Dürfen Lehrer die Taschen der Schüler durchsuchen?

11 Antworten

Nein. Das ist genauso ein Eingriff in die Privatsspähre wie wenn sie Zettel vorlesen, die Schüler sich in der Stunde schicken (Postgegeimnis).
Höchstens wenn:
-ein Verdacht auf diverse mitgeführte und verbotene Objekte besteht (bin mir aber nicht sicher)
-Geklaut und Polizei
-es auf einem Zettel steht, den die Eltern unterschrieben haben und somit einverstanden sind

nils1909  17.01.2016, 22:36

Stimmt, aber bei Verdacht darf er das auch nicht- nur bei einem richterlichen Beschluss bzw., wie du sagtest, der Einwilligung durch Erziehungsberechtigte.

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Der Lehrer übernimmt während der Klassenfahrt sozusagen zwischenzeitlich die Elternfunktion für die ihm anvertrauten Schüler. Er ist für sie verantwortlich und muss sie auch vor Gefahren schützen.

Dazu kann auch gehören, dass er Verbote (Waffen, Drogen, ...) durchsetzt. Deshalb wird er zur Prävention die Taschen auf bestimmte, nicht genehmigte Gegenstände, Flüssigkeiten und Substanzen absuchen. Das ist keine Schikane sondern zum Schutz der Mitschüler und Eigenschutz für ihn.

Auch wenn einem Mitschüler etwas abhanden gekommen ist, und der Verdacht auf einen oder mehrere Mittschüler fällt, kann er auf kurzen Weg nach dem verschwundenen Gegenstand suchen. Er kann sich dazu aber auch die Polizei zur Hilfe nehmen, was jedoch für alle Beteiligten mehr Probleme bereiten könnte.

Wer sich an die Regeln hält, hat dabei auch nix zu befürchten.

Was anderes wäre es, wenn der Lehrer dabei vor anderen Leuten z. B. Kleidung kommentiert. Das wäre dann schon eine Grenzüberschreitung.

nils1909  17.01.2016, 22:33

Der Lehrer darf nichts kontrollieren, das ist allein der Polizei und auch nur bei dringendem Tatverdacht gestattet! Es sei denn er hat die schriftliche Einwilligung der Eltern oder einen richterlichen Beschluss. Auch wenn etwas gestohlen wurde gelten diese Richtlinien!

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Nur solange ein begründeter Verdacht vorliegt, etwa wenn der Lehrer davon ausgehen kann dass die Person Drogen, Alkohol, irgendwas ganz einfach Verbotenes, mitschmuggeln würde/könnte. Dann ist das erlaubt. Ansonsten nicht.

Ansonsten: Wer nix zu befürchten hat, kann dem Lehrer ja ruhigen Gewissens die Tasche öffnen. Ich hätte damit kein Problem, weil ich nix zu verbergen hätte.

Nein! Der Lehrer darf nichts kontrollieren, das ist allein der Polizei und auch nur bei dringendem Tatverdacht gestattet! Es sei denn er hat die schriftliche Einwilligung der Eltern oder einen richterlichen Beschluss- sonst ist das nicht gestattet! Auch wenn etwas gestohlen wurde gelten diese Richtlinien!

Wie ich schon richtig gelesen habe, haben Lehrer nur das Recht bei einem begründeten Verdacht deine Tasche zu durchsuchen. Anderenfalls wäre es ein eingriff in die Privatsphäre