Darf die Polizei meine taschen kontrollieren am Bahnhof?

4 Antworten

Selbstverständlich kann man sich erst einmal einer Taschenkontrolle durch die Polizei verweigern. Diese Verweigerung wird allerdings nur von kurzer Dauer sein, denn die Polizei ist berechtigt, im Verdachtsfall eine Durchsuchung durchzuführen. Das gleiche gilt für den Zoll. Stimmt man der Durchsuchung in der Öffentlichkeit nicht zu, was sowieso nur in ganz seltenen Fällen an Ort und Stelle ausgeführt werden würde, wird man in einem abgeschirmten Bereich geführt und dann wird dort die Durchsuchung durchgeführt. Eine Weigerung ist demnach nur von kurzer Dauer.

Wenn der Verdacht besteht das du etwas verbotenes hast darfst du durchsucht werden

Nein, brauchen sie nicht: Begründung:

Der Verdacht der Gefahr im Vollzug

Da kann zum Beispiel ausreichen, dass du auffallend nervös bist, was natürlich passieren kann, wenn man von der Polizei kontrolliert wird, aber dann hast du nix zu befürchten..

Oder du bist auffallend bereits, weil im Rucksack was ist

Oder durch Medikamenten/Drogen Einfluss sind bsp deine Pupillen erweitert , da ist egal ob es dir verschrieben wurde.

Die Personen müssen gefahren abwenden.

Die haben auch Ausbildung und Erfahrung, einen richterlichen Beschluss brauchen sie nicht

Wenn du allerdings der Meinung bist, dass du diskrimiert worden bist, darfst du natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen

Aber grundsätzlich solltest du froh sein, dass sie ihren Job machen

Ja, ist alles so richtig. Ausweisen muss man sich und die werden einen verdacht gehabt haben das dort taschen durchsucht werden...

Durchsuchungsbeschlüsse gibt es nur für gebäude/Wohnungen.

AngstlicherHugo 
Fragesteller
 28.03.2022, 21:12

Achso dann hab ich da etwas verwechselt mit "durchsuchungsbeschluss"

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