Meinung des Tages: Joggerin gegen Willen gefilmt - Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein?
(Bild mit KI erstellt)
Joggerin gegen ihren Willen gefilmt - Vorfall geht viral
Im Februar 2025 wurde die Kölnerin Yanni Gentsch beim Joggen von einem Radfahrer heimlich gefilmt, wobei der Fokus auf ihrem GesÀà lag. Sie stellte den Mann anschlieĂend zur Rede, zwang ihn zur Löschung der Aufnahmen und filmte die Konfrontation selbst. Das Video stellte sie online, wo es viral ging und mehr als 16 Millionen Aufrufe auf Instagram erreichte.
Trotz der offensichtlichen BelĂ€stigung konnte sie den Mann juristisch nicht belangen, da das Filmen bekleideter Körperteile bislang nicht strafbar ist. Dieser Rechtsmangel war der Auslöser fĂŒr ihre Petition.
Petition und politische Reaktionen
Gentsch startete die Petition âVoyeur-Aufnahmen strafbar machenâ, die inzwischen ĂŒber 100.000 Menschen unterzeichnet haben. Am 25. August 2025 ĂŒbergab sie die gesammelten Unterschriften an NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Minister dankte ihr ausdrĂŒcklich dafĂŒr, den Fall öffentlich gemacht und eine breite gesellschaftliche Debatte angestoĂen zu haben.
Limbach erklĂ€rte, solche Aufnahmen seien weder Randerscheinung noch Bagatelle und mĂŒssten strafbar werden. Er kĂŒndigte an, das Thema in die Justizministerkonferenz einzubringen und eine bundesweite GesetzesĂ€nderung zu unterstĂŒtzen.
Gesellschaftliche und rechtliche Dimension
Gentsch betont, dass Voyeurismus ein Symptom patriarchaler Strukturen sei, in denen Frauenkörper objektiviert und sexualisierte BelĂ€stigungen verharmlost wĂŒrden. Sie macht deutlich, dass solche Ăbergriffe oft den Anfang einer Gewaltspirale darstellen, die in schlimmsten FĂ€llen bis zu Femiziden reicht. FĂŒr Betroffene sei es unbegreiflich, trotz klarer Ăbergriffe ohne rechtliche Handhabe dazustehen.
Auch prominente Stimmen wie Klima-Aktivistin Luisa Neubauer und Autorin Tara-Louise Wittwer unterstĂŒtzen die Forderung nach einer SchlieĂung der GesetzeslĂŒcke. Limbach sieht die Erweiterung des Paragraphen 184k StGB, in dem bereits âUpskirtingâ geregelt ist, als möglichen Weg.
Unsere Fragen an Euch:
- Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein â oder nur, wenn eine eindeutige sexuelle Motivation erkennbar ist?
- Warum wird sexualisierte BelĂ€stigung in vielen Kontexten noch als âBagatelleâ betrachtet?
- Was bedeutet es fĂŒr das SicherheitsgefĂŒhl von Frauen im Alltag, wenn solche Taten bislang straffrei bleiben?
- Sollte das Thema sexualisierte BelÀstigung stÀrker im Schulunterricht oder in Kampagnen behandelt werden?
Wir freuen uns auf Eure BeitrÀge.
Viele GrĂŒĂe
Euer gutefrage Team
