Wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, weiß ich nicht mit Bestimmtheit, denke aber, dass das genau so läuft, wie hier in Bayern: Da gibt es sogenannte "Behördenkennzeichen" und "amtliche Kennzeichen". Die "Behördenkennzeichen" sind nicht das Kennzeichen, was dem Fahrzeug eigentlich zugeordnet ist, sondern dienen der "Tarnung". Da fährt dann unsere zivile Streife aus Passau auch mal mit einem Münchner Kennzeichen.

Also zumindest für Bayern ist die Aussage von deinem Dad daher Quatsch ;-)

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  1. Kindergeld steht ihr nicht zu.
  2. Sie soll Kostgeld zahlen:

https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=119130#:~:text=Eine%20Regelung%20f%C3%BCr%20ein%20Kostgeld,bereits%20dein%20eigenes%20Gehalt%20verdienst.

Dennoch ist eine angemessene finanzielle Beteiligung durchaus angebracht und auch durchaus nachvollziehbar, wenn du bereits dein eigenes Gehalt verdienst. Eine Orientierung dazu bietet zum Beispiel das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB). Danach darf ein Jugendlicher mit Einkommen sein Geld eigenständig verwalten. Dessen Eltern jedoch dürfen einen „angemessenen“ Unterhalt verlangen, solange ihr Nachwuchs noch zu Hause wohnt. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie hoch eine angemessene Beteiligung ist. Angesichts der Grundlage des ZGB empfehlen schweizerische Rechtsberatungsstellen einen vom Einkommen des Jugendlichen abhängigen Betrag. 15 bis 30 Prozent seien deren Ansicht nach als Kostengeld gerechtfertigt.
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Andere

Ich respektive meine Freundinnen und dann meine Jetzt-Frau haben mit NFP-Sensiplan (und in der fruchtbaren Zeit mit Kondom) verhütet:

https://www.sensiplan.de/de/was-ist-sensiplan/die-methode

Vorteile:

- Sicherer bzw. genauso sicher wie die Pille (je nach Quelle)

- Frau lernt ihren Körper verstehen

- Natürlich, keine Hormone etc.

- Kann jederzeit "geswitcht" werden auf "Kinderwunsch"

Nachteile:

- Es gibt einige Regeln, die es zu lernen und zu beachten gibt

- Disziplin der Anwenderin ist Voraussetzung

- Es gibt in jedem Zyklus eine berechnete "fruchtbare Zeit". In dieser muss entweder enthaltsam gelebt werden oder auf andere Verhütungsmethoden ausgewichen werden (sogenannte Mix-Methode)

- Sexuell übertragbare Krankheiten!

Sollte dich NFP ansprechen, würde ich einen Kurs bei deinem örtlichen Berater empfehlen. Immerhin geht es da um deine eigene Sicherheit, daher würde ich (nur die Meinung eines Einzelnen) mir das nicht im Selbststudium beibringen wollen...

Und bevor jetzt wieder die zahlreichen Kommentare kommen:

Nein, NFP hat NICHTS mit der (unsicheren) Kalendermethode zu tun.

Ja, NFP ist SEHR sicher!

Also unterm Strich: Wenn du dich an die Regeln hältst, ist NFP mindestens genau so sicher wie die Pille.

Der Pearl Index bei NFP Sensiplan liegt bei 0,4

Bei 7.866 Zyklen traten nur drei unbeabsichtigte Schwangerschaften auf. Das entspricht einer Methodensicherheit von 0,4 PI (Pearl Index). Damit liegt Sensiplan bei richtigem Gebrauch im Bereich der Pille.

https://www.sensiplan.de/de/was-ist-sensiplan/sicherheit

Diese Zahl ist unter anderem in der Langzeitstudie der Universität Heidelberg bestätigt.

https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/verfahren/natuerliche-familienplanung-200343

so lag die Rate der ungewollten Schwangerschaften nur noch bei 0,6 pro 100 Frauen. Man spricht dann von einer hochsicheren Verhütungsmethode, wenn der Wert von ungewollten Schwangerschaften pro 100 Frauen innerhalb eines Jahres unter 1 liVerhütungsmethode.e2it als hochsichere Verhütungsmethode.

NFP gilt somit als hochsichere Verhütungsmethode.

----------

Jetzt spielt das keine Rolle mehr, nachdem ich eine Vasektomie durchführen hab lassen :)

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Ojemine, was hier wieder für Antworten kommen, das ist ja grausig/lustig - je nachdem :D

Also DerCaveman hat natürlich vollkommen Recht (danke, dass du das Kommentieren übernommen hast, muss ich es jetzt nicht machen).

Das JugendSCHUTZgesetz soll, wie der Name vielleicht vermuten lässt, die Jugendlichen SCHÜTZEN - und nicht bestrafen. Deswegen ist das Rauchen bei Minderjährige keine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, schlicht nichts. Es gibt somit kein Bußgeld, keine Strafe, schlicht nichts!

Die Zigaretten werden dir abgenommen, eben wegen des Schutzgedankens. Der Verkäufer hingegen, der dir die Zigaretten übergeben hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, aber das kann dir zunächst egal sein...

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Hui, spannendes Thema, vor allem weil dazu nach wie vor so viel Halbwahrheiten im Netz kursieren.

Zunächst Mal: In Deutschland gibt es keine Halterhaftung!

Nach meinem Erachten muss so ein Verfahren eingestellt werden, da es keinen Anhaltspunkt gibt, wer tatsächlich geparkt hat.

Damit liegst du zunächst Mal richtig... aber!

In dem Fall wird dann der Halter nach §25a StVG zur Kasse gebeten:

§ 25a Kostentragungspflicht des Halters
(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Entsprechendes gilt für den Halter eines Kraftfahrzeuganhängers, wenn mit diesem Kraftfahrzeuganhänger, ohne dass dieser an ein Kraftfahrzeug angehängt ist, ein Halt- oder Parkverstoß begangen wurde und derjenige, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann oder seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde. Von einer Entscheidung nach Satz 1 oder 2 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

Also schlussendlich: Der Halter muss das Bußgeld nicht zahlen, aber sämtliche angefallene Kosten - Bearbeitungsgebühren, Auslagen etc. Das ist meistens bei Parkverstößen nicht lukrativ...

Einen Punkt in Flensburg gibt es aber nicht.

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Beim Epicstore gibts aktuell bis Donnerstag "Arcade Pardise" - das könnt ihr euch schon mal auf jeden Fall gönnen :)

Drug Simulator 2 ist seit kurzem draußen und wohl ziemlich gut.

Aber was ihr sucht dürfte Kebab Chefs! sein :)

https://store.steampowered.com/app/1001270/Kebab_Chefs__Restaurant_Simulator/?l=german

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Wie so oft würde ein Blick ins Gesetz reichen:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Der Amtsarzt MUSS dich komplett untersuchen.

Ziehst du dich nicht aus, kann er das nicht.

Dann ist der Job ade.

Das ist nicht als verwerflich anzusehen, weil es nun mal der gottverdammte Job vom Arzt ist, dich KOMPLETT zu untersuchen.

Somit: Keine Nötigung (und sexuelle Nötigung erst Recht nicht, da das ganze in irgend einer Art dann sexualisiert sein müsste. Eine stink normale Untersuchung vom Arzt ist nicht sexualisiert... Nacktheit ungleich Sex!)

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Hallo,

schau dir doch mal NFP-Sensiplan an, ob das was für dich ist.

https://www.sensiplan.de/de/was-ist-sensiplan/die-methode

Vorteile:

- Sicherer bzw. genauso sicher wie die Pille (je nach Quelle)

- Frau lernt ihren Körper verstehen

- Natürlich, keine Hormone etc.

- Kann jederzeit "geswitcht" werden auf "Kinderwunsch"

Nachteile:

- Es gibt einige Regeln, die es zu lernen und zu beachten gibt

- Disziplin der Anwenderin ist Voraussetzung

- Es gibt in jedem Zyklus eine berechnete "fruchtbare Zeit". In dieser muss entweder enthaltsam gelebt werden oder auf andere Verhütungsmethoden ausgewichen werden (sogenannte Mix-Methode)

- Sexuell übertragbare Krankheiten!

Sollte dich NFP ansprechen, würde ich einen Kurs bei deinem örtlichen Berater empfehlen. Immerhin geht es da um deine eigene Sicherheit, daher würde ich (nur die Meinung eines Einzelnen) mir das nicht im Selbststudium beibringen wollen...

Und bevor jetzt wieder die zahlreichen Kommentare kommen:

Nein, NFP hat NICHTS mit der (unsicheren) Kalendermethode zu tun.

Ja, NFP ist SEHR sicher!

Also unterm Strich: Wenn du dich an die Regeln hältst, ist NFP mindestens genau so sicher wie die Pille.

Der Pearl Index bei NFP Sensiplan liegt bei 0,4

Bei 7.866 Zyklen traten nur drei unbeabsichtigte Schwangerschaften auf. Das entspricht einer Methodensicherheit von 0,4 PI (Pearl Index). Damit liegt Sensiplan bei richtigem Gebrauch im Bereich der Pille.

https://www.sensiplan.de/de/was-ist-sensiplan/sicherheit

Diese Zahl ist unter anderem in der Langzeitstudie der Universität Heidelberg bestätigt.

https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/verfahren/natuerliche-familienplanung-200343

so lag die Rate der ungewollten Schwangerschaften nur noch bei 0,6 pro 100 Frauen. Man spricht dann von einer hochsicheren Verhütungsmethode, wenn der Wert von ungewollten Schwangerschaften pro 100 Frauen innerhalb eines Jahres unter 1 liVerhütungsmethode.e2it als hochsichere Verhütungsmethode.

NFP gilt somit als hochsichere Verhütungsmethode.

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Im Führungszeugnis stehen nur VERURTEILUNGEN von mindestens 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafen ODER alles ab einer 2. Verurteilung. Also VERURTEILUNG. Vor Gericht gewesen und der Richter spricht einen schuldig. Ausschließlich dann.

War bei dir nicht der Fall => Es steht nichts im Führungszeugnis.

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Schlechte Idee

Mal davon abgesehen, dass Enteignung sowieso Käse ist und mit dem GG fast nicht zu vereinbaren...

Das machst du als Staat genau EINMAL, danach geht alles den Bach runter, weil niemand mehr jemals in irgendwas investieren wird. Keine neuen Wohnungen mehr, keine Fabriken mehr nichts mehr.

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Dafür gibts 2 "Alternativen".

  1. Alternative: Es gibt ein aktuelles Strafverfahren. Person A könnte evtl. der Täter sein. Die erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) soll zur Klärung des Falls beitragen, z.B. indem die Polizei dann potentiellen Zeugen Vergleichsfotos o.ä. präsentieren kann. Nach Abschluss des Verfahrens müssten die gespeicherten Daten der ED-Behandlung gelöscht werden.
  2. Alternative und viel häufiger: Person A hat eine Straftat begangen und es ist davon auszugehen oder zumindest nicht auszuschließen, dass sie wieder eine Straftat verüben wird. Klassiker bei Jugendlichen sind z.B: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl... Die ED-Behandlung wird hierbei über das aktuelle Verfahren hinaus gespeichert und dient dazu, künftige Straftaten von Person A leichter Ermitteln zu können (z.B. weils Fotos gibt, welche mit etwaigen Überwachungskameraaufzeichnungen gegengeprüft werden können, Personenbeschreibung, Fingerabdrücke etc.)
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| Ja. Es würde uns Millionen Euro sparen.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/tempolimit-130-unfaelle-wohlfahrtsgewinne-100.html

Die Studie ist glaub ich 3 Jahre alt, aber kam zumindest zu dem Ergebnis, dass ein Tempolimit dem Gesamtkomplex "Deutschland" knapp 1 Mrd € im Jahr sparen würde...

Unabhängig davon muss ich aber auch zugeben, dass ich mich mit dem Thema viel zu wenig beschäftigt habe, als dass ich eine fundierte Meinung hätte. ... kann daher nur Studien zitieren...

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 (vermutlich von der Polizei dazu gedrängt)

Wie kommst du denn auf sowas? (Pst, du unterstellst jemanden eine Falschaussage und ich behaupte mal frech, dass du das gerade selber auch machst...) Die Polizei kriegt nicht mehr Geld oder weniger, egal ob der Zeuge dich be- oder entlastet. Wieso also die Zeugenaussage vor Gericht unverwertbar machen und sich selber einem Disziplinarverfahren, was bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen kann, aussetzen? Ist doch Blödsinn....

wegen Falscher Verdächtigung

Ziemlich sicher falscher Tatbestand. Wohl eher "Verleumdung" oder "üble Nachrede".

Besteht die Möglichkeit den Zeugen schriftlich aufzufordern, die Aussage richtigzustellen oder direkt Strafanzeige stellen?

Du willst wirklich einen Zeugen beeinflussen? Das kommt a) vor Gericht nicht gut an und könnte je nach Ausgestaltung deines Briefes b) Nötigung sein.

Wieso so kompliziert? Wenn du der Meinung bist, dass der Zeuge dich betreffend falsch aussagt, kannst du entweder JETZT eine Anzeige wegen Verleumdung stellen (Davor würde ich aber Akteneinsichtsgesuch beantragen, damit du WIRKLICH weißt, dass was der Zeuge im Wortlaut gesagt hat) oder (so würde ich es machen) ein Gerichtsverfahren abwarten und wenn ich dann freigesprochen werde den Zeugen anzeigen, denn dann hab ich mithilfe des Gerichtsurteils ja den Beweis, dass der Zeuge gelogen hatte....

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Das Filmen kann ggf. gegen die Privatsspähre verstoßen. Dann gäbe es einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, die Aufnahme zu löschen. Das aber in der Regel nur, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Aufnahme veröffentlicht wird.

So oder so unterliegt die Aufnahme keinem Verweisverwertungsverbot, kann also vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden.

Je nach Konstellation liegt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer (VOWi, kostet 30€) oder eine Nötigung im Straßenverkehr (Straftat nach §240 StGB) vor. Zudem hast du eine Beleidigung mit Gestern durch den Mittelfinger begangen (§185 StGB). Durch das Video sind deine Delikte nachweisbar, dass die anderen dir einen Vogel und auch den Mittelfinger gezeigt haben, eher nicht.

Zudem zählt dein Verhalten (das der anderen Fahrerin auch, nur wie gesagt: Keine Nachweisbarkeit) als sogenanntes "Aggressionsdelikt im Straßenverkehr". Unabhängig von einer möglichen Strafe würde bei einer Anzeige die Fahrerlaubnisbehörde einen Abdruck der Anzeige erhalten und könnte sagen, dass du dich nicht im Griff hast und für das Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet bist.

Das alles ist aber eher unwahrscheinlich - hatte ich schon, aber ist definitiv nicht die Regel.

Aber das alles, nur weil man sich beim Autofahren ärgert? Lass doch die anderen Deppen sein, fahr zurück, mach Platz, alles easy... du ärgerst dich 5 Sekunden über die anderen, die müssen ihr ganzes Leben mit sich selber klar kommen... ist auf jeden Fall besser, als auf einmal rechtlich so in der Kacka zu sitzen...

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Nein. Die Lebensgestaltung muss bei Stalking "nicht unerheblich" beeinträchtigt werden. Dazu zählt z.B., dass man umzieht, seine Arbeitsstelle wechselt, seine Freizeitaktivitäten gravierend ändert (andere Fitnessstudio etc.).

Das sehe ich bei 3-4 Anrufen pro Jahr nicht gegeben.

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Wir wollten früher immer 4 Kinder haben... haben uns aber jetzt bei 3 Kindern dazu entschieden, das es reicht.

Für unsere Familie ist die Größe und Konstellation genau die richtige.

Denke, das muss jeder für sich selber entscheiden. Vermute aber mal, ohne es selber zu wissen, dass jetzt "ein Kind mehr auch schon egal" wäre :D

Aber unterschätze nicht die Umstellung von 1 auf 2 und dann auch auf 3 Kinder.

Zuerst hast du 1 Kind, um das sich alles dreht. Dann auf einmal musst du deine Aufmerksamkeit und Zeit aufteilen! Für uns war der Cut zwischen Kind 1 und Kind 2 so extrem wie zwischen kein Kind und Kind 1.

Kind 3 war nicht mehr so ein tragischer Cut, ist aber im Alltag öfter problematisch. Mit 2 Kindern kann einer alleine es schon noch irgendwie handeln. Bei 3 Kinder komm ich doch durchaus öfter an meine logistischen wie psychischen Grenzen...

Aber ganz allgemein: Soviel Kinder wie für euch gut sind und die ihr "gut" erziehen und versorgen könnt ist für euch das richtige. Da kann dir ansonsten keiner reinreden :-)

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Gehen wir es mal durch: Das Anrempeln dürfte strafrechtlich vermutlich nichts sein.

Die Backpfeife stellt eine Körperverletzung nach §223 StGB dar:

§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Du willst wissen, ob die Körperverletzung durch die Notwehr gedeckt ist, dazu sagt §32 StGB:

§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Es ist jetzt also schon mal strittig, ob das Anrempeln überhaupt ein "rechtswidrig Angriff" war. Auf jeden Fall ist er aber nicht mehr "gegenwärtig", weil das Anrempeln schon vorbei ist, das heißt du hast aus "Rache" oder ähnlichem gehandelt. Damit ist die Notwehr nicht anwendbar.

Ergebnis: Du hast eine Körperverletzung begangen und hast dafür keine Rechtfertigung.

Wirst du dafür angezeigt, kann es sein, dass du dafür angeklagt und schlussendlich verurteilt wirst.

Es gibt natürlich viele weitere Konstellationen, bei denen die rechtliche Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt, aber mit den kargen Informationen, die du uns gibst, lautet das Ergebnis: Vorsätzliche Straftat, Verurteilung möglich.

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Ja

Mehrfach... meistens als Retourkutsche nach einer Widerstandsanzeige.

Sprich Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung etc.

Nie verurteilt worden - und bevor jetzt wieder dämliche Kommentare kommen im Sinne von "Polizisten werden ja nie verurteilt": Ich hab mir tatsächlich nichts vorzuwerfen...

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