Hallo,

theoretisch kann man alles versichern, sofern man bereit ist, den entsprechenden Preis zu zahlen. Im Zweifelsfall müsste man eben einen Anbieter finden, der Vertragszusätze verhandelt, sofern es den Punkt nicht in einer Standardversicherung gibt.

Da du nicht schreibst, was du dir nun genau vorstellst (die einzelnen Versicherungsfälle müssen nun mal konkret beschrieben sein, sonst greif die Versicherung nicht), kann dir auch keiner genau sagen, ob es das schon gibt.

Was einige Versicherer inkludiert haben, ist z.B. der Fall eines unvorhergesehenen Jobwechsels, der die Reise unmöglich macht.

LG, Chris

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Meinung des Tages: Nouripour schlägt gebündelte Wahltermine vor - was haltet Ihr davon?

(Bild mit KI erstellt)

Kaum sind Wahlen vorbei, steht schon der nächste Wahlkampf an – Grünen-Politiker Omid Nouripour will das ändern...

Weniger Wahltermine, mehr Zeit für Politik

Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour schlägt vor, die Wahltermine in Deutschland zu bündeln. Konkret möchte er, dass künftig alle Landtagswahlen an einem einzigen Tag stattfinden – und zwar in der Mitte der Legislaturperiode des Bundestags. Außerdem solle die Wahlperiode des Bundestags von vier auf fünf Jahre verlängert werden. Damit gäbe es bundesweit nur zwei große Wahltermine: Bundestags- und Kommunalwahlen gemeinsam, und Landtagswahlen zur Halbzeit.

"Atemlosigkeit" durch andauernde Wahlkämpfe

Nouripour kritisiert, dass die deutsche Politik derzeit kaum zur Ruhe kommt. Ständig seien die Parteien mitten in irgendeinem Wahlkampf. Mit gebündelten Terminen könnten sich Verantwortliche stärker auf inhaltliche Arbeit konzentrieren und hätten mehr Zeit, ihre politischen Ideen umzusetzen.

Schwierige Voraussetzungen für eine Umsetzung

Eine Verlängerung der Legislaturperiode im Bundestag erfordert eine Verfassungsänderung. Dafür wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Auch die Wahltermine der Landtage lassen sich nicht einfach verschieben: Sie sind in den jeweiligen Landesverfassungen festgelegt. Die Hürden für eine Umsetzung von Nouripours Vorschlag sind also hoch.

Unsere Fragen an Euch:

  • "Stören" euch die "vielen" verschiedenen Wahltermine?
  • Denkt Ihr, die Parteien könnten in ihrer politischen Arbeit tatsächlich durch Nouripours Vorschlag profitieren?
  • Denkt Ihr, die Wahlbeteiligung wäre in so einer Umsetzung höher?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar...

Grundsätzlich halte ich es nicht für falsch, diese Wahlen möglichst gebündelt stattfinden zu lassen - aber es ist eben nicht möglich.

Zum einen lässt der Föderalismus das gar nicht zu, dass der Bund darüber entscheidet. Zum anderen... was passiert, wenn eine Landesregierung nach 2 Jahren platzt? Soll man dann verpflichtet werden mit den bestehenden Verhältnissen weiter zu arbeiten? Was wenn dadurch ein Bundesland 2 Jahre quasi unregiert ist? Oder soll dann eine Wahl stattfinden, aber nur für 2 Jahre?

Beides aus meiner Sicht nicht umsetzbar.

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Hallo,

Welche Kündigungsfrist gilt für mich

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

kann ich evtl. auf einen Aufhebungsvertrag bestehen

Du kannst darauf bestehen... deswegen wirst du aber nicht unbedingt einen bekommen. Gäbe es sowas wie eine Pflicht, einen Aufhebungsvertrag zu machen, könnte man sich das mit den Kündigungsfristen ja gleich sparen.

LG, Chris

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Du nervst!

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Hallo,

warum wird nun die Frage erneut gestellt? Inzwischen hattest du die Möglichkeit, nachzufragen.

Und was bringt dir irgendeine Antwort auf deine Frage? Willst du die Personalabteilung verklagen, wenn hier irgendwer der Meinung ist, dass es Vorsatz sein müsse.

Lohnabrechnungen passieren in der Regel noch sehr manuell. Es reicht also, wenn der bearbeitende Mitarbeiter in der Nacht davor schlecht geschlafen hat und einfach die Daten aus dem Vormonat kopiert hat, ohne es zu prüfen...

Frag einfach nach - alles andere ist eine absolut sinnfreie Investition von Lebenszeit.

LG, Chris

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Hallo,

bisher 2x genutzt.

Nr. 1 war mit der DB von Hannover nach Venedig (Die Nachtfahrt ab München). Ist 20 Jahr her und ich kann mich nur an wenig erinnern, außer, dass ich mit meiner damaligen Freundin im Liegewagen war, in dem theoretisch 4 oder 6 Leute hätten schlafen können... waren aber nur wir 2, das haben wir genutzt ;-)

Nr. 2 war in Finnland von Rovaniemi nach Helsinki. Sehr entspannte Fahrt - konnte super schlafen. Ein eigenes Mini-Bad inkl. Dusche gab es auch für die Kabine. War sein Geld in jedem Fall wert.

LG, Chris

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Hallo,

das kommt auf die Sichtweise von "in eurer eigenen Stadt" an.

Ich habe noch nie in dem Ort, in dem ich jeweils aktuell wohne, in einem Hotel genächtigt.

Ich übernachte aber häufiger in der Stadt, in der ich geboren bin und die ersten 19 Jahre meines Lebens gewohnt habe, in Hotels. Meine Eltern leben getrennt und und haben jeweils kleine Wohnungen ohne wirkliche Möglichkeit für mich (meine Frau und mein Kind) zu schlafen. Daher müssen wir dort natürlich ein Hotel nehmen... bzw. eine Pension, in der wir mittlerweile Stammgäste sind.

LG, Chris

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Hallo,

da ich Frau und Kind habe, reise ich nicht allein... einmal jährlich ein Wanderwochenende mit meinen besten Freunden mal ausgenommen.

Urlaub ist rar und ich verbringe die Zeit natürlich gerne mit meiner Familie.

Allerdings: Hätte ich keine Familie, würde ich sicherlich alleine Reisen. Bevor ich meine Frau kennengelernt habe, war ich häufiger auf kurzen Trips, meist verbunden mit einem Konzert, dass ich mir angeschaut habe.

LG, Chris

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Hallo,

keiner hier kann beurteilen, welche Hintergründe es dazu gibt.

Das kann Vetternwirtschaft sein - oder der neu eingestellte ist halt qualifiziert für seinen Job.

Der alte könnte deswegen entlassen worden sein (dann hat er sicherlich eine ordentliche Abfindung erhalten) oder er hat sich Dinge zu schulden kommen lassen, die eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Keiner hier hat Akteneinsicht und kann das beurteilen.

LG, Chris

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Hallo,

Klimatabellen kann man recht leicht über jedwede Suchmaschine finden... https://www.reise-klima.de/klima/gardasee

Ob dir nun voraussichtliche 18° ausreichend sind, kann hier keiner Wissen. Natürlich kann es auch sein, du erwischst eine Warmphase und hast 22 - 25°... auch das kann hier keiner Wissen. Genauso könnte es ein schönes Herbsttief mit Starkregen und 13° geben.

Ob warm für dich bedeutet 20° oder 25° oder gar 30°, weiß hier auch niemand.

Klimatabellen geben den Mittelwert aus 30 Jahren Wetteraufzeichnungen wieder. Das ist die sinnvollste Möglichkeit, zu schauen, wie das Wetter an einem bestimmten Ort sein wird.

Man braucht jetzt auch nicht Nizza und Marseilles einzeln vergleichen oder jede einzelne griechische Insel. Was auf Mykonos gilt, wird auf Rhodos nicht so gravierend anders sein.

LG, Chris

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Hallo,

was sagt der Anwalt und die Kammer, die ihr gemäß dieser Frage konsultieren wolltet?

Wir haben uns jetzt einen Termin beim Anwalt geben lassen und er ruft morgen mal bei der Kammer an

https://www.gutefrage.net/frage/alter-arbeitgeber---rechnung-fahrtkosten-gesellenpruefung

Warum denkst du, dass hier jemand mit keinerlei Kenntnis der Aktenlage dies besser einschätzen könnte als Anwalt und Kammer, die vermutlich mehr Kenntnis über die Sachlage haben, als irgendjemand hier?

LG, Chris

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Hallo,

eigentlich an deiner Frage vorbei... aber als erstes wäre hier mal zu klären:

Warum wurde das Erbe angenommen / nicht ausgeschlagen?

Wusstest vom Erbe? Wusstest du, was du erbst?

Wenn nicht, wann hast du davon erfahren?

Gedanke Nr. 1 wäre hier die Erbschaft im Nachgang anzufechten - das geht aber nur 6 Wochen ab dem Moment, wenn man Kenntnis über die Erbschaft erlangt. (1954 BGB)

Falls diese Option zeitlich verstrichen ist könnte man die Option Nachlassinsolvenz prüfen.

Im Zweifelsfall einen Schuldnerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Ggf. bietet jemand in deiner Umgebung eine kostenfreie Erstberatung an - teilweise tun das auch Verbraucherzentralen.

LG, Chris

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Hallo,

der verspätete Flug ist also von Deutschland nach Rom. Ihr solltet somit also Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung haben.

Es haftet die Airline, die Beförderer ist, auch bei einem Codeshare.

Die Entschädigung entfällt, sollten außergewöhnliche und nicht durch die Airline zu vertretende Umstände dazu geführt haben.

LG, Chris

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Hallo,

eine Kündigung ist, wie hier schon beschrieben, eine einseitige Willenserklärung, die keiner Unterschrift bedarf.

Wenn man sich hier was unterschreiben lassen würde, dann vielleicht den Empfang der Kündigung.

Für die Abmeldung bei der KK wird der Arbeitgeber kaum extra das Lohnbüro beauftragen, eine einzelne Meldung abzugeben. Das wird mit der gewöhnlichen monatlichen Meldung abgegeben - ggf. halt rückwirkend.

LG, Chris

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Hallo,

für Spanien ist mir dazu keine explizite Vorschrift bekannt... ehrlicherweise würde ich es aber einfach dabei haben. Haben ist immer besser als brauchen.

Gute Vorlagen gibt es auf der Seite vom ADAC: https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/reisevollmacht-kinder/

Deutsch + Spanisch macht Sinn.

LG, Chris

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