Hallo,

Die Weiterempfehlungsrate liegt bei 10%.

Das heißt nicht, 10% empfehlen es und der Rest hat keine Antwort auf die Frage gegeben - es heißt 90% haben bei der Frage, ob sie das Hotel empfehlen würden aktiv NEIN gesagt.

9 von 10 Personen empfehlen das Hotel also ausdrücklich nicht.

Für mich wäre damit alles gesagt.

LG, Chris

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Hallo,

da das Thema Probezeit selektiert ist, gehe ich davon aus, dass du in der Probezeit bist. In diesem Fall ist die Kündigung entsprechend der vereinbarten oder gesetzlichen Fristen vollkommen legitim.

Es bedarf keines Kündigungsgrundes in der Probezeit und ein Arbeitgeber, der einen Grund angibt, geht im Zweifelsfall das Risiko ein, das dies ein Angriffspunkt sein könnte. Daher wird ohne Angabe von Gründen gekündigt - wie es das Gesetz quasi vorsieht.

LG, Chris

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Mehr als ein Netto-Monatseinkommen (NME)

Das variiert natürlich stark von Jahr zu Jahr und von Reisevorhaben zu Reisevorhaben.

Über die Jahre hinweg mag es Jahre gegeben haben, wo es mal weniger als ein NME war - ohne konkret nachzurechnen würde ich annehmen, dass der Ø aus 10 Jahren über einem NME pro Jahr liegt - zumindest, wenn man auch alle Ausgaben vor Ort mit einbezieht.

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Hallo,

  1. Nein, nicht sinnvoll - da mindestens die Sperrzeit beim ALG1 abgedeckt sein sollte.
  2. Schon mit 1. beantwortet: Ja.
  3. Nein. Ein wohlwollendes Zeugnis muss sowieso erfolgen. Ein Zeugnis, dass besser ist, als die Arbeitsleistung es hergibt und nur durch Druck zustande kommt, könnte auch justiziabel sein.
  4. Dem Arbeitgeber den Verzicht auf das "großzügige Angebot mitteilen. Prüfen, ob ich eine Kündigungsschutzklage einreiche. Stellenangebote durchschauen und Bewerbungen schreiben.

LG, Chris

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Hallo,

hier kann natürlich keiner Einschätzen, ob das vor 6 Jahren eine Kurzschlussreaktion deines Körpers war oder ob du tatsächlich eine bleibende Phobie entwickelt hast.

Ich will es versuchen aber meine Mutter macht mir Angst.

In gar keinem Fall hilft es, wenn dir jemand Angst vorm fliegen macht. Das hat meine Oma gemacht, als ich 8 war - Ergebnis waren 3 volle Kotztüten während des ersten Fluges...

Es gibt Flugangstseminare, die inzwischen an vielen, großen Flughäfen angeboten werden. Die Erfolgsquote dabei soll recht hoch sein... das wäre aus meiner Sicht als, was du versuchen solltest - sofern es sich nur um eine Phobie handelt.

Bei einer Phobie hilft es oft nicht, sich mit nackten Zahlen auseinanderzusetzen... schaden kann es trotzdem nicht. Um die Gefahr für Leib und Leben einzustufen, gibt es die statistische Größe der Unfalltoten pro Milliarde Personenkilometer. Das Flugzeug ist dabei ca. um den Faktor 1000 sicherer als das Auto. Die Wahrscheinlichkeit bei einem 3000km Flug zu sterben ist also genau so hoch, wie bei einer 3km Autofahrt - sehr vereinfacht ausgedrückt.

LG, Chris

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Wenn es ein Gerichtsverfahren zu einem Autounfall gibt, stellt sich die Frage nach dem Grund dafür? Fahrerflucht? Wurdest du verhaftet?

Du musst die Frage nach früheren Verhaftungen oder Verurteilungen beim Esta beantworten... sollte man dies bejahen müssen, kann es möglicherweise zu einer Ablehnung des Esta führen. In diesem Fall müsstest du dann ein richtiges Visum beantragen, um reisen zu können.

Die letzte Entscheidung trifft aber immer der US-Grenzbeamte. Wenn dem deine Nase nicht gefällt, kannst du Esta oder VISUM haben - er kann dir trotzdem die Einreise verweigern. Seit der Wichtigtuer mit Wischmop auf dem Kopf Präsident ist werden vermehrt Leute trotz Esta ohne ersichtlichen Grund abgewiesen... sicher ist es nie.

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Bitte nicht böse nehmen... Interessant ist, wenn Leute zwar eigenständig online buchen können, aber es nicht möglich scheint, einmal in einer Suchmaschine "Booking.com Teilstornierung" einzugeben...

Hier die ausführliche Antwort von Google - zur Sicherheit sollte man das natürlich im eigenen Konto mal kurz prüfen...

Eine Teil-Stornierung bei Booking.com ist möglich, wenn der Gast nur einen Teil seiner Buchung stornieren möchte, z.B. die Zimmeranzahl oder die Anzahl der Nächte reduziert. Der Gast kann dies über sein Booking.com-Konto oder die Booking.com-App veranlassen. 
So funktioniert die Teil-Stornierung bei Booking.com:
Anmeldung: Der Gast loggt sich in sein Booking.com Konto ein oder öffnet die Booking.com App.
Buchung auswählen: Die zu ändernde Buchung wird ausgewählt.
Änderung beantragen: Der Gast wählt die Option, die Buchung zu ändern oder zu stornieren und gibt die gewünschten Änderungen an (z.B. Anzahl der Zimmer oder Nächte reduzieren).
Bestätigung: Die Änderungen werden vom Gast bestätigt.
Bestätigungsmail: Sowohl der Gast als auch die Unterkunft erhalten eine Bestätigungsmail mit den geänderten Buchungsdetails. 
Wichtige Hinweise:
Stornierungsbedingungen:
Die Stornierungsbedingungen des Gastgebers sind weiterhin gültig. Wenn die Teil-Stornierung innerhalb der kostenlosen Stornierungsfrist erfolgt, fallen keine Gebühren an. Ansonsten können je nach Stornierungsbedingungen Gebühren anfallen. 
Preisanpassung:
Bei einer Teil-Stornierung wird der Gesamtpreis der Buchung angepasst, entsprechend der geänderten Anzahl der Zimmer oder Nächte. 
Gebühren:
Eventuelle Stornierungsgebühren werden basierend auf den Stornierungsbedingungen des Gastgebers berechnet. 
Nichtanreise:
Wenn ein Gast gar nicht anreist, kann die Buchung als "Nichtanreise" gemeldet werden, was als Stornierung betrachtet wird. 
Zusätzliche Informationen für Gastgeber:
Extranet:
Gastgeber können Änderungen an Buchungen über das Extranet von Booking.com vornehmen. 
Stornierungsanfrage:
Gastgeber können eine Stornierungsanfrage für den Gast stellen, um die Zahlung der Provision für die stornierte Buchung zu vermeiden. 
Stornierungsrichtlinien:
Gastgeber können eigene Stornierungsrichtlinien festlegen, die den Gästen bei der Buchung angezeigt werden. 
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Warum machen die meisten Menschen Urlaub der irgendwas mit Hitze und Verbrennen zu tun hat?

Eine Frage, die man nicht beantworten kann, weil sie nach der Begründung einer nicht korrekten Behauptung verlangt. Für eine inkorrekte Aussage kann man keine Begründung geben.

wenn man über Urlaub spricht, denken die meisten Leute an den Süden, an Hitze, an All Inclusive Hotel mit direkter Strandlage. Den ganzen Tag am Pool oder Strand liegen und mit Sonnenbrand zurück kommen.

Eine weitere Aussage, die nicht belegt werden kann, weil sie schlichtweg nicht den Tatsachen entspricht.

Ist das auch euer Verständnis von Urlaub?

Nein und das ist es auch nicht für den überwiegenden Teil der Deutschen Urlauber...

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Hallo,

um wirkliche Hilfe geben zu können, würde man Akteneinsicht benötigen.

Unabhängig davon, dass man mit einer kurzen Schilderung schwierig einschätzen kann, was nun wirklich im Detail passiert ist und wer was wodurch verursacht hat, sehe ich hier schon eine Schwierigkeit...

Nehmen wir an, du hast wirklich Ansprüche gegen dieses Unternehmen, die bestreiten es aber - dann musst du die Ansprüche ggf. eben rechtlich durchsetzen. Das kann ohnehin schon langwierig sein... hier wird es vermutlich noch komplizierter, weil der Sitz der Firma in Irland ist und sehr wahrscheinlich die Gerichtsbarkeit somit auch in Irland liegen wird.

Weiterhin möchte ich mal den vorsichtigen Zweifel anmelden, dass die Taxifahrt übernommen werden würde. Zumindest im deutschen Recht bist du auch als Geschädigter Kunde dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten - vermutlich wäre es mit der Bahn günstiger und auch zumutbar gewesen. Ob andere Kosten in der Höhe jeweils vertretbar sind, kann auch nur jemand beurteilen, der Akteneinsicht hat.

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Kontaktiere diese umgehend.

Hast du keine Rechtschutzversicherung? Schaue, ob bei dir in der Nähe Anwälte oder Verbraucherzentralen eine kostenfreie Ersteinschätzung abgeben.

LG, Chris

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Hallo,

grundsätzlich darfst du den Flughafen verlassen, sofern dich dein Ausweisdokument dazu berechtigt, in die Türkei einzureisen.

Wenn du beispielsweise Staatsbürger eines Landes bist, für das man ein Visum benötigt, kann man auch nicht ohne Visum den Transitbereich des Flughafens verlassen.

LG, Chris

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Hallo,

da es wohl deiner Meinung nach nicht daran liegen kann, dass damit nicht pfleglich umgegangen wird (das kann hier natürlich keiner beurteilen)... es aber offenbar immer wieder der Fall ist, kommt aus meiner Sicht nur eine Ursache in Frage, die man schön mit dem Spruch umschreiben kann, den schon meine Großelterngeneration kannte: Wer billig kauft, kauf zweimal. (Oder in diesem Fall immer wieder)

Einmal eine ordentliche Qualität kaufen und dafür eben etwas mehr ausgeben, kommt am Ende nicht selten günstiger.

LG, Chris

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Vor 4 Tagen noch war da kein Bruder mit im Urlaub...

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Hallo,

wichtigste Frage wäre hier, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, ob der Unternehmensgröße... sind es dauerhaft über 10 Vollzeitäquivalente Mitarbeiter?

Falls dem so ist, Kündigungsschutzklage einreichen. Die Kündigung muss begründet sein und in die Kategorien betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt fallen, damit sie statthaft ist.

Eine betriebsbedingte ist aus meiner Sicht ausgeschlossen, da der Arbeitsplatz ja nicht wegfällt sondern im Gegenteil mehr Bedarf da ist.

Eine verhaltensbedingte ist ebenfalls ausgeschlossen, da es kaum plausibel sein dürfte einem Mitarbeiter, dem man wegen Fehlverhalten kündigen möchte gleichzeitig mehr Stunden anzubieten.

Die personenbedingte das einzige was übrig bleibt... Ich bin kein Anwalt, aber auch diese halte ich zumindest für äußerst unwahrscheinlich, dass diese statthaft wäre - ich sehe einfach die Begründung nicht.

Du schreibst, du willst vorbereitet sein... das heißt die Kündigung ist noch nicht vorliegend? Sollte dies schon der Fall sein, musst du dringend agieren, denn beim Arbeitsgericht ist die Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zugang einzureichen.

LG, Chris

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Chef unfair Ausbildung?

Hallo zusammen, ich bin befinde mich in der Ausbildung Anlagenmechaniker SHK im zweiten Lehrjahr.

Ich weiß Lehrjahre sind keine Herren Jahre (ich kann’s nicht mehr hören)

Ich hab in dieser Firma im Dezember angefangen, mir wurde eine Art Bonus Zahlung für gute Noten und Gutes Zeugnis zu gesichert und nach bestehen der Probezeit nochmehr Geld bzw. eine Verhandlung, ich habe nur ein paar Chat Verläufe wo man sich das herraus schließen kann da mein Chef nie etwas schriftlich macht (wahrscheinlich um Beweise zu vernichten) es war immer nur Telefonisch, allerdings war sein Schwager dabei.

Ich bin Überhaupt in die Firma gekommen weil, mein Altgeselle aus meiner ersten Firma dort gearbeitet hat und mir versichert hat das ich er bleibt bis ich fertig bin. Leider hat er das nicht eingehalten weshalb ich alleine in der Firma blieb.Kurz darauf stellte mein Chef einen neuen Gesellen(kein Meister) und noch einen Azubi ein wir sind ein 4 Mann Betrieb wobei der 4te der Chef selber ist. Sprich wir sind zwei Azubis auf einen Gesellen mein Chef ist nie auf der Baustelle nur im „Büro“ was sein zu Hause ist.

Am Anfang schien alles relativ entspannt bis es Anfing das sie mich die Drecksarbeit alleine machen lassen haben (alleine im regen ein 7meter langes Loch 60cm tief auszugraben), die sind in der Zwischenzeit zum Großhändler gefahren und in das Lager schön nur um Zeit zu schenden um nicht im regen zu arbeiten. Der Geselle Fokussiert sich natürlich nur auf seinen Freund(der andere Azubi) und schaut das es ihm besser geht und er nichts schweres machen muss.

Die anderen Kollegen gehen mir aus dem Weg schließen mich aus.

mein Chef hält sein Wort nicht ich warte seid 3 Monaten auf die Verhandlung und warte auch seid 3 Monaten auf meine Bonuszahlung er geht nicht an meine Anrufe ran ignoriert mich genau so wie meine Arbeitskollegen.

ich werde runter geredet das ich nichts kann, wobei ich mir ziemlich sicher bin das er das nur sagt damit ich nicht verkürzen kann. Sprich 3jahre Ausbildung anstatt 3,5.Da mir das Alles zu viel wurde und ich das Dumm Geschwätze und lügerrei nicht mehr aushalte habe ich mich Krankgemeldet auch weil ich mich nicht Gesund fühle und das eh mir keiner dankt .

(Mein Urlaub wurde mir vor meiner Krankmeldung einen Tag davor per WhatsApp zu gesichert) Daraufhin Hat er einfach meinen Urlaub Betriebsbedingt versetzt über einen Monat und dann am Ende nur Sorry geschrieben.

Das ist lächerlich und eine Faule Ausrede die Firma ist nicht gefährdet oder hat zu viel Arbeit. Er möchte mir nur eins auswischen damit ich nicht in den Urlaub kann weil ich krank bin.

Meine Frage ist Was soll ich tun? Ich will nicht mehr für diesen Menschen arbeiten er meine Zeit und Schweiß nicht verdient aber ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, ich möchte nicht mehr meinen Kopf Körper und Seele für ihn kaputt machen. Ich bin verzweifelt und suche Rat

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Die HWK anzurufen wird mir leider auch nichts bringen da die sagen ja einfach kündigen und gut ist

Da du ja schon weißt, was passieren wird, wenn man eine bestimmte Aktion unternimmt, willst du also offenbar hier Mitleid... aber keine Hilfe.

Natürlich ist hier die HWK zuständig.

Meine Frage ist Was soll ich tun?

Mit der HWK in Kontakt treten. Dann solltest du dir aber vorher eine SACHLICHE Schilderung überlegen - Fakten, keine Emotionen (nicht wie in dieser Frage hier).

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Hallo,

du hast einen ehemaligen Arbeitgeber. Dein alter "Chef" war wohlgemerkt nicht dein Arbeitgeber, sondern das Unternehmen.

LG, Chris

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Hallo,

auch wenn ich kein Anwalt bin, antworte ich mit des Anwalts liebstem Satz: Das kommt darauf an.

Hier dürfte in erster Linie die konkrete Formulierung ausschlaggebend sein.

Der Elternrat kann u.a. ein gewisses Interesse haben, zu erfahren, ob bestimmte Bezugspersonen der Kinder häufiger oder längerfristig nicht für die Kinder da sind.

Gleichzeitig muss die Kita-Leitung den Schutz personenbezogener Daten achten.

Aus meiner Sicht, wäre also nicht zulässig den Namen eines konkreten Mitarbeiters zu nennen und zu sagen, dass dieser häufiger krank ist.

Die Formulierung, das Herr/Frau xy längerfritig ausfällt hingegen könnte durchaus zulässig sein, da hierbei nicht klar ist, dass derjenige Krank ist... könnte auch eine Kur sein, Elternzeit, eine mehrwöchige Fortbildung und so weiter.

Fazit also: Es kann unter Umständen zulässig sein in sehr engem Rahmen.

LG, Chris

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Hallo,

ja, das darf er. In aller Regel darf er dich für die Stunden aber trotzdem so bezahlen, als ob du gearbeitet hättest. Ausnahme könnte sein, wenn es dazu explizite Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, die einen Überstundenabbau in diesem Fall regeln. Ob die im Einzelfall zulässig sind, müsste ein Fachanwalt anhand des Einzelfalles beurteilen.

LG, Chris

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