Schreckschuss waffe im Auto Anzeige?

5 Antworten

Du wirst von der Polizei vorgeladen und kannst, musst aber nicht eine Aussage machen. Dann könnte es sein , je nach Aussage, dass du ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommst indem eine Strafe stehen könnte , wie zb. Eine Geldstrafe.

Bist du damit einverstanden, dann zahlst du sie und die Sache ist vom Tisch. Zahlst du nicht, kommt es vermutlich vor Gericht.

Aber Google doch einfach mal die Paragraphen und schaue dir das mindeststrafmass an. Häufig wird bei Bürgern ohne vorstrafe vielleicht beim mindeststrafmass angefangen.

Und bei deiner Aktion würde ich auf eine Geldstrafe als Lektion tippen.

Es ist nicht möglich, eine exakte Vorhersage zu treffen, welche Strafe Sie für den Verstoß gegen das Waffengesetz in Österreich erwarten können. Die Strafen für Verstöße gegen das Waffengesetz können je nach Umständen und Schwere des Verstoßes unterschiedlich ausfallen und reichen von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen.

Ich empfehle Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, der Ihnen mehr Informationen über die spezifischen Umstände Ihres Falls und mögliche Strafen geben kann.

Naja, das stimmt schon, wenn du keinen kleinen Waffenschein hast, darfst du zwar eine Schreckschusswaffe besitzen, aber sie nicht mit dir rumführen. Auch nicht im Auto.

Du musst dir einen kleinen Waffenschein beantragen, und den bestenfalls dabei haben, dann dürftest du sogar eine geladene Schreckschusswaffe dabei haben. (Die Waffe muss aber das PTB Zeichen besitzen)
Schießen darfst du dann auch, aber nur auf deinem eigenen Grundstück.
Aber ohne kleinen Waffenschein sieht das ganze schlecht aus.
Wenn du keine Vorstrafen hast, beantrage einfach den kleinen Waffenschein.
Selbst wenn du den mal vergessen hast, könnte die Polizei das eventuell über eine Personenabfrage herausfinden, ob du einen hast (Sei nicht so dumm und stelle dich quer, wenn die Beamten dich nach Ausweispapieren fragen, das macht es nur noch schlimmer).

Der Verstoß gegen das Waffengesetz ist leider kein Antragsdelikt. Bedeutet, es kommt immer zur Anzeige sobald die Polizei davon Kenntnis erhält. Offizialdelikte zu ahnden ist sie gesetzlich verpflichtet zu.

Der Transport außerhalb der Wohnung von Schreckschusswaffen ohne Waffenschein ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dafür muss die Waffe in einem extra verschlossenen Behälter sein. Ob der Kofferraum selbst als solcher gewerter werden kann muss eventuell vor Gericht entschieden werden. Da stellt sich dann aber die Frage wie sie in den Kofferraum gekommen ist und wie wieder raus, ob hier dagegen verstoßen wurde weil der Waffenkoffer nicht verschlossen war. Hier würde ich mit einem Anwalt ansetzen um der Strafe zu entgehen.

AUßerdem spielt es eine wichtige Rolle ob deine Schreckschusswaffe ein PTB Zeichen hat oder nicht. Da die Waffe nicht beschlagnahmt wurde, steht die Staatsanwaltschaft hier recht unsicher auf den Beinen. Ohne PTB braucht man einen Waffenbesitzschein, da reicht dann selbst kein kleiner Waffenschein mehr aus. Das würde sich womöglich auf die höhe der Strafe maßgeblich auswirken.

Auf jeden Fall musst du die Anzeige ernst nehmen. Schreckschusswaffen werden wegen ihres echten Aussehens wie Schusswaffen gewertet vor dem Gesetz. Ggfls. Rechtsbeistand einschalten, oder du stehst zu der Strafe. Ich empfehle aber auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten BEVOR du dich das erste Mal zur Tat äußerst postalisch oder bei einer Anhöhrung - erstmal von deinem Schweigerecht Gebrauch machen bis die Verteidigungsstrategie steht. Der Anwalt berät dich dahingehend auch und zeigt dir die Möglichkeiten auf. Mit Glück boxt der dich wegen Verfahrensfehler komplett raus, oder er kann das Strafmaß aber erheblich senken.

Bei Erstverstößen gibt es hier meist nur eine Geldstrafe (auch wenn Freiheitsstrafen möglich wären), die Höhe wird durch die Staatsanwaltschaft oder einem Gericht festgelegt je nach Schwergrad des Verstoßes und unterstellbarem Vorsatz. Lässt sich also pauschal nicht sagen. Mehrere hundert Euro werden es aber mindestens schon sein, wenn die ganzen mildernden Umstände berücksichtigt werden (mit einem PTB Zeichen auf der Waffe, verschlossener Kofferraum, Waffenkoffer, keine Munition, kein böser Vorsatz, etc.). Das kann aber auch bis zu 10.000 Euro hoch gehen für extreme Fälle. Rechtsbeistand ist also auf jeden Fall auch finanziell eine gute Option hier.

Drengr  13.01.2023, 06:17

Geht wieder das Paragraphen Reiten los ? Jeder deutsche Bürger hat das Recht sich selbst zu schützen. Wir unterstehen auch niemanden, man sich mit allen nötigen Mitteln schützen auch immer etwas bei sich tragen für den Fall der Fälle !

0
Kelrycorfg  13.01.2023, 14:15
@Drengr

Wir sind nicht in Amerika oder Texas, will ich nur anmerken. Selbst schützen ja, Notwehr ist ja auch erlaubt, aber deswegen darf man trotzdem nicht alles mit sich rumtragen auf der Straße oder im Auto. Aus gutem Grund. Aber die Diskussion geht dann zu weit. Fakt ist, das Waffengesetz muss jeder einhalten der in Deutschland lebt, ob er es für gut hält oder nicht.

3

Eine SSW im Koffer und im Kofferraum macht den erlaubten Transport deutlich. Die Waffe ist nicht feuerbereit und nicht zugriffsbereit verstaut. Aus meiner Rechtsauffassung wird das Verfahren eingestellt.