Solange du keine 18 bist wirst du dich dem beugen müssen.

Freue dich überhaupt, dass du schon mitfahren darfst. In diversen Gemeinden ist es nur stark eingeschränkt bis gar nicht möglich.

Bei uns z.B. ist eine normale Teilnahme am Einsatzdienst gar nicht erlaubt. Wir hatten durchaus schon mal den Fall gehabt, dass ein Truppmann ausgebildeter Kamerad unter 18 bei Alarmierung an der Wache gewesen ist. Der Gruppenführer hätte ihn gerne mitgenommen, aber ging nicht, da hier nicht erlaubt.

Das einzige was bei uns minderjährigen erlaubt ist, ist die Teilnahme an Einsätzen nach expliziter Freigabe durch den Diensthabenden Einsatzleiter/ Stab bei Großschadenslagen und dann auch nur im rückwärtigen Bereich, also z.B. Versorgung/Logistik, Sandsäcke füllen, etc.

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Min. 400€ Bußgeld, 2 Punkte und dein Führerschein macht mindestens nen entspannten Monat Urlaub im Norden.

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Nein

Nein, hingegen sollte man Leistungsbezieher von Leistungen nach dem AsylG und dem SGB II (Bürgergeld) zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen.

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Wir haben letztes Jahr knapp über 300 Einsätze gehabt, davon waren nichtmal 90 Zugalarmierungen. Man brauch ja nicht zwangsläufig immer den ganzen Zug alarmieren,

Wir haben eine First Responder Schleife nur mit entsprechend ausgebildetem Personal.

Dann haben wir den Zug geteilt in zwei Gruppen Schleifen immer abwechselnd im Wochentakt für entsprechende Meldebilder, für ein PKW-Brand braucht es keinen ganzen Löschzug.
Es gibt noch eine zusätzliche Schleife für Leute die Tagsüber häufig im Nahbereich tätig sind und problemlos abkömmlich sind. Die wird Tagsüber bei einem Gruppenalarm immer zusätzlich alarmiert.

Weiterhin haben wir eine Sonderfahrzeuge Schleife Tag und eine für Nacht. Wenn nur einzelne Fahrzeuge wie Rüstwagen oder Tanklöschfahrzeug von uns benötigt wird brauch es nicht die Alarmierung einer ganzen Gruppe, für diverse Meldebilder reichen 2-3 Leute oder wenn Sonderfahrzeuge in einen anderen Stadtteil alarmiert werden.

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Ich sehe nicht inwiefern es alle Nordafrikaner unter Generalverdacht stellt. Insbesondere wenn man bedenkt, dass im Orginal - anders als in deinem Foto - rechts ein Phantombild der Person ist.

Darüberhinaus wüsste ich auch nicht inwiefern es rassistisch sein sollte.

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Für mehr Auswahl und speziellere Produkte.

Vergleiche die Größe einer Drogerie Abteilung eines Supermarkt mit der Größe eines Drogeriemarkt.

Drogeriemärkte generell dürften aber aus der Zeit kommen als es eigentlich keine Supermärkte sondern reine Lebensmittel Geschäfte gab.

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Also bei Texten mit mehr als ner Handvoll Sätzen merkt man wenn sie KI geschrieben sind und wie gut KI generierte Bewerbungen ankommen kannst du dir denken.

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Da geht es nicht um gut oder schlecht sonder mehr um kurze Transportwege.

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