Darf die Polizei einfach so meine Taschen durchsuchen ohne Grund?

7 Antworten

Von Experte Dommie1306 bestätigt
§ 39 PolG NRW Durchsuchung von Personen
(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn
4. sie sich an einem der in § 12 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält,

Bahnhöfe fallen in schöner Regelmäßigkeit unter 4.

Wenn du nach § 39 durchsucht werden darfst dann dürfen das auch deine Sachen nach § 40.

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120071121100036031

Dommie1306  21.05.2021, 06:04

Hm, selten eine so kurze und richtige Antwort auf (immer die gleiche) "Darf die Polizei das" Frage gelesen... Wieso sind wir uns beim Thema "Polizei" nicht schon öfter begegnet? Denke ich würde mich an dich erinnern... oder hast du in letzter Zeit dein Profilbild geändert? Wie auch immer, danke für die Antwort, bleib gesund und schönes Wochenende!

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Im Gegensatz zur Identitätsfeststellung ist die Durchsuchung einer Tasche ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen. Deshalb darf die Polizei auch nur im Rahmen der Strafverfolgung persönliche Sachen durchsuchen, um Beweise für eine Straftat zu sichern.

Quelle mopo.de

Dommie1306  21.05.2021, 06:02

Das ist halt einfach komplett falsch, siehe Nomex64 oder meine Antwort.

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Ne, darf sie eigentlich nicht. Deine Identität darf sie jederzeit überprüfen, aber auf Taschen darf sie nur während der Strafverfolgung kontrollieren gem. § 102 StPO

Hier mal ein Artikel dazu

https://www.juraforum.de/ratgeber/polizeirecht/wann-darf-die-polizei-mich-oder-meine-tasche-durchsuchen

Daniel897 
Fragesteller
 20.05.2021, 23:14

Und was ist wenn sie bei der Personalfestellung, feststellen dass ich vorbestraft bin, dürfen sie das dann?

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Redekunst  20.05.2021, 23:15
@Daniel897

Ich denke nicht, es sei den es liegt was aktuelles gegen dich vor.

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superseegers  20.05.2021, 23:17

No. Gefahrenabwehr ist eine ganz andere Spielwiese

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Dommie1306  21.05.2021, 06:01

Das ist halt einfach komplett falsch, siehe Nomex64 oder meine Antwort.

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Die Beamten haben das Recht, jeden, jederzeit an/in einer Einrichtung des ÖPNV zu überprüfen und zu durchsuchen. Wenn du dich weigerst, wird diese Maßnahme mit Zwang durchgeführt.

Nur mal so zum Mitdenken: Ein Täter mit einer Bombe im Koffer könnte unbehelligt reisen, da ja keine (erkennbare) Straftat vorliegt.

Daher ist die Polizei zu solchen Maßnahme ermächtigt.

Natürlich dürfen die das.

Daniel897 
Fragesteller
 20.05.2021, 23:09

Warum ist das so natürlich?

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Redekunst  20.05.2021, 23:11

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man die Fragen nicht beantworten, dürfen sie nämlich gar nicht natürlich

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Unkreativ662  20.05.2021, 23:15
@Redekunst

§ 39 Durchsuchung von Personen (1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn

  1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann,
  2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,
  3. sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
  4. sie sich an einem der in § 12 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält,
  5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind.

Beachte Punkt 4 und lies dann das:

  1. wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass

a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,

b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,

c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,

  1. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind, und dies auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,

Jetzt weißt du, es kann jeden treffen.

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Redekunst  20.05.2021, 23:17
@Unkreativ662

Aber nicht in jeden Fall, also du hast grade damit meine Aussage mehr bestätigt als deine

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Unkreativ662  20.05.2021, 23:18
@Redekunst

Wer lesen kann ist stark im Vorteil...

Ich lass dir Zeit vielleicht bemerkst du es noch.

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