Darf die Polizei ohne Tatverdacht eine Taschenkontrolle durchführen?

8 Antworten

Die Polizei wird dich nicht ohne Grund durchsuchen. Sie darf das sowohl bei einem Tatverdacht, als auch zur Gefahrenabwehr. Wenn du dich am Bahnhof aufhältst, ist es durchaus möglich, dass der Polizei irgendwelche Hinweise vorliegen, die einen Verdacht gegen dich begründen. Auf die Nase binden müssen dir das die Beamten nicht.

Taschenkontrollen dürfen nur aufgrund eines begründeten Verdachtes durchgeführt werden. Kein Polizist darf einfach rumlaufen und wahllos in irgendwelche Taschen schauen

Dortmunder2018  14.12.2019, 17:23

An gefährlichen Orten ist kein Verdacht notwendig.

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Dortmunder2018  14.12.2019, 21:57
@MarlonJ

Ein Ort an dem viele Straftaten begangen werden. Die genaue Bezeichnung variiert von Bundesland zu Bundesland, da die Polizeigesetze Ländersache sind. In Berlin nennt man die entsprechenden Bereiche etwa "Kriminalitätsbelastete Orte". Die Polizei darf dort jederzeit die Identität von Personen feststellen und sie durchsuchen:

https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.597950.php

In NRW verwendet man dagegen den bereits von mir eingeführten Begriff "Gefährliche Orte":

https://www.welt.de/politik/deutschland/article163856819/Das-sind-die-verrufenen-und-gefaehrlichen-Orte-in-NRW.html

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Eine Durchsuchung ist bei Verdacht auf eine Straftat (repressive Zielsetzung) oder zur Gefahrenabwehr (präventive Zielsetzung) grundsätzlich zulässig. Ob dies im konkreten Einzelfall rechtsmäßig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

die konstruieren dir einen Verdacht wenn es vor Gericht kommen sollte. Und wenn sie damit nicht durchkommen: Widerstand gegen die Staatsgewalt.

iqKleinerDrache  14.12.2019, 17:51

und: sollte tatsächlich nichts verbotenes drin sein, warum sich Ärger machen und Widerstand? Ist aber was verbotenes drin, dann ist die Konstruktion des Verdachts ein Kinderspiel für die Polizei

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Die Polizei wird nicht grundlos tätig.

Vielleicht passt dein Aussehen in diesem fiktiven Fall zur Personenbeschreibung einer Ladendiebin, die vor einer halben Stunde im Rossmann geklaut hat.

Wehrst du dich, machst du dich verdächtig.