1)Langeweile...

2)Wer spaß dran hat... nur zu 

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Die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen eine Strafanzeige gegen dich erstattet ist relativ gering. Immerhin hast du den Vorfall möglichst schnell aufgeklärt. Des weiteren meine ich auch, dass der Bürokratische Aufwand, den das Unternehmen hat viel zu hoch ist um wegen so ein paar Euro Anzeige zu erstatten. Ich würde mir an deiner Stelle wegen so etwas keine Sorgen machen.

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sonstiges (Auflösung bitte in die Antwort schreiben)

...mit 2560x1440 im Vollbildmodus 

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Vermutlich würde das Verfahren, wenn es denn zu einem kommen sollte, wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. 

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In Baden Württemberg brauchst du in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch mindestens einen Schnitt von 3,0 , wobei du in keiner dieser Fächer schlechter als 'ausreichend' sein darfst. Wie es in anderen Bundesländern ist weiß ich nicht, denn Schule ist Ländersache...

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Ich kann dir ziemlich sicher sagen, dass es sich bei dem Abschluss am beruflichen Gymnasium um die allgemeine Hochschulreife handelt, also dem "normalen" Abitur ohne eingeschränkte Studienwahl.

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Die Note von 13.1 würde ich jetzt mal behaupten

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Vielleicht etwas zu spät aber schau mal hier:

http://www.sat1.de/tv/k11/video/4154-staffel-4-episode-154-kommissare-in-der-urlaubshoelle-ganze-folge

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Das Auto ist, schätze ich, sollte es NICHT das Cabrio sein um die 400€ Wert sein. Selbst wenn du Handeln würdest, würdest du niemals an die 400€ rankommen. 

Generell zum Handeln am Beispiel von diesem Auto würde ich sagen, dass du das Auto erstmal etwas schlecht redest, dabei aber keinesfalls das Interesse verlieren solltest, vlt mal nach ein paar Lackschäden, Dellen... suchen und dann mal bei sagen wir mal 800€ ansetzt oder ggf noch weniger. Dann sagt er vlt. 1000€ und dann geht dass immer so weiter.

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Schule ist Ländersache... 

Aber im Normalfall muss Sie dir den Ball spätestens am Ende des Tages wiedergeben. Wo landen wir denn, wenn Lehrer in der Schule haufenweise Dinge unterschlagen?

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Meines Erachtens nach ist der Vertrag(Kaufvertrag zwischen Dir und dem Unternehmen) ungültig, da du zu diesem Zeitpunkt nur bedingt Geschäftsfähig warst bzw. bist.

"Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters geschlossen werden"  §106 BGB


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