was droht mir?


21.04.2022, 15:27

Edit: bin vorbestraft

1 Antwort

An sich nichts, da Du damals 13 und somit noch nicht strafmündig gewesen bist. ( § 19 StGB )

https://dejure.org/gesetze/StGB/19.html

Allerdings ist der Dir gemacht Vorwurf ein Verbrechen. Somit kann - kann - es sein, dass mal ein Richter oder die Jugendgerichtshilfe mit Dir persönlich sprechen möchte. In deren Büros. Nicht in einem Gerichtssaal.

Wahrnehmen musst Du diese Termine wohl nicht. Mach es aber bitte dennoch. Macht einen guten Eindruck.

Insofern Du in einer Whatsapp Gruppe gewesen bist, die ihrem Anschein nach ausdrücklich für illegale Inhalte wie Kinderpornografie oder heftige Gewaltdarstellungen erstellt wurde, rechtfertigt dies grundsätzlich richterlich angeordnete Durchsuchungen.

Wärst Du in einer normalen Whatsapp Gruppe gewesen, und hättest die illegalen Inhalte weder mit Worten ( Texte, Audios ) , noch mit Emojis positiv kommentiert, hätte es zwar ein Ermittlungsverfahren gegeben, aber wahrscheinlich keine Durchsuchung. Zumindest wäre letztere dann unverhältismäßig.

So war es damals bei mir. Habe nichts positiv geäußert. War in keiner eindeutigen Gruppe. Habe deswegen keine Wohnungsdurchsuchung erleiden müssen, und wurde nicht einmal polizeilich vorgeladen.

In der Folge kam es 19 Monate nach der vermeintlichen Tat - in denen ich nichts vom Ermittlungsverfahren wusste - zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO .

Dieser § mit diesem Absatz ist immer das Beste, was einem nach einer Strafanzeige passieren kann.

https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

Ich wurde hier von der Staatsanwaltschaft schriftlich mit ausführlichen, für mich positiven Details und Feststellungen per Brief informiert, obwohl ich entgegen § 170 Abs. 2 StPO weder bei bei der Polizei aussagte, noch so eine Information beantragt habe.

Konnte ich ja auch gar nicht, da ich nie etwas davon wusste. Genau deswegen wird die Staatsanwaltschaft mich auch informiert haben. Glücklich war ich eh nicht. Nur zufrieden. Habe ja hier nie was gemacht.

Du kannst jetzt auch eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erhalten. Die erfolgt in der Regel mit einem normalen, weissen Brief. Mit 1 bis 2 Blättern drin.

Ist das so, dann bekommst Du auch zeitnah dein Mobiltelefon wieder. Darüber wirst Du von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei separat benachrichtigt. Du musst es dann bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei in dessen Asservatenkammer abholen.

Ist die Staatsanwaltschaft zu weit weg oder der Reiseweg zu teuer, kannst Du auch beantragen, dass diese an die Polizei übersendet.

Ob Du vorbestraft bist, spielt nur eine Rolle, insofern Du schuldig bist. Wenn es nur um die Tat geht, als Du 13 gewesen bist, spielen deine Vorstrafen keine Rolle. 1.) Warst Du hier noch nicht strafmündig. 2.) Hast Du die Taten aus denen deine Vorstrafen resultieren, nach der Tat begangen die man Dir vorwirft, als Du 13 Jahre alt gewesen bist.

Begehe künftig keine Straftaten mehr.