Darf die Polizei einfach so meine Taschen durchsuchen ohne Grund?
Hallo Leute. Ich war heute bei mir in der Stadt (NRW) am Bahnhof und wollte den Zug in eine andere Stadt nehmen um Kollegen zu treffen. Als ich vor dem Bahnhof stand um meine Maske rauszuholen kamen 4 Polizisten auf mich zu um meine Personalien festzustellen, gab es einen Grund? Nein!
daraufhin wollten die Polizisten einfach so meine Taschen kontrollieren.
meine Frage jz lautet: Dürfen sie das einfach so? Obwohl kein Verdacht einer Straftat besteht? Ich meine, die Taschen zu kontrollieren ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre.
zur Information.. ich bin 17 Jahre alt (Männlich)
Falls sie es nicht dürfen.. darf ich denn beim nächsten mal die Kontrolle meiner Taschen verweigern? Und was passiert wenn ich es verweigere aber denen es nicht interessiert .. gegen Polizisten kann man nicht viel machen. Die haben ja immer recht!
freue mich über jede Antwort..
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
§ 39 PolG NRW Durchsuchung von Personen
(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn
4. sie sich an einem der in § 12 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält,
Bahnhöfe fallen in schöner Regelmäßigkeit unter 4.
Wenn du nach § 39 durchsucht werden darfst dann dürfen das auch deine Sachen nach § 40.
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120071121100036031
Hm, selten eine so kurze und richtige Antwort auf (immer die gleiche) "Darf die Polizei das" Frage gelesen... Wieso sind wir uns beim Thema "Polizei" nicht schon öfter begegnet? Denke ich würde mich an dich erinnern... oder hast du in letzter Zeit dein Profilbild geändert? Wie auch immer, danke für die Antwort, bleib gesund und schönes Wochenende!
Im Gegensatz zur Identitätsfeststellung ist die Durchsuchung einer Tasche ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen. Deshalb darf die Polizei auch nur im Rahmen der Strafverfolgung persönliche Sachen durchsuchen, um Beweise für eine Straftat zu sichern.
Quelle mopo.de
Das ist halt einfach komplett falsch, siehe Nomex64 oder meine Antwort.
Ne, darf sie eigentlich nicht. Deine Identität darf sie jederzeit überprüfen, aber auf Taschen darf sie nur während der Strafverfolgung kontrollieren gem. § 102 StPO
Hier mal ein Artikel dazu
Und was ist wenn sie bei der Personalfestellung, feststellen dass ich vorbestraft bin, dürfen sie das dann?
Ich denke nicht, es sei den es liegt was aktuelles gegen dich vor.
Das ist halt einfach komplett falsch, siehe Nomex64 oder meine Antwort.
Die Beamten haben das Recht, jeden, jederzeit an/in einer Einrichtung des ÖPNV zu überprüfen und zu durchsuchen. Wenn du dich weigerst, wird diese Maßnahme mit Zwang durchgeführt.
Nur mal so zum Mitdenken: Ein Täter mit einer Bombe im Koffer könnte unbehelligt reisen, da ja keine (erkennbare) Straftat vorliegt.
Daher ist die Polizei zu solchen Maßnahme ermächtigt.
Natürlich dürfen die das.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man die Fragen nicht beantworten, dürfen sie nämlich gar nicht natürlich
§ 39 Durchsuchung von Personen (1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn
- sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann,
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,
- sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
- sie sich an einem der in § 12 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält,
- sie sich in einem Objekt im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind.
Beachte Punkt 4 und lies dann das:
- wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,
b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,
c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,
- wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind, und dies auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,
Jetzt weißt du, es kann jeden treffen.
Aber nicht in jeden Fall, also du hast grade damit meine Aussage mehr bestätigt als deine
Verlinke mal bitte den genauen Link um all die Trolle hier zum schweigen zu bringen ^^