Hallo,
per Definition ist ein Doppelbett ein Bett, in dem 2 Personen Platz finden. Das Mindestmaß hierfür dürfte wohl das sog. französische Doppelbett mit 140cm Breite sein.
2 zusammen gestellte Einzelbetten sind eben genau das, was die Bezeichnung auch sagt: 2 Einzelbetten, die man zusammenschiebt... aber kein Doppelbett.
Ein anderes Zimmer fordern kann man also auf jeden Fall - die Frage ist hier eben wieder. Die Frage ist halt, welche Konsequenz es hat, wenn der Hotelier nun sagt, dass es kein Zimmer mit Doppelbett gibt.
Möglichkeit 1 wäre in diesem Fall dem Vertrag zu widersprechen und sich ein anderes Hotel zu suchen. Da hier aber in der Regel die Zahlung schon geflossen ist, wird man das Geld dann vom Hotelier erstreiten müssen - wie ein Gericht hier entscheidet, kann einem keiner garantieren. Möglich, dass das Gericht entscheidet, dass es sich nur um einen Mangel handelt und man nur xy% zurück bekommt... dann hat man auf eigene Kosten etwas neues gebucht und dadurch drauf gezahlt. Im Ausland ist zudem das Geld eben auch in diesem Land zu erstreiten.
Möglichkeit 2 wäre eben in diesem Fall zu versuchen, sich direkt vor Ort mit dem Vermieter zu einigen... also das Zimmer zu akzeptieren und dafür eben eine Teilerstattung zu erhalten - oder wahlweise eben ein kostenloses Frühstück, einen Gutschein für das örtliche Museum, kostenfreies Parken... usw.
Es gilt also: Recht hat man, wenn man das bemängelt - ob einem das Recht haben auch was bringt, ist davon separat zu betrachten.
LG, Chris