Hallo,

in einem kleinen Aparthotel (wie dem, in dem ich Prokurist bin) würde das auffallen. Mag sein dass man sich bei uns darüber wundern würde - ansprechen würde dich hier keiner darauf.

Bei richtigen Hotels mit vielen Zimmern, schaut sich die Buchungen sowieso keiner persönlich an, bevor nicht die Anreise unmittelbar bevor steht - das wird in der Regel ja einfach digital verarbeitet.

LG, Chris

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Hallo,

gemäß diverser Klimatabellen, die man ganz leicht über jede Suchmaschine findet, ist die Temperatur im Durchschnitt bei 3-5°... Schnee ist also eher unwahrscheinlich - ausgeschlossen ist es natürlich trotzdem nicht.

LG, Chris

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Hallo,

woher sollte jemand wissen, ob du nicht auch in deren Bereich als Quereinsteiger anfangen würdest.

Die Du-Form ist in einigen Branchen oder Betrieben eben üblich. Wenn du dich so daran stößt, solltest du vielleicht auch kein Altenpfleger werden... die Kollegen duzen sich dort untereinander meistens auch vom ersten Tag an.

Manchmal kann man nur den Kopf schütteln.

Nebenbei erwähnt, ist dein Anstoß am Duzen ja sehr vermutlich so ein "Respekt"-Ding. Gleichzeitig ist dein Respekt gegenüber den Nutzern hier ja auch nicht besonders ausgeprägt. Du willst Hilfe haben, aber wenigstens ein bisschen Mühe bei der Frage (Rechtschreibung, Verständlichkeit) war nicht drin.

LG, Chris

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Hallo,

außerhalb deiner Arbeitszeit musst du für deinen Arbeitgeber nicht erreichbar sein, sofern das nicht explizit vertraglich vereinbart ist.

Ist es vertraglich vereinbart, könnte dieser Teil aber ungültig sein bei einem Minijob. Solche Regelung sind im Vertrag statthaft, wenn es sich um Führungskräfte handelt.

LG, Chris

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Unser Ausbilder ist der Ansicht das wir bis ende Juli die Tage aufbrauchen müssen

Vielleicht sollte man eurem Ausbilder dann mal als erstes erklären, dass eure Ausbildung nicht mit dem Ende des Vertrages endet, sondern mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. In der Regel ist dies deutlich vor vertraglichem Ende der Ausbildung.

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Hallo,

das klingt für mich danach, als würdest du nun, nachdem dein Arbeitgeber mutmaßlich nicht besonders gut mit dir umgegangen ist, versuchen wollen, nun auch deinerseits alle Prozesse für deinen ehemaligen Arbeitgeber so kompliziert wie möglich zu machen, um ihm irgendwas heimzuzahlen.

Stellt sich die Frage, was du dir davon versprichst... außer weitere Scherereien? Ich wüsste ja besseres mit meiner Zeit anzufangen.

Eine weitergehende Antwort spare ich mir, da ich im Prinzip genau bei FordPrefect bin.

LG, Chris

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Da du keinerlei Informationen gibst, die in irgendeiner Weise hier jemanden befähigen würden, sinnvolle Hilfe zu geben, kann du einfach einen Kartendienst deiner Wahl aufrufen und in den Süden Deutschlands oder Österreichs scrollen...

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Hallo,

Vorschriften zur Arbeitssicherheit sind von den Mitarbeitern einzuhalten... sich als Arbeitgeber abzusichern, indem man die Mitarbeiter unterschreiben lässt, dass man diese kennt und einhält, ist aus meiner Sicht erst mal legitim.

Was sich mir absolut nicht erschließt, ist diese täglich unterschreiben zu lassen. In diesem Fall müsste man den Mitarbeitern nämlich auch die entsprechende Zeit geben (und zwar als Teil der Arbeitszeit), diese zu lesen... ich jedenfalls würde sichergehen wollen, dass ich da nicht heute was anderes unterschreibe als gestern.

Genau das sollte also jeder Mitarbeiter einfordern und schon hat es sich erledigt, dass man diese täglich unterschreiben soll. Es macht nämlich schlichtweg keinen Sinn, diese täglich unterschreiben zu lassen. Die einmal unterschriebene Kenntnisnahme der Vorschriften ist solange ausreichend, bis es eine Änderung bei den Vorschriften gibt.

LG, Chris

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11 oder mehr

Ohne konkret nachzuzählen würde ich auf ca. 25 schätzen.

Ehrlicherweise muss da auch gar nicht mehr so viel dazukommen - auch in diesen Ländern gibt es noch so viele Dinge zu entdecken...

Weiter entfernt stehen aber ein paar Sachen auf meiner todo-Liste.

  • Costa Rica: Eine Freundin von mir hat dort ein Hostel und Surfschule
  • Argentinien: Ich möchte gerne mal in Kleingruppe die weiten Patagoniens erwandern.
  • Japan: Schlichtweg weil ich schon immer Fan der japanischen Kultur bin... sicherlich begründet in allerlei Anime- und Computerspielkrams. Aber mit 16-20 habe ich auch gerne japanischen Metal gehört

Für all diese Reisen werde ich aber noch Zeit brauchen - mit Kleinkind erkunden wir erst mal lieber die etwas nähere Umgebung. Außerdem möchte ich für so weite reisen auch, dass sie sich lohnen und dort wirklich Zeit verbringen... also 3 Wochen aufwärts. Momentan mit Familie und Job schwer zu vereinbaren.

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Hallo,

Muss ich mir jetzt Gedanken um meinen Job machen oder das der Chef mich jetzt am Kieker haben wird oder ist es für ihn erledigt das ganze?

Grundsätzlich würde ich sagen, dass man sich da in der Regel keine Gedanken machen muss... aber natürlich kennt hier keiner deinen Chef und kann in dessen Kopf reinschauen. In der Probezeit ist man generell ohne Begründung kündbar. Sofern du gute Arbeit leistet, sehe ich aber nicht, warum man das nun deswegen tun sollte.

Nicht desto trotz, ist es ja nicht unbedingt normal, dass man einfach so mal umfällt und minutenlang bewusstlos ist. War es Stress, familiäre Probleme, Liebeskummer, schlechte Ernährung, eine Krankheit... das kann mannigfaltige Gründe haben und ich würde da zumindest mal dran bleiben, dies zu hinterfragen.

LG, Chris

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Hallo,

per Definition ist ein Doppelbett ein Bett, in dem 2 Personen Platz finden. Das Mindestmaß hierfür dürfte wohl das sog. französische Doppelbett mit 140cm Breite sein.

2 zusammen gestellte Einzelbetten sind eben genau das, was die Bezeichnung auch sagt: 2 Einzelbetten, die man zusammenschiebt... aber kein Doppelbett.

Ein anderes Zimmer fordern kann man also auf jeden Fall - die Frage ist hier eben wieder. Die Frage ist halt, welche Konsequenz es hat, wenn der Hotelier nun sagt, dass es kein Zimmer mit Doppelbett gibt.

Möglichkeit 1 wäre in diesem Fall dem Vertrag zu widersprechen und sich ein anderes Hotel zu suchen. Da hier aber in der Regel die Zahlung schon geflossen ist, wird man das Geld dann vom Hotelier erstreiten müssen - wie ein Gericht hier entscheidet, kann einem keiner garantieren. Möglich, dass das Gericht entscheidet, dass es sich nur um einen Mangel handelt und man nur xy% zurück bekommt... dann hat man auf eigene Kosten etwas neues gebucht und dadurch drauf gezahlt. Im Ausland ist zudem das Geld eben auch in diesem Land zu erstreiten.

Möglichkeit 2 wäre eben in diesem Fall zu versuchen, sich direkt vor Ort mit dem Vermieter zu einigen... also das Zimmer zu akzeptieren und dafür eben eine Teilerstattung zu erhalten - oder wahlweise eben ein kostenloses Frühstück, einen Gutschein für das örtliche Museum, kostenfreies Parken... usw.

Es gilt also: Recht hat man, wenn man das bemängelt - ob einem das Recht haben auch was bringt, ist davon separat zu betrachten.

LG, Chris

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Hallo,

Willkommen im "Land of the free". Wenn du in eine solche Situation kommst und vorher in einem Job gearbeitet hast, der es dir nicht ermöglicht hat, eine Versicherung solche Fälle abzuschließen, dann bist du ab diesem Moment frei... frei von einer Wohnung, frei von Essen, frei von ärztlicher Behandlung.

Ist das nicht toll, diese Freiheit ;-)

LG, Chris

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Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Es bedarf keiner Zustimmung oder Bestätigung... ein Nachweis über die Zustellung ist ja vorhanden.

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Hallo,

wenn du bisher einen guten Job machst, wird dich ein vernünftiger Arbeitgeber wohl nicht deswegen entlassen, weil du mal 2 Tage krank bist.

Wenn du z.B. in einem Großraumbüro bist, würde ich sogar eher an deiner Kompetenz zweifeln, wenn du mit grippeähnlichen Symptomen an der Arbeit erscheinst und du somit eventuell andere ansteckst.

Ich habe als Arbeitgeber lieber einen Mitarbeiter, der krank daheim bleibt, als eine Woche später 5 Mitarbeiter, die krank sind.

Aber: Keiner kann dir hier beantworten wie dein Arbeitgeber tickt... in der Probezeit ist man grundsätzlich ohne jeglichen Grund kündbar.

LG, Chris

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Hallo,

Informationen zur Einreise in alle Länder der Welt für deutsche Staatsbürger findet man immer aktuell auf der Seite des Auswärtigen Amtes...

Ägypten: https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/aegyptensicherheit-212622#content_3

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

LG, Chris

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Es gibt also einen Facharzt, der attestiert, dass die vorgeschlagene Reha nicht möglich ist... aber: DU weist es besser.

Darf man fragen, was dich entsprechend qualifiziert.

Mal ganz deutlich gesagt - es geht dich einen Sch...dreck an, aus welchem Grund derjenige das nicht machen kann - ein Fachmann hat dies festgestellt. Ob es dir passt, ist nicht relevant.

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Hallo,

Deshalb habe ich mich am Montag sofort darum gekümmert und mit der Personalabteilung gesprochen.
Diese hat die Auszahlung dann umgehend angewiesen.

Die Auszahlung angewiesen kann hier vieles heißen... ganz offensichtlich heißt es nicht, dass eine Überweisung durchgeführt wurde. Wäre dies am Montag bereits erfolgt, wäre das Geld schon am Dienstag auf deinem Konto gewesen.

Vermutlich heißt es, wir haben die Buchhaltung angewiesen, die Auszahlung durchzuführen. Wenn die Buchhaltung aber immer Montags den Zahllauf macht und der schon durch war, wird es erst im nächsten Zahllauf berücksichtigt.

Ich würde jetzt sofort die Personalabteilung kontaktieren und die unmittelbare Durchfügung einer ECHTZEIT-Überweisung deines immer noch fehlenden Geldes einfordern. Eine Echzeitüberweisung ist innerhalb von 10 Sekunden auf deinem Konto.

LG, Chris

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Hallo,

so ein Satz wie Frage für einen Freund... sorgt bei nicht wenigen dafür, dass die Lust zu antworten gleich sinkt. In der Regel fragen diese Leute für sich selbst, nicht für einen Freund. Leute, von denen man Hilfe möchte, sollte man aber nicht unbedingt anlügen. Die Antwort bleibt die gleiche, egal für wen man fragt, daher ist es eine nutzlose Information, die nur Unbehagen verursacht.

Zum Thema:

Wenn man länger als 6 Monate angestellt war und in der 2. Jahreshälfte ausscheidet, hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sofern es keine Regelung im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag gibt, die das anders regelt. Das wären in deinem Fall also 28 Tage.

Gibt es eine sog. pro rata tempuris Regelung im Vertrag (also steht da, dass bei unterjährigem Vertragsende der Urlaub nur anteilig gewährt wird), dann hat man Anspruch auf 1/12 des Jahresanspruchs pro vollem Monat, den man in dem Jahr im Unternehmen war.

Das wäre hier 7/12 von 28 Tagen, also 16,3. ABER: Das Bundesurlaubsgesetz sagt, dass mindestens der Jahresanspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub besteht. Das sind 4 Wochen (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche / 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche). Das Bundesurlaubsgesetz überstimmt also die vertragliche Regelung. Es gelten dann die 4 Woche, nicht die 16,3 Tage.

LG, Chris

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