Du bist in der Beweispflicht, dass du nicht rechtzeitig erscheinen konntest- in deinem Fall müssten dir deine Eltern bescheinigen, dass du aus Verkehrstechnischen Gründen auf dem Weg nicht pünktlich da sein konntest. Sofern du also keine Bescheinigung hast, hast du kein Anrecht auf das "nachschreiben" der Aufgabe!
Ein Eintrag von Adelstiteln – auch echten ausländischen – in jegliche Personalpapiere ist generell nicht möglich. 1919 wurde durch die Weimarer Verfassung der Adel in Deutschland vollständig abgeschafft.
Es gibt allerdings die Möglichkeit den Namen als Ordens- oder Künstlername zusätzlich im Ausweis eintragen zu lassen.
Nehmen wir einfach mal an du meinst das Ernst und diese sich absolut Imbezile Idee tatsächlich kein "Spaß" von dir..
Aber nein es gibt für so etwas nicht im Strafgesetzbuch...vermutlich liegt das daran das niemand auf solche absurden Ideen kommt...überleg dir das vorher mal denn wie bereits angesprochen kommen Zahlungen etc. auf dich zu- also wirst du irgendwo doch "bestraft"
Um hier ein klares Urteil zu fassen fehlen meiner Auffassung nach einige Details. Zum Beispiel ist mir nicht klar, ob sie an diesem Betrugsversuch teilgenommen haben.
Sollte dem nicht so sein bzw sollten sie das benannte Bild nicht geöffnet haben, können sie dies sicher nachweisen: z. B. über die 'Gelesen-Häkchen' bei Whatsapp. Hinzukommt das, abgesehen davon ohnehin keine Beweise vorliegen dürften, denn schließlich kann der besagte Zeuge ja nur gegen die Täter ausgesagt haben, bzw nur gegen diese liegt etwas konkretes vor, ist kollektives Bestrafen ohnehin verboten. Somit ist es nicht legitim, dass der Lehrer alle Leistungen mit ungenügend bewertet. Ich würde dem Lehrer zunächst meine Unschuld beweisen und danach auf die Wertung der Klasur pledieren
Ein guter Freund sagte einst, der Unterschied sei lediglich, dass man auf der Realschule nicht denken müsse. Allerdings kommen Fünfen zumeist nicht von bloßer Faulheit aber sofern dem so ist, erscheint es mir nur schwer möglich, auf der Realschule weit zu kommen...
Erstmal Glückwunsch zu deiner extrem guten Leistung :D- und jetzt zu meiner Antwort:
Ganz ehrlich ich bezweifle zwar, dass sie das deinen Eltern sagt, solltest du das aber anders sehen würde ich mit ihr reden und ihr versuchen klar zu machen, dass es nichts bringen würde, denn schließlich ist eine erzwunge Beziehung nichts wert. Sollte sie es trotzdem durchziehen wollen redest du am besten schnellstmöglich mit deinen Eltern und gehst danach mit denen zur Polizei- Erpressung sowie der Besitz von Kinderpornografischem Material ist in Deutschland strafbar. Vielleicht weist du sie bei eurem Gespräch mal drauf hin 😉. Viel Glück und vielleicht schaffst du das beim nächsten mal auch ohne erwischt zu werden...
Nein! Der Lehrer darf nichts kontrollieren, das ist allein der Polizei und auch nur bei dringendem Tatverdacht gestattet! Es sei denn er hat die schriftliche Einwilligung der Eltern oder einen richterlichen Beschluss- sonst ist das nicht gestattet! Auch wenn etwas gestohlen wurde gelten diese Richtlinien!
Das ist tatsächlich mal eine schwere Rechtsfrage, denn hier Unterscheiden sich viele Meinungen.
Allerdings wird dir in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonventionen das Recht auf eine angemessene Bahandlung bzw ein Recht auf eine Folterfreie Behandlung zugesprochen, weshalb du, sofern deine Schulordnung nichts anderes vorsieht, trinken darfst. Gleichzeitig wäre es unter Umständen wie großer Hitze oder nach dem Sportunterricht ggf Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) sowie Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 StGB), Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Jedoch darf das Trinken dann den Unterricht nicht stören.
Gehen wir jetzt mal davon aus du redest von einer privaten Sauna, wo es kein Mindestalter für den Besuch gibt und du erfragst lediglich, ob das 'nackt sein' erlaubt ist:
Ja denn in Deutschland ist man ab 14 sexuell mündig, da deine Freundin 15 ist, also ebenfalls über 14 jedoch unter 16, dürft ihr auch in der Sauna Sex haben, sofern das eure eigene ist in einer öffentlichen würde das vermutlich eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses geben aber das steht hier nicht zur Debatte- also ja, sofern es eure eigene ist bzw ihr begleitet werdet.
Nein, körperliche Züchtigung ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten und fällt unter § 340 StGB Körperverletzung im Amt, außerdem ist die "Nacharbeit" unter Aufsicht hier ebenfalls nicht gestattet, denn nur wenn auf eigenes Verschulden versäumter Unterricht nachzuarbeiten ist, darf man einen Schüler nachsitzen lassen. Hinzukommt das die Eltern hierbei informiert werden müssen und der Lehrer die Aufsicht zu übernehmen hat. Erlaubt wäre das ausschließen vom Unterricht oder vergleichbars. Trotzdem wäre es vielleicht sinnvoll im Unterricht leise zu sein und wegen ein paar Liegestützen geht nicht die Welt unter! Trotzdem- im Recht bist du :)
Lieber Fragesteller, Deine Frage ist zwar schon etwas her, dennoch bin ich der Auffassung, dass es Leute gibt die diese Information als hilfreich erachten könnten; Nein, es ist nicht erlaubt Schüler bloßzustellen, es gibt ein Gesetz zur gewaltfreien Erziehung von Kindern, dieses gilt auch für Lehrer. Geregelt ist dies in § 1631 Abs. 2 BGB.
Dort heißt es:
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Ich empfehle zunächst das Gespräch mit dem Lehrer zu suchen, hilft dies nicht würde ich erstmal mit der Schulleitung sprechen, andernfalls lässt sich aber auch immer eine schriftliche Beschwerde z. B. beim Schulamt einreichen. Mit freundlichen Grüßen N.