Ist es richtig, dass ich bei einer Klassenarbeit eine Teilaufgabe nicht nachschreiben darf?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist in der Beweispflicht, dass du nicht rechtzeitig erscheinen konntest- in deinem Fall müssten dir deine Eltern bescheinigen, dass du aus Verkehrstechnischen Gründen auf dem Weg nicht pünktlich da sein konntest. Sofern du also keine Bescheinigung hast, hast du kein Anrecht auf das "nachschreiben" der Aufgabe!

Sie muss dich nicht nachschreiben lassen. Es liegt in deiner Verantwortung, pünktlich zu erscheinen. Notfalls auch dadurch, dass du an Prüfungstagen eine Bahn früher nimmst - so ist das leider, auch "später" im Leben.

Und nicht zu erscheinen, sich ein nicht stimmiges Attest zu besorgen und nachzuschreiben ist auch nur ein scheinbar eine Alternative. Denn bei Auffliegen gäbe es dann eine 6, ein Attest deckt ja nur den Fall einer Erkrankung ab - das würde ich in der Diskussion nicht anbringen :)

Wenn du zu spät komnst bist du selber schuld, außer dein Bus war zu spät. Deine Lehrkraft darf das machen, da du den Unterrichtsbeginn versäumt hast

verreisterNutzer  18.03.2016, 14:46

Die Bahm kam nicht also pünktlich sie kam 15 Minuten zu spät

Natürlich hätte ich auch 2 vorher nehmen können 

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qugart  18.03.2016, 14:53
@verreisterNutzer

Und genau das ist eben das Problem. Bei einem Arbeitsverhältnis nennt sich das Wegerisiko. Der Arbeitnehmer hat Sorge zu tragen, dass er zu Arbeitsbeginn anwesend ist.

Bei Schülern ist das genauso.

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