Ich würde dir empfehlen darüber mit deinem Schulleiter zu sprechen. Du bist hierbei in der Beweispflicht, solltest du also z. B. durch die Aussagen deiner Kollegen beweisen können, dass du die gestellte Aufgabe nicht lösen konntest, so sollte die Aufgabe nicht bewertet werden!
Kommt drauf an, sollte das Schild von Behörden aufgestellt worden sein oder einer Privatperson, die sich das Ganze hat genehmigen lassen, ja gemäß Strafgesetzbuch (StGB)
§ 125 Landfriedensbruch. Allerdings gibt es genügend Leute die so ein Schild wahllos aufstellen oder Parkverbotsschilder bei Umzügen etc. Ich würde allerdings bei einem Schild in der Natur von einem angeordneten Schild ausgehen, das dort nicht ohne Grund stehen wird.
Nein! Wenn du eine schriftliche Entschuldigung für dein Fehlen vorlegst darf dich der Lehrer nicht so benoten- sollte er das tun würde ich dir empfehlen mal zur Schulleitung zu gehen
Leider ja, denn im Schulgestz steht, dass man zwar nur nachsitzen lass darf, wenn auf eigenes versäumen Unterricht versäumt wird, leider ist dies hier der Fall, womit es erlaubt ist.
Ganz eindeutig:
Nachsitzen ist nicht erlaubt, denn die "Nacharbeit unter Aufsicht" ist gemäß § 53 Schulgestz nur dann erlaubt, wenn auf eigenes Verschulden Unterricht versäumt wurde. Das mehrfache Abschreiben der Schulordnung ist ebenfalls nicht erlaubt, denn dies ist eine rein mechanische Strafe und somit nicht gestattet. Grundsätzlich gilt nämlich, dass eine Strafe produktiv sein muss.
Hingegen es allerdings gestattet ist hier überhaupt eine Strafe zu erheben, denn eindeutig ist ihr Neffe Mitschuld bzw hat die Tat herbei geführt!
Du bist in der Beweispflicht, dass du nicht rechtzeitig erscheinen konntest- in deinem Fall müssten dir deine Eltern bescheinigen, dass du aus Verkehrstechnischen Gründen auf dem Weg nicht pünktlich da sein konntest. Sofern du also keine Bescheinigung hast, hast du kein Anrecht auf das "nachschreiben" der Aufgabe!
Ein Eintrag von Adelstiteln – auch echten ausländischen – in jegliche Personalpapiere ist generell nicht möglich. 1919 wurde durch die Weimarer Verfassung der Adel in Deutschland vollständig abgeschafft.
Es gibt allerdings die Möglichkeit den Namen als Ordens- oder Künstlername zusätzlich im Ausweis eintragen zu lassen.
Das kommt darauf an ob du dafür Ausgleichsstunden bekommst- sofern deine Eltern dies schriftlich genehmigen ist das in Ordnung- sonst nicht
Nein, denn es würde- unabhängig davon ob du über ihn geredet hast- keine Beweise gegen dich vorliegen, das Reden über andere Leute ist ohnehin nicht verboten- du solltest es aber trotzdem richtig stellen.
Wer bitte hat einen "Töpferkurs" 😂?
Das ist das mindeste- es geht hierbei aber mindestens um Betrug- eventuell um Unterschlagung! Auf Betrug stehen bis zu 5 Jahre da du aber noch nie straffällig warst und 17 bist werden, sollte es zum Verfahren kommen, maximal ein paar sozial Stunden auf dich zukommen!
Nein das ist rechtswidrig, denn gemäß § 53Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßn dürfen Lehrer nur Maßnahmen verhängen, um den ungestörten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten- sollte das Vergehen in direktem Kontext zum Schulbetrieb stehen (z. B. Einbruch in die Schule etc. ) kann die Schule Maßnahmen erheben- sonst nicht!
Übrigens es heißt "Freizeit" ohne t!
Der Busfahrer hat keine Beweise für eine Nutzung des Beförderungsmittel deinerseits- man kann dir nichts anhaben da die Kontrolle nicht im Bus statt fand und du nur dort einen gültigen Fahrausweis benötigst
Nehmen wir einfach mal an du meinst das Ernst und diese sich absolut Imbezile Idee tatsächlich kein "Spaß" von dir..
Aber nein es gibt für so etwas nicht im Strafgesetzbuch...vermutlich liegt das daran das niemand auf solche absurden Ideen kommt...überleg dir das vorher mal denn wie bereits angesprochen kommen Zahlungen etc. auf dich zu- also wirst du irgendwo doch "bestraft"
Wie bereits benannt greift hier §247 StGB "Haus- und Familiendiebstahl" sowie dementsprechend § 242 "Diebstahl", du benötigst allerdings Beweise denn andernfalls würde Aussage gegen Aussage stehen. Mit diesen wäre es allerdings möglich, mit Erfolg gegen deine Schwester vorzugehen!
Hallo C4sp4r,
Wenn ich das nun gerade in einigen Kommentaren richtig verstanden habe, musstest du den Müll mit bloßen Händen aufsammeln und das ist sicherlich nicht erlaubt! Im Schulgesetz wird den Lehrern ebenso zwar das Recht zugesprochen, Ordnungsmassnahmen bzw erzieherische Maßnahmen zu ergreifen, allerdings müssen diese stets produktiv und zugleich gerechtfertigt sein...sagen wir mal so- das ist ja so als wärst du auf dem Flur zu laut gewesen und müsstest du z. B. den gesamten Müll rausbringen- lächerlich und insofern zu entkräften!
Hallo DemonDragon,
Man muss hier differenzieren:
Wenn der Lehrer den Text nur einmal abschreiben lässt ist dies vollkommen legal, allerdings ist es nicht erlaubt, einen Text mehrmals abschreiben zu lassen, denn dies ist eine rein mechanische Arbeit und diese sind nicht zugelassen. Ebenso sieht es mit dem 'sitzen' aus- dies wäre allerdings körperliche Züchtigung die strengstens untersagt ist!
Ich hoffe ich konnte dir helfen:)
Beleidigung ist strafbar gemäß Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung, außerdem liegt hier eine Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht vor
§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Zunächst einmal würde ich den Schulleiter nochmals mit Nachdruck darauf hinweisen, sollte dies nicht helfen kannst du eine schriftliche Beschwerde an die Schulaufsichtsbehörde deines Bundeslandes bzw. Bezirk richten!
Naja du hast hier vielleicht etwas falsch gehandelt, denn du hättest ihr das Handy garnicht geben müssen. Da du allerdings sagst, dass die Lehrerin das Handy versucht hat einzusehen bzw entsperrt hat, kannst du sie gemäß Strafgesetzbuch (StGB)
§ 202a Ausspähen von Daten anzeigen, allerdings ist die Beweislage eher schlecht, zu der Benutzung während deiner Abwesenheit:
Abhängig davon um was für ein Handy es sich handelt kann man den Akku Verbrauch einsehen- darüber könntest du eine Benutzung nachweisen. Ich würde mich aber erstmal bei der Schulleitung beschweren...
Um hier ein klares Urteil zu fassen fehlen meiner Auffassung nach einige Details. Zum Beispiel ist mir nicht klar, ob sie an diesem Betrugsversuch teilgenommen haben.
Sollte dem nicht so sein bzw sollten sie das benannte Bild nicht geöffnet haben, können sie dies sicher nachweisen: z. B. über die 'Gelesen-Häkchen' bei Whatsapp. Hinzukommt das, abgesehen davon ohnehin keine Beweise vorliegen dürften, denn schließlich kann der besagte Zeuge ja nur gegen die Täter ausgesagt haben, bzw nur gegen diese liegt etwas konkretes vor, ist kollektives Bestrafen ohnehin verboten. Somit ist es nicht legitim, dass der Lehrer alle Leistungen mit ungenügend bewertet. Ich würde dem Lehrer zunächst meine Unschuld beweisen und danach auf die Wertung der Klasur pledieren
Ein guter Freund sagte einst, der Unterschied sei lediglich, dass man auf der Realschule nicht denken müsse. Allerdings kommen Fünfen zumeist nicht von bloßer Faulheit aber sofern dem so ist, erscheint es mir nur schwer möglich, auf der Realschule weit zu kommen...