Wo sitzt die Firma, die das Teil anbietet?
Wenn in EU, dann kannst Du Dein Glück versuchen (wenn Du belegen kannst, dass das Design von Dir ist). Wenn nicht, lohnt es den Aufwand nicht.

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Ja, darf man. Und zwar ohne Einschränkung. Der Gangster kann auch BMW fahren. Seine Holde kann Prada tragen und sagen, dass sie Gucci sch*** findet. Und der Sohnemann kann EAV hören und eine Textzeile aus "Ba,Ba, Banküberfall" mitgröhlen.

Da liegt kein Verstoß gegen ein Urheberrecht vor, keines gegen Markenrechte und auch die freie Meinungsäußerung ist hilfreich, wenn es um Bewertungen (von Buchcharakteren) zu Marken geht.

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Das heißt, dass er die Bilder irgendwo geklaut hat. Und es bedeutet, dass er denkt, wenn er so einen blöden Satz drunterschreibt, dann könnte er seine Verletzung der Urheber- und/oder Nutzungsrechte irgendwie umgehen.

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Der Fotograf hat kein Urheberrecht (oder Copyright) auf eine Landschaft. Und Du kannst sowieso nie genau die gleiche Stimmung nachstellen. So gesehen: Alle Fotos, die Du selbst machst, kannst Du verwenden.

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Kommt natürlich darauf an, wo die Leute herkommen. In Kenia heißen sie anders als in Togo.

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Wenn sie zusätzlich die Möglichkeit zur Bargeld-Zahlung ohne Aufschlag anbieten, dann ist das ok. Warum sollten sie die Kosten übernehmen?

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Gefährlich ist das nicht. Man muss es eben argumentieren können.

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Zum Gericht gehen muss immer der, der etwas will. Wenn Dein Vermieter also Geld von Dir will, dann muss er klagen. Ansonsten belästigt man keinen Richter, wenn man sein Recht anders nicht durchsetzen kann. Dazu sind Gerichte ja da. 

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Nein, musst du nicht wenn Du rechtzeitig absagst. Denn das ist keine aufwendige Geschichte, für die der Arzt etwas vorbereiten muss und er kann den Termin mit anderen Arbeiten füllen.

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Der Vertrag ist nicht, wie hier behauptet wird, nichtig. Er ist „schwebend unwirksam“. Das heißt, Deine Eltern müssen diesem Vertrag widersprechen. Das machen sie am besten papierschriftlich (Einwurfeinschreiben!).

obwohl ich auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe.

Das spielt keine Rolle. 

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(Hab die Lehrstelle noch nicht begonnen also geht es nicht um die Berufsschule)

Das heißt, es ist eine "ganz normale" Schule? Dann darf er das nicht. Es könnte aber im Zeugnis stehen

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Für Dich kein Problem. Darfst Du jederzeit anbieten. Für den Nutzen problematisch, da er gegen die Prüfungsordnung verstößt. Mehr aber auch nicht.

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Wenn der Zoll sie als Fakes erkennt (was ziemlich wahrscheinlich ist), dann

  • bist Du das Geld an den Händler los, inklusive Versand
  • musst Du wahrscheinlich die Vernichtung zahlen
  • wird ird die Einfuhrsteuer fällig

Wenn es ein einziges Paar war, dann hast Du von den Markeninhabern nichts zu befürchten (außer dem Aufwand evtl.), da der private Kauf von Fakes nichts strafbar ist. Dass einige das immer wieder behaupten (weil es auch im Netz irgendwo so steht), ändert nichts an der Tatsache, dass die (deutschen) Gesetze in der Richtung eindeutig sind.

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Ja kann man. Es bei Einnahmen durchaus Pauschalbeträge. Handy gehört allerdings nicht dazu.

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