Ich finde, dass sie sollten. Denn es heißt ja: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Was zur Hölle hat das eine mit dem anderen zu tun? Zumal auch dein "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" rechtlich halt absoluter Blödsinn ist und auf einer Stufe mit "Beamtenbeleidigung", "Notwehr nur bei körperlichen Angriffen" oder "Belästigung" steht.
Bei Strafmündigkeit geht es um die Fähigkeit die Folgen/das Unrecht der Tat nachvollziehen zu können.
Diese Fähigkeit sieht der Staat eben ab 14 gegeben. Siehe Sachen wie Schutzalter, Religionsmündigkeit, aber eben auch Strafmündigkeit.
Du kannst gerne Argumentieren, dass 12 jährige oder sogar 10 jährige, etc. auf dem Stand von damals 14 jährigen sind. Aber die Tatsache, dass du hoffentlich nicht für ein Schutzalter von 10 bist und, dass du hier ganz plötzlich nicht mehr sagen würdest, dass sie die Konsequenzen ihrer Handlungen vollständig nachvollziehen können, sagt mir eben alles was ich wissen muss. Wenn du dennoch für eine Herabsetzung bist, dann Kudos, du bist wenigstens konsequent, auch wenn wir nicht der gleichen Meinung sind.
Und auch nur so am Rande: Denkst du wirklich, dass rein gar nichts passiert wenn ein Jugendlicher gerade im Bereich von Mord und Körperverletzung unterwegs ist? Das sich kein Jugendamt meldet? Dass es keine Psychiatrien gibt? Dass es keine geschlossene Unterbringung gibt? Nur weil strafrechtlich nichts passiert, heißt es eben nicht, dass nichts passiert.