Darf man das als Erwachsener?
- Nachts draußen sein + zu joggen auf dem Gehweg + mit einem Fuß zu hüpfen + Seifenblasen zu blasen nachts + mit Kopfhörer Musik hören
- Im Supermarkt, wie Lidl englisch zu reden
- Draußen Gitarre zu spielen, wenn es Tag ist
- Barfuß spazieren zu gehen
- Nachts mit einer Taschenlampe raus zu gehen
- Auf dem Balkon rauchen
- Mit Straßenmalkreide auf Gehweg malen
- Rückwärts gehen
- Extrem langsam gehen, als wärst du in Zeitlupe
- Mit dreckigen Klamotten in den Park gehen.
- Achterbahn als 18 yo in dreckigen Klamotten und 2x Energy Drink intus
- 3-4 Tage wach sein mit der Straßenbahn oder Sbahn oder als Beifahrer im Auto fahren.
- um 2 Uhr nachts auf Skatepark gehen und dort Skateboard fahren
(das ist keine Trollfrage!!!)
7 Antworten
Gegen keines der Sachen gibt es ein generelles Verbot, selbst wenn du minderjährig wärst.
Es kommt aber natürlich auf die Details/Ausmaße an. Wie andere schon gesagt haben, ist gerade beim Skateboarden entscheidend wie laut du bist und ob du Leute störst. Soweit ich weiß gibt es für Straßenmusik ganz unterschiedliche Bedingungen, je nach dem wo du bist. Das Ding mit der Zeitlupe könnte unter GANZ bestimmten Bedingungen auch eine Nötigung sein (in der Praxis wird es natürlich eher nicht passieren, aber es kann eben auch passieren). Aber auch beim Rauchen kann es, im Extremfall, Einschränkungen geben wenn Nachbarn sich belästigt fühlen.
Und natürlich gibt es auch weiterhin Sachen wie das Hausrecht. Der Betreiber der Achterbahn darf dir beispielsweise verweigern dich mitfahren zu lassen, gerade wenn du die Sitze verschmutzt.
Dies ein und andere ist erlaubt aber sonst das übliche nicht ,,,man sollte Ruhestörung nachts vermeiden
Ja aber ich bin auch leise. Mir geht es nur um das Verhalten und nicht, wie Laut ich bin und Musik höre ich generell mit Kopfhörern, weil ich mir nicht traue mit Lautsprecher Musik zu hören.
Das darf man alles auch schon bevor man erwachsen ist. Man darf es also als Erwachsener, man darf es aber auch als Jugendlicher oder Kind (sofern es die Eltern erlauben).
Das darfst du immer und auch jetzt, es sein denn, deine Eltern verbieten dir das.
Gesetzlich ist nur das rauchen auf dem Balkon grenzwertig, denn die Polizei könnte dir die Zigaretten weg nehmen.
Wenn der FS sich auf seinem Balkon eine Waffe an den Kopf hielte, wäre das auch Privatsache? Ich übertreibe absichtlich, aber es geht dadrum einen körperlichen Schaden von dem FS fern zu halten. Dazu darf die Polizei die Zigaretten wegnehmen.
Dafuer gibt es keinen Anlass. Ausserhalb der Oeffentlichkeit darf Minderjaehrigen das Rauchen gestattet werden. Die Polizei greift nur ein, wenn sie einen Minderjaehrigen in der Oeffentlichkeit rauchen sieht, nicht aber auch wenn er in der Wohnung oder auf dem dazugehoerigen Balkon raucht.
Die Polizei darf davon ausgehen, dass es auch nicht im Sinne der Eltern ist, wenn ein 12-Jähriger auf deren Balkon raucht. Neben der Wegnahme der Kippen wäre auch ein Bericht an das Jugendamt fällig, falls sich herausstellen würde, dass die Eltern diesem Schwachsinn zugestimmt haben.
Die Polizei hat hier ueberhaupt keine Handhabe. Es gibt keinen Grund fuer ein Eingreifen. Niemand macht etwas Verbotenes.
Nennt sich Gefahrenabwehr, in diesem Fall für die Gesundheit, und ist nach dem jeweiligen Polizeigesetzt statthaft.
In der Oeffentlichkeit schon, nicht aber auch im privaten Bereich.
Die Frage bezieht sich auf einen Balkon. Die Polizei sieht, dass der FS sich einer gesundheitlichen Gefahr aussetzt und darf/muss handeln!
Würdest du einen 8-Jährigen Wodka trinken lassen, nur weil er sich auf einem privaten Balkon befindet?!! Nochmals: es geht nicht im Bestrafung, sondern um GEFAHRENABWEHR!
Naja ich bin ja schon 18 (leider) (sehe meine letzte Frage)
Du bist zumindest volljährig und stellst Fragen, die dir meine sechsjährige Enkelin beantworten kann!
WORAN machst du es jetzt fest, dass ich ein "Troll" bin????
Ja dann ist es halt so. Deswegen frage ich ja um es danach zu wissen OMG antworte doch einfach die Frage und dann ist es gut! Wo ist da das Problem?
Volljährig im rechtlichen Sinne (nicht gleich) klug, vernünftig, schlau etc.
JUNGE ich bin zwar 18, ABER ICH FÜHLE MICH NICHT WIE 18 >:(
Ich will mit 18 NICHT so leben, wie ein Steuerberater mit (du weißt)
Das kann ich nur bestätigen! Dann viel Spaß beim langsam Laufen etc.
Habe tatsächlich sogar eine sog. "Schizotype persönlichkeitsstörung" oder wie das heißt und das wurde mir tatsächlich diagnostiziert.
Du darfst alles, das nicht ausdrücklich verboten ist.
Du solltest niemand anderen dabei stören oder belästigen.
Noe. Ist ja im privaten Bereich und nicht in der Oeffentlichkeit.