Auf dem Bildschirm sind die Social media accounts verlinkt, auf denen es Updates gibt.
Da haben die bereits geschrieben, dass sie es derzeit noch nicht abschätzen können.
Edit: Ich sehe gerade, dass HarunZockt genau diesen Tweet auch verlinkt hat
Auf dem Bildschirm sind die Social media accounts verlinkt, auf denen es Updates gibt.
Da haben die bereits geschrieben, dass sie es derzeit noch nicht abschätzen können.
Edit: Ich sehe gerade, dass HarunZockt genau diesen Tweet auch verlinkt hat
Was soll man davon halten? Es ist halt einfach ein Interesse, genau so wie man sich für Sport, Autos oder Serien interessiert.
Bin Furry und auch in meiner Nische unterwegs.
Ich bin aber kein Fursuiter (worauf einige das Fandom gerne reduzieren)
Bei Notwehr gilt der Grundsatz "Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen". Gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff darfst du dich mit den Mitteln wehren die notwendig sind um genau diesen zu beenden.
Es gibt eben keine Pflicht zu fliehen, den Täter machen zu lassen weil "Gewalt nicht Verhältnismäßig" sei, auf die Polizei zu warten oder was auch immer.
Gegenwärtiger, Rechtswidriger Angriff➡️Notwehr
Es ist natürlich zu beachten, dass du nur die notwendigen Mittel benutzen darfst, die immer vom GANZ konkreten Einzelfall abhängig sind.
Im Grunde sagst du es ja selbst: Es ist eine große Belastung.
Wir leben eben nicht in einem rechtsfreien Staat, in dem man einfach alles machen kann um "die Wahrheit zu finden". Da geht es eben auch um die Verhältnismäßigkeit, die gewahrt werden muss.
Mit "der Täter kann ja ungeschoren davon kommen weil wichtige Informationen nicht zur Verfügung stehen" kannst du so ziemlich alles legitimieren oder delegitimieren. Du könntest genauso gut die Unschuldsvermutung abschaffen. Folter benutzen. In jede Wohnung heimlich eine Kamera installieren. Etc. pp.
Zumal es, wie andere schon gesagt haben, ein Recht ist und keine Pflicht.
Wie immer: Es kommt auf den ganz konkreten Einzelfall an.
Also kann man das hier nicht beurteilen ohne den ganz konkreten Einzelfall mit allen Details zu kennen
Da es hier eben um Geschlecht, Hautfarbe, Weltanschauung, etc. geht, ist es Diskriminierung, die in der Theorie nicht legal ist.
Anders sieht es beispielsweise aus wenn es um Beruf, Klamotten/Frisur/etc, Auftreten, Größe, und so weiter und sofort geht. "Juristen haben keinen Zutritt" wäre beispielsweise eine völlig legale Vorgabe.
Das zur Theorie. In der Praxis hast du keinerlei Anspruch darauf, dass dir ein Grund genannt wird. Selbst wenn der Türsteher prinzipiell alle Schwarzen ablehnt, wird er dir eher weniger sagen "Nö, dunkelhäutige Personen kommen nicht rein". Selbst wenn er es begründen müsste, könnte er immer noch sagen, dass es dir Klamotten, das Auftreten oder was auch immer ist
Hat für mich nichts mit "Das Auto ist Freiheit, hurdur" oder irgendwelchen Geschäften, sondern mit dem ÖPNV zu tun.
Da wo ich wohne, sind bestimmte Bahnen und Busse zu Stoßzeiten teilweise so voll, dass man auch mit Schieben und Quetschen nicht mehr rein kommt und manchmal 3 Bahnen hintereinander wegfahren lassen muss. Auch außerhalb von Stoßzeiten ist es bereits viel zu voll.
Da die bereits alle 10 Minuten fahren und teilweise Sonderlinien existieren, die bestimmte Stellen zu Stoßzeiten entlassten sollen, ist da nicht viel mit "Mehr Bahnen einsetzen".
Dementsprechend möchte ich es einfach nicht, dass da jetzt noch mehr Leute sind, die auf den ÖPNV angewiesen sind und das völlig überlastete System noch mehr fordern
Zum einen ist es, wie andere schon sagen, sehr fraglich ob die Geschichten wahr sind.
Zum anderen ist es eben auch nicht so, dass jeder Post irgendwo angezeigt wird.
https://dejure.org/gesetze/StGB/173.html
Ebenfalls kommt es auch darauf an was genau beschrieben ist. Verboten ist Inzest nur in gerader Linie und bei Geschwistern. Cousins oder Tante/Neffe ist zwar bedenklich, strafrechtlich aber nicht relevant.
Genauso werden minderjährige Geschwister und Abkömmlinge nicht bestraft (sprich bei einem minderjährigen Enkel und der Oma würde nur die Oma sich strafbar machen. Nur wenn der Enkel mindestens 18 ist, würde er sich auch strafbar machen. Zwei Schwestern, die unter 18 sind, würden sich beide nicht strafbar machen).
https://www.bbc.com/news/world-us-canada-48789836
Das Verfahren wurde literally eingestellt und es ging um Überlegungen ob es zu einem Strafverfahren kommt, eine andere Straftat vorliegt oder kein Verfahren kommt. Zumal der Schuss, laut Polizei, auch aus Selbstverteidigung passiert sein könnte.
Und klar, man kann natürlich darüber streiten, was es ist oder ob es überhaupt etwas ist, aber es hat absolut nichts mit "diese Gesetze in den USA 😡😡😡" zu tun. Die Frau scheint einen Streit angezettelt zu haben und hat damit ihr Kind in Gefahr gebracht.
Und wie gesagt: Es kam nie zu irgendwelchen Verurteilungen.
14 halte ich für eine gute Grenze.
Eine individuelle Bewertung ist schwierig, da immer der Tatzeitpunkt gilt. Gerade in diesem Alter gibt es mehr als genug Entwicklungssprünge. Bis ein Täter ermittelt wird und die eigentliche Verhandlung stattfindet, kann einige Zeit vergehen. Ich wünsche viel Spaß beim Nachweis, dass der jetzt reife 13 jährige auch mit 12 schon auf diesem Stand war, als er die Straftat begangen hat.
"Jugendliche sind heute reifer" ist eine Aussage, die man mir erstmal nachweisen muss. Nein, dass Jugendliche mehr Verbrechen begehen (sollen) oder dass Verbrechen von einzelnen 12 jährigen groß in den Medien sind hat absolut nichts mit der Reife zu tun. Genauso gilt Bauchi Bauchi nicht. Es braucht schon etwas festes, dass nachweist, dass beispielsweise 12 jährige heute ALLE auf dem Stand von damals 14 jährigen sind
Und WENN man dafür argumentiert, dass z.B. 12 jährige die nötige Weitsicht haben, die vollen Konsequenzen ihrer Handlungen zu verstehen, dann kann man das bei anderen Themen nicht plötzlich absprechen. Einfach mal überlegen was es, neben der Stradmündigkeit, auch ab 14 gibt weil man ihnen zutraut die Konsequenzen ihrer Handlungen nachvollziehen zu können...
Wie immer: Es kommt bei Notwehr auf den ganz konkreten Einzelfall an.
Du darfst die Verteidigung anwenden die notwendig ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren.
Notwendigkeit: Du hast das mildeste Mittel zu wählen um den Angriff sicher(!!!) zu beenden
Gegenwärtigkeit: Der Angriff steht kurz bevor, ist im Gange oder dauert an. Was du jetzt beispielsweise eben nicht machen kannst ist auf den KO geschlagenen Angreifer am Boden trotzdem noch eintreten wie ein irrer.
Rechtswidrigkeit: Selbsterklärend, der Angriff ist nicht erlaubt. Wenn du jetzt versuchst mich zu schlagen und ich schlage dich in Notwehr, dann ist mein Schlag nicht rechtswidrig, da Notwehr. Das bedeutet, dass du nicht das Recht hast mich zu schlagen und es mit "na der hat mich doch auch angegriffen" begründen kannst. Es mangelt an der Rechtswidrigkeit meines Angriffes, so dass du eben nicht in Notwehr gehandelt hast.
Bei Notwehr gilt KEINE Prüfung der Verhältnismäßigkeit, man ist NICHT verpflichtet zu fliehen und man muss sich NICHT auf Kämpfe mit ungewissem Ausgang einlassen.
An der Rechtswidrigkeit wird es hier in 99, 9% der Fälle wohl nicht mangeln.
Notwendigkeit und Gegenwärtigkeit sind je nach Einzelfall eben sehr verschieden. Lässt der Angreifer bereits beim ersten Schlag die Waffe fallen und versucht schon zu fliehen, du schlägst aber immer weiter ein? Versucht der Angreifer auch nach 30 Schlägen nochmal anzugreifen? Oder ist er vielleicht auch auf irgendeinem Stoff der ihn wirklich gar keinen Schmerz spüren lässt, so dass du wirklich so lange zuschlagen musst bis irgendwelche inneren Verletzungen kommen?
Das kann auch bei 2 nahezu identischen Fällen anders aussehen.
Das wäre das Thema Notwehr.
Jetzt kann man, bei einem wahnsinnigen mit einer Waffe, aber argumentieren dass es für den Durchschnittsbürger eine absolute Ausnahmesituation ist und man, wie du es eben schon gesagt hast, völlig im Adrenalinrausch ist.
Hier gibt es eben noch den §33 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__33.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),so%20wird%20er%20nicht%20bestraft.)
Aber auch hier kommt es eben auf den Einzelfall an.
Sollte das BSW juristische Schritte bzw. eine Anfechtung der Wahl prüfen?
Es ist ihr gutes Recht und jetzt auch wirklich nichts neues. Sowas gibt es nach vielen Wahlen. Inwieweit es realistisch ist, dass das Erfolg hat, ist natürlich die andere Frage.
Ich finde es aber tatsächlich auch sehr schwierig wenn man die Briefwahl anbietet, es dann aber nicht schafft es ordentlich zu organisieren.
Könnt Ihr die Vorwürfe Wagenknechts nachvollziehen?
Zum gewissen Teil. Wie gesagt, ob das Ergebnis realistisch ist, ist natürlich die andere Sache. Hier geht es um einen ziemlich kleinen Teil der Stimmen, die viel ausmachen können und ich kann es absolut nachvollziehen, dass man da eben Chancen wahrnehmen möchte. Verlieren können sie auch nichts. Sagen wir, kein einziger aus dem Ausland hat BSW gewählt: ändert effektiv nichts. Sagen wir die Stimmenverteilung ist ähnlich: Ändert für die Partei nichts. Sagen wir BSW kommt dann vielleicht auf 4,98%: Es schadet ihnen nicht. Sagen wir sie kommen dann auf 5%: Sie kommen rein.
Die können hier also nichts verlieren, auf der anderen Seite aber viel gewinnen.
Was die Medien angeht: eh. Ich finde, dass es stellenweise schon etwas mehr gegen das BSW ging als notwendig, aber gerade Wagenknecht selbst war (wie es im verlinkten Artikel ja auch steht) oft genug in irgendwelche Sendungen eingeladen und hatte die Möglichkeit Leute zu überzeugen.
Denkt Ihr, dass Meinungsumfragen Auswirkungen auf das Wahlverhalten haben?
Absolut. Mir kann niemand erzählen, dass beispielsweise eine starke AfD in den Umfragen nicht dafür sorgt, dass taktisch gewählt wird.
Genauso wenn das BSW in Umfragen irgendwo bei 2% wäre statt 5% oder 7%. Ich kenne genug Leute, die sich davon abschrecken lassen würden, dass sie wahrscheinlich nicht rein kommen werden.
Es wird natürlich nicht dafür sorgen, dass die CDU plötzlich an der 5% Hürde scheitern wird. Ich möchte auch behaupten, dass der Einfluss insgesamt kein riesiger sein wird.
Ich halte von diesen Leuten absolut nichts, selbst wenn sie nicht gewalttätig werden.
Mir wurden auch schon solche Videos gezeigt und da fängt es schon mit Begriffen und dem "Wissen" über Gesetze an.
Alleine der Name "pedo hunter" sagt mir schon alles, was ich wissen muss. Das sind halt die Leute, die alles Pädophilie nennen, was irgendwas mit minderjährigen zu tun hat und da nichts differenziert sehen (wollen). Es gibt eben einen Unterschied zwischen Pädophilen und Leuten die Straftaten begehen. Sogar einen ziemlich großen. Die absolute Mehrzahl an Pädophilen wird sich nicht an Kindern vergreifen. Genauso sind es, je nach Schätzung, nur 30-50% der Täter die eine entsprechende Neigung haben.
Und dann (und das macht es für mich noch lächerlicher) gibt es die Leute die einen Lockvogel haben der 14-17 ist? Also eine Situation, wo es nicht mal per se eine unerlaubte Handlung gibt. Eine Situation die auch mit Pädophilie NICHTS zu tun hat (außer die Pubertät hat bei dir auch mit 16 noch nicht begonnen. Und dann solltest du dringend mal zum Arzt)
Ich halte von allen Standardparteien absolut gar nichts, aber mit CDU, AfD und Linke sind es jetzt nun wirklich genau die "richtigen" die zugelegt haben.
Mir wäre nicht bewusst dass es da ein gesetzliches Mindestalter gibt.
Allerdings haben Geschäfte die Möglichkeit, selbst Regelungen festzulegen. Das gibt es ja beispielsweise auch bei Feuerzeugen oder Energy drinks ab und zu mal.
Im Beitrag steht:
Dass Ausländer in der PKS überrepräsentiert sind, liege z.b am jüngeren Alter im Vgl. zur deutschen Bevölkerung sowie dem hohen Männeranteil.
So ziemlich am Anfang des Dokumentes steht aber schon bereits das:
Die Ergebnisse zeigen, dass die höhere Kriminalitätsrate von Ausländern überwiegend durch ortsspezifische Faktoren, etwa ihre Konzentration in Ballungsräumen mit hoher Kriminalitätsdichte, erklärt wird. Ihre Demografie (jünger und männlicher) spielt dagegen eine geringere Rolle.
Und auch im Fazit heißt es
Vielmehr ist die Überrepräsentation weitgehend auf Standortfaktoren zurückzuführen: Zuwanderer leben häufiger in Gegenden mit generell höheren Kriminalitätsraten – auch unter Einheimischen.
Die Demografie wird dort eben auch nicht als DER Grund genannt
Warum stellt der Beitrag es so dar, als sei das Alter und das Geschlecht der Grund und der Wohnort sei auch ein Grund? Wenn das Dokument es doch ziemlich eindeutig andersherum sagt: Der Wohnort ist der Ausschlaggebende Punkt und die Demografie hat auch einen geringen Einfluss
Wie bewertet Ihr die neueste Studie des ifo-Instituts?
Mir fehlt die Expertise das beurteilen zu können und ganz ehrlich habe ich jetzt auch nicht die Lust mir das Dokument im einzelnen Detail durchzulesen und die Details zu überprüfen. Generell sehe ich beim kurzen überfliegen aber nichts, dass mir jetzt direkt ganz komisch vorkommt
Es gibt aber 2 Sachen die mich stören:
Easygoing775 sagt hier ganz genau das richtige. Man traut 14 jährigen zu, dass sie die Konsequenzen ihrer Handlungen auch langfristig nachvollziehen können und dafür auch zur Verantwortung gezogen werden können.
Und nur weil es U14 keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt, heißt das noch lange nicht, dass gar nichts passiert.
Wer für die Strafmündigkeit ab 12 ist, sollte sich einfach mal überlegen ob er das WIRKLICH konsequent durchgedacht hat. Thema Schutzalter. Du kannst halt nicht einerseits sagen "Ja, also die sind heute schon viel früher reif, wissen ganz genau was sie machen und können die Konsequenzen tragen", dann aber einen auf "das sind ja kinder, die wissen gar nicht was sie da machen und können noch gar nicht nachvollziehen was sie da tun" machen.
jeder hat selbst für seinen unterhalt zu sorgen wenn nicht geht man arbeiten
Wer kennt es nicht, die tausenden von Kindern die täglich so viel arbeiten gehen, dass sie sich ihren Unterhalt leisten können...
Es kommt natürlich auf die ganz konkrete Situation an. Prinzipiell ist es aber nicht von Belang ob es absichtlich passiert oder nicht. Wichtig ist eben das vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs (Angriff ist juristisch definiert als jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Einzelnen verstanden, unabhängig davon, ob die Bedrohung bezweckt oder ungewollt ist), die Gegenwärtigkeit und die Notwendigkeit des mittels, dass du zur Verteidigung nutzt.
Was, eben je nach Situation, dein Problem werden könnte ist die Gegenwärtigkeit des Angriffes und die Notwendigkeit deines Mittels.
Ohne Details kann "unbeabsichtigte KV" alles bedeuten. Ich fuchtel mit einem Handtuch herum und treffe dich unbeabsichtigt, Ich kicke einen Ball und treffe dich versehentlich, ich halte eine heiße Kaffeetasse so dass der Kaffee auf dich tropft, ich rase mit dem Fahrrad über den Fußweg, ich schmeiße Möbel aus dem Fenster, was auch immer.
Je nachdem, was du meinst, ist es sehr gut möglich, dass der Angriff bereits beendet ist und es damit an der Gegenwärtigkeit fehlt.
Genauso kann die Grenze für die Notwendigkeit ziemlich niedrig sein. Je nach Situation kann es eben schon genug und zumutbar sein, auf sich aufmerksam zu machen.
Wie immer bei Notwehr, kommt es immer auf den ganz konkreten Einzelfall an.