internetz verbreitet hat, war aber genauso übergriffig.
Es muss einfach jedem klar sein, daß filmen und fotografieren von anderen Menschen ohne deren ausdrückliche Erlaubnis nicht zulässig ist.
Dafür extra einen neuen Strafbestand zu definieren, scheint mir Aktionismus. Bestehendes Recht gegen Stalking, Belästigung u ä konsequenter anzuwenden wäre vielleicht einfacher.
Und natürlich „Nein heißt nein“!
Recht gegen Stalking
Nicht böse gemeint, aber was verstehst du unter "Stalking"?
Genau das, was Wikipedia schreibt "das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann."
Es geht doch nicht um das simple "Filmen bekleideter Körperteile".
Der Typ hat der Joggerin nachgestellt und sie in absolut unangemessener Weise zu seinem Objekt gemacht. Privatsphäre, persönlicher Schutzraum und so weiter. Als Belästigung geht das nicht mehr durch. Wir waren nicht dabei, aber sie hat mutig und richtig gehandelt.
Sollte es also wirklich jemandem um das "Filmen bekleideter Körperteile" gehen, weiss ich nicht wo man da anfangen und aufhören sollte.
Sonst verbieten wir gleich mal alle Handys mit Kamera an Stränden und allen öffentlichen Orten und schauen, wie lange die Menschheit das aushält 🤣
Wir waren nicht dabei, aber sie hat mutig und richtig gehandelt.
Mutig ja, richtig jein.
Es ist eher davon abzuraten, potentielle Täter zu konfrontieren, da diese unter Umständen gewalttätig reagieren können, insbesondere wenn sie sich ertappt fühlen.
Allerdings war sie sich wohl des Risikos bewusst, so hört man das zumindest aus den mir bekannten Ausschnitten des Videos heraus.
Genau das ist die Frage und sollte eben vom Gesetzgeber definiert werden.
Deiner Meinung nach, sollte man aber die Strafbarkeit gar nicht in Betracht ziehen...
Wenn der gesetzliche Rahmen klar definiert ist, ist dem nicht so.
Ja, richtig... es sollte nicht für alles ein Verbot geben. Aber für einen Interaktion, die man defacto der sexuellen Belästigung zurechnen könnte, kann man den Rahmen ggf. auch dejure schaffen.