Darf man das als Erwachsener?

7 Antworten

Gegen keines der Sachen gibt es ein generelles Verbot, selbst wenn du minderjährig wärst.

Es kommt aber natürlich auf die Details/Ausmaße an. Wie andere schon gesagt haben, ist gerade beim Skateboarden entscheidend wie laut du bist und ob du Leute störst. Soweit ich weiß gibt es für Straßenmusik ganz unterschiedliche Bedingungen, je nach dem wo du bist. Das Ding mit der Zeitlupe könnte unter GANZ bestimmten Bedingungen auch eine Nötigung sein (in der Praxis wird es natürlich eher nicht passieren, aber es kann eben auch passieren). Aber auch beim Rauchen kann es, im Extremfall, Einschränkungen geben wenn Nachbarn sich belästigt fühlen.

Und natürlich gibt es auch weiterhin Sachen wie das Hausrecht. Der Betreiber der Achterbahn darf dir beispielsweise verweigern dich mitfahren zu lassen, gerade wenn du die Sitze verschmutzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KEIN Jurist, nur ein interessierter Laie

Dies ein und andere ist erlaubt aber sonst das übliche nicht ,,,man sollte Ruhestörung nachts vermeiden


Sleeplessmanic 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 22:30

Ja aber ich bin auch leise. Mir geht es nur um das Verhalten und nicht, wie Laut ich bin und Musik höre ich generell mit Kopfhörern, weil ich mir nicht traue mit Lautsprecher Musik zu hören.

Das darf man alles auch schon bevor man erwachsen ist. Man darf es also als Erwachsener, man darf es aber auch als Jugendlicher oder Kind (sofern es die Eltern erlauben).

Das darfst du immer und auch jetzt, es sein denn, deine Eltern verbieten dir das.

Gesetzlich ist nur das rauchen auf dem Balkon grenzwertig, denn die Polizei könnte dir die Zigaretten weg nehmen.


DerCaveman  09.06.2025, 01:00
Gesetzlich ist nur das rauchen auf dem Balkon grenzwertig, denn die Polizei könnte dir die Zigaretten weg nehmen.

Noe. Ist ja im privaten Bereich und nicht in der Oeffentlichkeit.

Still  09.06.2025, 06:12
@DerCaveman

Wenn der FS sich auf seinem Balkon eine Waffe an den Kopf hielte, wäre das auch Privatsache? Ich übertreibe absichtlich, aber es geht dadrum einen körperlichen Schaden von dem FS fern zu halten. Dazu darf die Polizei die Zigaretten wegnehmen.

DerCaveman  09.06.2025, 06:49
@Still

Dafuer gibt es keinen Anlass. Ausserhalb der Oeffentlichkeit darf Minderjaehrigen das Rauchen gestattet werden. Die Polizei greift nur ein, wenn sie einen Minderjaehrigen in der Oeffentlichkeit rauchen sieht, nicht aber auch wenn er in der Wohnung oder auf dem dazugehoerigen Balkon raucht.

Still  09.06.2025, 06:51
@DerCaveman

Die Polizei darf davon ausgehen, dass es auch nicht im Sinne der Eltern ist, wenn ein 12-Jähriger auf deren Balkon raucht. Neben der Wegnahme der Kippen wäre auch ein Bericht an das Jugendamt fällig, falls sich herausstellen würde, dass die Eltern diesem Schwachsinn zugestimmt haben.

DerCaveman  09.06.2025, 06:55
@Still

Die Polizei hat hier ueberhaupt keine Handhabe. Es gibt keinen Grund fuer ein Eingreifen. Niemand macht etwas Verbotenes.

Still  09.06.2025, 07:02
@DerCaveman

Nennt sich Gefahrenabwehr, in diesem Fall für die Gesundheit, und ist nach dem jeweiligen Polizeigesetzt statthaft.

DerCaveman  09.06.2025, 07:15
@Still

In der Oeffentlichkeit schon, nicht aber auch im privaten Bereich.

Still  09.06.2025, 07:23
@DerCaveman

Die Frage bezieht sich auf einen Balkon. Die Polizei sieht, dass der FS sich einer gesundheitlichen Gefahr aussetzt und darf/muss handeln!

Würdest du einen 8-Jährigen Wodka trinken lassen, nur weil er sich auf einem privaten Balkon befindet?!! Nochmals: es geht nicht im Bestrafung, sondern um GEFAHRENABWEHR!

Sleeplessmanic 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 22:14

Naja ich bin ja schon 18 (leider) (sehe meine letzte Frage)

Still  08.06.2025, 22:17
@Sleeplessmanic

Du bist zumindest volljährig und stellst Fragen, die dir meine sechsjährige Enkelin beantworten kann!

Sleeplessmanic 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 22:17
@Still

WORAN machst du es jetzt fest, dass ich ein "Troll" bin????

Sleeplessmanic 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 22:18
@Still

Ja dann ist es halt so. Deswegen frage ich ja um es danach zu wissen OMG antworte doch einfach die Frage und dann ist es gut! Wo ist da das Problem?

Sleeplessmanic 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 22:18
@Still

Volljährig im rechtlichen Sinne (nicht gleich) klug, vernünftig, schlau etc.

Sleeplessmanic 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 22:20
@Still

JUNGE ich bin zwar 18, ABER ICH FÜHLE MICH NICHT WIE 18 >:(

Sleeplessmanic 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 22:20
@Still

Ich will mit 18 NICHT so leben, wie ein Steuerberater mit (du weißt)

Still  08.06.2025, 22:21
@Sleeplessmanic

Das kann ich nur bestätigen! Dann viel Spaß beim langsam Laufen etc.

Sleeplessmanic 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 22:22
@Still

Habe tatsächlich sogar eine sog. "Schizotype persönlichkeitsstörung" oder wie das heißt und das wurde mir tatsächlich diagnostiziert.

Du darfst alles, das nicht ausdrücklich verboten ist.

Du solltest niemand anderen dabei stören oder belästigen.