Also ich komme da auf die ersten vier Wochen auf 16 Dienste.

Je nachdem wie lange die sind, fällt auch die Antwort aus.

Wenn du eine 6 Stunden Schicht hast, kommst du damit auf 96 Stunden und damit pro Woche gerade mal auf 24 Stunden, also zu wenig...

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Genau dafür sind die Einstellungskollegen da. Dein Anruf ist quasi ihre Existenzberechtigung ;-)

Einfach anrufen, sagen, dass du dich für den Polizeiberuf interessierst und alles weitere erklären die dir dann...

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Nein!

Hatte bislang immer ein gutes Verhältnis mit meinen Mietern. Versuch aber auch nicht den letzten Cent pro Quadratmeter aus ihnen zu quetschen, sondern bin sehr günstig mit meiner Miete, so dass ich wirklich, wirklich, wirklich viel Auswahl habe. Dann nehm ich die vermeintlich sozial Schwachen - allein erziehende Elternteile, junge Erwachsene in Ausbildung etc. Die sind dann so dankbar, dass sie eine Chance erhalten haben, dass ich wirklich keine Beschwerden habe...

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Formfehler führen in Deutschland nur in den aller wenigsten Fällen zu einem Beweisverwertungsverbot. Solange der Test als solches korrekt durchgeführt wurde, sind etwaige Fahrzeugpapier etc. komplett irrelevant... also ja, ohne weitere Informationen würde ich darauf tippen, dass der Alkoholtest dennoch zählt...

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§ 21a StVO
Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
(1) 1Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein;

Hier kann man alles zum Thema nachlesen:

https://www.bussgeldkatalog.org/anschnallpflicht/#:~:text=Das%20Missachten%20der%20Gurtpflicht%20wird,Verwarngeld%20von%2030%20Euro%20sanktioniert.

Oder auch hier:

https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/unterwegs/gurtpflicht/

Den Gurt  nicht unter der Achsel hindurchführen. Das mag bequemer sein, weil dann der Gurt nicht am Hals kratzt, ist bei einem Unfall aber lebensgefährlich

Dazu gibt es auch schon diverseste Urteile, siehe dazu exemplarisch

https://www.burhoff.de/asp_beschluesse/beschluesseinhalte/485.htm

Das Amtsgericht Hagen hat gegen den Betroffenen durch Urteil vom 18. Juli 2007 wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit ( nicht ordnungsgemäßes Anlegen des Sicherheitsgurtes) gemäß den  §§ 21 Abs. 1 49 StVO 24 StVG  eine Geldbuße in Höhe von 30,00 €URO verhängt.
Es hat folgende Feststellungen getroffen:
„Am 17.04.2007 befuhr der Betroffene um 07.25 Uhr in Hagen mit dem Pkw Audi, amtliches Kennzeichen: XXXXXXX u.a. die Wehringhauser Straße. Auf dieser Fahrt hatte er den Sicherheitsgurt in der Gestalt angelegt, dass er ihn vom Holm des Fahrzeugs unter der Achsel durch über die Brust bis zum Schloß des Gurtes geführt und dort eingeklinkt hatte. Er tat dieses wissentlich und willentlich, wobei mit letzter Sicherheit nicht auszuschließen ist, dass er gedacht hatte, eine derartige Gurtführung würde den Straßenverkehrs-vorschriften entsprechen.“

WIE man sich anzuschnallen hat, lernt man im übrigen in der Fahrschule und ist sogar prüfungsrelevant.

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  1. Karma. Was verlier ich denn, wenn ich die Firma schnell in die Wohnung lasse?
  2. Ich bin sowieso dazu verpflichtet und müsste sonst die Mehrkosten übernehmen, also wieso noch den Hickhack in Kauf nehmen?
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Du hast im Laden vor Ort überhaupt kein Rückgaberecht, außer die Ware wäre mangelhaft. Da hast du dann aber einen Gewährleistungsanspruch und immer noch kein Rückgaberecht.

Nachdem die Stifte auch noch offen sind, wird es der Laden vermutlich nicht mal auf Kulanz machen - die kann er ja nur vergünstigt und damit unter Verlust weiterverkaufen...

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Polizei hat bei dem Einsatz alles richtig gemacht. Es gab eine Gefährdungslage, im Zuge dessen der Tod von 11 Kindern nicht auszuschließen war.

Tür auf, alle Personen fixieren, Sicherheit herstellen, Lage neu bewerten. Bilderbucheinsatz der Kollegen. Ob es sich hierbei um Habibo, einen anderen Influenzer, eine Frau, einen Mann, mit oder ohne Kopftuch handelt ist vollkommen irrelevant. Die Gefahrensituation zu entschärfen ist das entscheidende.

Schuld an der ganzen Miesere sind diese selten dämlichen Swatter. Gab bereits Tote wegen denen und es gingen von diesen auch schon einige in Haft (alles bislang zum Glück in den USA). Auf jeden Fall ist "Swating" halt ein ganz und gar unlustiger Trend...

Hier z.B. nachzulesen:

https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/internet-trolle-nwo-live-streamer-swatting-100.html

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Ja, ist gerechtfertigt. Die Punkte sollen ja dazu dienen, dein Fahrverhalten anzupassen. Hat scheinbar nicht gefruchtet. Also wird das Bußgeld höher. Solltest du so weitermachen, wirst du irgendwann als Fußgänger enden...

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Polizisten sind im Gerichtsaal nicht per se in Uniform. Zunächst Mal gibt es genügend Abteilungen bei der Polizei, die sowieso zivil Tragen (z.B. Kriminalpolizei). Außerdem kann eine Gerichtsverhandlung ja auch an einem freien Tag des Polizisten angesetzt werden. Erscheint er vor Gericht nicht während seiner Dienstzeit, trägt er folgerichtig ebenfalls zivil.

und sagte gegen den Angeklagten aus

Was ihre Pflicht als Zeugin ist.

die hatte ein paar Fotos aus dem Internet.

Was auch immer das zu bedeuten hat. Ggf. waren das Beweismittel, z.B. dass gegen ein Kontaktverbot verstoßen wurde oder was weiß ich. Viel zu unspezifisch beschrieben...

(Warum hat sie ihn vor Gericht belastet?)

Woher sollen wir das wissen? Aber vermutlich hat sie gegen ihn ermittelt. Dann wäre es ihr Job, gegen den Angeklagten auzusagen, siehe §163 StPO:

§ 163 Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren
(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.

Um noch einen Kommentar von dir mit ein zu beziehen:

Sie hätte auch eine Auge zudrücken können

Wann?

Vor Gericht ist der Drop gelutscht, da entscheidet nur noch der Richter.

Ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft und nicht die Polizistin.

Während den Ermittlungen, wenn Anzeige erstattet wurde? Darf sie gar nicht, das wäre dann unter Umständen:

§ 258 StGB
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In dem Fall sogar §258a StGB - Strafvereitelung im Amt...

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Die Polizei hat das Recht, die auf diese Weise ermittelten Daten an Sie weiterzuleiten. Hier greift der Grundsatz des „Schutzes persönlicher Rechte“.
Dieser besagt, dass Polizeibeamte Personendaten weitergeben dürfen, wenn sie dadurch die Rechte eines anderen schützen. Zu diesen Rechten gehört beispielsweise die Begleichung von Schadensersatzforderungen.

https://www.bussgeldkatalog.org/personalienaustausch/#:~:text=Notieren%20Sie%20das%20Kennzeichen%20des,des%20%E2%80%9ESchutzes%20pers%C3%B6nlicher%20Rechte%E2%80%9C.

Im Übrigen hättest du sowieso dafür sorgen müssen, dass dein Unfallgegner deine Kontaktdaten hat, siehe Paragraph 34 StVO.

Also: Ja, die Polizei durfte das. Nein, eine Anzeige auf Grund des Datenschutzes wäre hier nicht zielführend...

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Hallo,

mrinr Exfreundinnen und jetzt meine Frau haben jeweils NFP-Sensiplan verwendet.

https://www.sensiplan.de/de/was-ist-sensiplan/die-methode

Vorteile:

- Sicherer bzw. genauso sicher wie die Pille (je nach Quelle)

- Frau lernt ihren Körper verstehen

- Natürlich, keine Hormone etc.

- Kann jederzeit "geswitcht" werden auf "Kinderwunsch"

Nachteile:

- Es gibt einige Regeln, die es zu lernen und zu beachten gibt

- Disziplin der Anwenderin ist Voraussetzung

- Es gibt in jedem Zyklus eine berechnete "fruchtbare Zeit". In dieser muss entweder enthaltsam gelebt werden oder auf andere Verhütungsmethoden ausgewichen werden (sogenannte Mix-Methode)

- Sexuell übertragbare Krankheiten!

Sollte dich NFP ansprechen, würde ich einen Kurs bei deinem örtlichen Berater empfehlen. Immerhin geht es da um deine eigene Sicherheit, daher würde ich (nur die Meinung eines Einzelnen) mir das nicht im Selbststudium beibringen wollen...

Und bevor jetzt wieder die zahlreichen Kommentare kommen:

Nein, NFP hat NICHTS mit der (unsicheren) Kalendermethode zu tun.

Ja, NFP ist SEHR sicher!

Also unterm Strich: Wenn du dich an die Regeln hältst, ist NFP mindestens genau so sicher wie die Pille.

Der Pearl Index bei NFP Sensiplan liegt bei 0,4

Bei 7.866 Zyklen traten nur drei unbeabsichtigte Schwangerschaften auf. Das entspricht einer Methodensicherheit von 0,4 PI (Pearl Index). Damit liegt Sensiplan bei richtigem Gebrauch im Bereich der Pille.

https://www.sensiplan.de/de/was-ist-sensiplan/sicherheit

Diese Zahl ist unter anderem in der Langzeitstudie der Universität Heidelberg bestätigt.

https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/verfahren/natuerliche-familienplanung-200343

so lag die Rate der ungewollten Schwangerschaften nur noch bei 0,6 pro 100 Frauen. Man spricht dann von einer hochsicheren Verhütungsmethode, wenn der Wert von ungewollten Schwangerschaften pro 100 Frauen innerhalb eines Jahres unter 1 liVerhütungsmethode.e2it als hochsichere Verhütungsmethode.

NFP gilt somit als hochsichere Verhütungsmethode.

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Von der anderen Seite: Mir wurde mittlerweile zum zweiten Mal(!!) von einer Mieterin ein "unmoralisch Angebot" gemacht. Eins der Angebote war schon sehr sehr explizit.

Das Ganze bei 2 Wohnzngen, innerhalb von 10 Jahren, ca 8 Mieter - was ich persönlich schon als "krasse Quote" betrachte, das hätte ich vor 11 Jahren nicht geglaubt, wenn es mir einer prognostiziert hätte...

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Ein Polizist, der privat unterwegs ist, MUSS sich in einigen wenigen Fällen in den Dienst versetzen, ansonsten DARF er sich jederzeit in den Dienst versetzen.

Und wenn ja, darf es von einem den Ausweis verlangen? 

Sobald er sich in den Dienst versetzt hat, ist er "ganz normal Polizist", als würde er in Uniform vor dir stehen. Gibt es also eine Situation, in der die Polizei von dir deine Personalien aufnehmen darf, darf das auch der Kollege, der sich soeben selber in den Dienst versetzt hat.

dann nehme ich an das man auch seine Dienstnummer haben darf?

Das könnte schwierig werden, weil es keine Dienstnummer in Deutschland gibt (es gibt eine sogenannte Personalnummer, aber die geht niemanden was an, die ist rein für das Landesamt für Finanzen etc. zur Berechnung der Besoldung etc.).

Was du natürlich darfst, ist seinen Namen und seine Dienststelle zu erfahren. Versetzt sich ein Polizist selber in den Dienst, muss er sich sowieso ausweisen - in der Regel durch Vorzeigen seines Dienstausweises. Kann er das nicht, so muss er sich auf irgend eine andere Art und Weise verifizieren. Am einfachsten ist das, wenn die 110 angerufen wird und der "Private-Polizist" dem Kollegen am Notruf seine Internas der Dienststelle erzählt (bzw. wenn er es weiß das jeden Monat wechselnde Passwort nennt) und der Kollege vom Notruf kann dann die Polizeivollzugsbeamteneigenschaft bestätigen.

Und lieber nimmt man erst seine Dienstnummer auf bevor er das Ausweis in die Hände kriegt?

Dienstnummer siehe oben. Aber auf jeden Fall solltest du dir als erstes sicher sein, dass dein Gegenüber ein echter Polizist ist, bevor er irgendwelche Maßnahmen durchzieht...

Oder man schalte im optimal Fall eine Kamera ein zur Beweislage über das Geschehnen?

Das könnte unter Umständen eine Straftat sein - bislang sind sich die Gerichte uneinig:

§ 201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
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Zunächst moralisch:

Nein, das würde jede Frau unter Generalverdacht der Untreue stellen. Eine Beziehung/Ehe sollte aber doch gerade von gegenseitigem Vertrauen leben?

Dann: Wer soll das zahlen?

Für den einfachen Test finden sich im Markt Angebote ab ca. 130,- € bis hin zu 400,- € und mehr. Mir bekannte Standardgutachten, die den Anforderungen der amtlichen Richtlinien und amtlichen Leitlinien entsprechen, liegen bei ca. 600,- €

Quelle: https://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vaterschaftstest-kosten.html#:~:text=F%C3%BCr%20den%20einfachen%20Test%20finden,600%2C%2D%20%E2%82%AC.

Wie liegen aktuell bei ca. 700.000 Geburten in Deutschland im Jahr

(Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html)

Das wären mit oben genannten Zahlen also Kosten zwischen ~90 Millionen und 400 Millionen €....

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Was ist an einem hohen "Immigrantenanteil" in einem Land eigentlich "sooo schlimm"?
USA 99%

Genau das doch das Standardargument der Migrationsgegner. Früher gab es nur Indianer in den USA. Dann sind die Ausländer gekommen und haben alle Indianer ausgerottet. Und genau das wird eben auch für "das eigene" Land befürchtet...

Ansonsten sind Immigranten natürlich nach wie vor eine Minderheit und die Vergangenheit lehrt uns, dass das Hetzen oder die Ausgrenzung von Minderheiten immer ein probates Mittel von populistischen Gruppierungen waren.

Zu guter Letzt ist es ja tatsächlich so, dass der Ausländeranteil in der Kriminalstatistik im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung höher ist. Das liegt aber nicht daran, dass Ausländer per se krimineller wären, sondern dass viele der Immigranten junge Männer zwischen 18 und 30 Jahren sind - genau die Bevölkerungsgruppe, die nun mal statistisch am meisten zu Straftaten neigen (ist bei den deutschen jungen Männern zwischen 18 und 30 Jahren dasselbe). Wenn man sich jetzt nicht zu sehr mit der Materie beschäftigt oder einfach nur die Schlagwörter "AUSLÄNDER SIND KRIMINELL" hört/liest, bilden sich halt schnell Ressentiments...

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Andere Meinung

Ich hab deinen Kommentar mal mit einbezogen und du wirst lachen: Bislang hatten alle Recht - oder keiner, je nachdem :D

Das ist eine der klassischen Konstellationen, in denen zwei Verkehrsregeln miteinander konkurrieren. (Links)abbieger müssen den entgegenkommenden Verkehr vorlassen. Aber dennoch gilt eigentlich rechts vor links.

Die tatsächlich richtige Antwort: Die Fahrer müssen sich mit Handzeichen einig werden. Genau so steht es auch in der Theorieprüfung als Antwort dann da.

Schau mal, hier ist genau dein Beispiel aufgeführt

https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-vor-links/

Ca. in der Mitte, im Gelben Kasten "Die Rechts-vor-links-Regelung", das Bild links oben.

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Wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, weiß ich nicht mit Bestimmtheit, denke aber, dass das genau so läuft, wie hier in Bayern: Da gibt es sogenannte "Behördenkennzeichen" und "amtliche Kennzeichen". Die "Behördenkennzeichen" sind nicht das Kennzeichen, was dem Fahrzeug eigentlich zugeordnet ist, sondern dienen der "Tarnung". Da fährt dann unsere zivile Streife aus Passau auch mal mit einem Münchner Kennzeichen.

Also zumindest für Bayern ist die Aussage von deinem Dad daher Quatsch ;-)

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  1. Kindergeld steht ihr nicht zu.
  2. Sie soll Kostgeld zahlen:

https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=119130#:~:text=Eine%20Regelung%20f%C3%BCr%20ein%20Kostgeld,bereits%20dein%20eigenes%20Gehalt%20verdienst.

Dennoch ist eine angemessene finanzielle Beteiligung durchaus angebracht und auch durchaus nachvollziehbar, wenn du bereits dein eigenes Gehalt verdienst. Eine Orientierung dazu bietet zum Beispiel das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB). Danach darf ein Jugendlicher mit Einkommen sein Geld eigenständig verwalten. Dessen Eltern jedoch dürfen einen „angemessenen“ Unterhalt verlangen, solange ihr Nachwuchs noch zu Hause wohnt. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie hoch eine angemessene Beteiligung ist. Angesichts der Grundlage des ZGB empfehlen schweizerische Rechtsberatungsstellen einen vom Einkommen des Jugendlichen abhängigen Betrag. 15 bis 30 Prozent seien deren Ansicht nach als Kostengeld gerechtfertigt.
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