"Hauptsache auf Ihrem Handy sind keine verbotenen Filmchen drauf!" - Ist das verharmlosend, wenn sich ein Polizist gegenüber einem Pädo so flapsig ausdrückt?!
3 Stimmen
2 Antworten
Tatsächlich werden solche formulierungen oft bewusst gewählt weil man oft hofft dass die person sich dann selbst belastet und über den inhalt spricht.
Also, wenn die polizei fragt "ist da kinderpornografie drauf?" und er sagt "nein", könnte er abstreitren dass er davon wusste. Wenn sie aber fragen "Ist da was verbotenes drauf" kann es entweder sein dass er zugibt dass was verbotenes drauf ist(ggf. sowas wie "nichts schlimmes..."), oder sowas sagt wie "nein da ist keine kinderpornografie drauf", was dann ja heißt dass er zuerst von kinderpornografie gesprochen hat, dann kann er weniger glaubwürdig abstreiten dass er davon wusste.
Ähnlicher grund warum die polizei bei der verkehrskontrolle fragt "Wissen sie warum wir sie angehalten haben?" und nicht "Wissen sie dass sie zu schnell gefahren sind?"
Ist aber gängig.
Polizisten lernen dinge so zu offen zu formulieren um ausführlichere aussagen zu bekommen. Dürfte bei dem spruch in der frage das gleiche prinzip sein.
Das ist so nicht richtig. In meiner Ausbildung wurde gelehrt, dass man gefälligst zu sagen hat, warum man anhält. Das gehört sich auch so, es handelt sich eine behördliche Maßnahme und nicht um eine Quizshow.
Kann sein dass man das anders lernt, aber dennoch ist diese frage gängig. Das die berufliche praxis sich von der ausbildung unterscheidet ist ja auch nicht gerade unüblich.
sag nicht nur ich, das ist fakt dass diese frage gängig ist.
https://www.test.de/Polizeikontrolle-So-verhalten-Sie-sich-richtig-4561653-0/
Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ Verkehrssünder kennen die Frage. Polizeibeamte stellen sie gern, wenn sie Autofahrer nach einer Geschwindigkeitskontrolle stoppen oder sonst einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln gesehen haben.
Zu Beginn einer Verkehrskontrolle wird häufig die klassische Frage gestellt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?" Natürlich gibt es einige Variationen sowie sehr suggestive Formulierungen dieser Frage, zum Beispiel: "Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?"
https://www.rahaizmann.de/verhaltenstipps/verhalten-bei-einer-verkehrskontrolle
Häufige Fragen von Polizeibeamten lauten: „Na, Sie wissen bestimmt warum wir Sie angehalten haben?“ oder „Haben Sie etwas getrunken?“. Derartige Fragen sollten Sie einfach mit einem „Nein“ beantworten.
Wenn zahlreiche pressevertreter, anwälte usw. von "häufiger frage" sprechen, wird sie wohl häufig sein.
Das ist ein völlig bekloppte Antwort des Polizisten.
Das kann man so verstehen, das Kinderpornographie soweit ok ist.
Man darf sich nur nicht erwischen lassen.
Der läuft nicht ganz rund im Kopf.
Der Polizist erklärt doch indirekt, dass "verbotene Filmchen" Konsequenzen haben. Solange dieser Beweis aber nicht erbracht ist, ist der Betroffene lediglich einer Straftat verdächtig und für ihn MUSS die Unschuldsvermutung angewandt werden!
Dieser Spruch nach dem Anhalten ist zum Kotzen.